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In unterschiedlichen Bereichen des alltäglichen Lebens muss man sich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland an gesetzliche Kündigungsfristen halten. Das kann je nach Sachlage vorteilhaft, aber auch nachteilig sein. Was Sie zu den gesetzlichen Kündigungsfristen bezüglich des Arbeitsrechtes, des Mietrechtes oder ähnliches wissen müssen, können Sie in unserem Artikel nachlesen.

Übersicht:

  • Kündigungsfristen – warum?
  • Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
  •         Kündigung während der Probezeit?
  • Kündigungsfristen für Mietverträge
  • Kündigungsfristen bei Versicherungen
  • Kündigungsfristen bei sonstigen Verträgen
  •         Vorsicht bei Probe-Abos

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Gesetzliche Kündigungsfristen – warum?

Hat man eine neue schöne Wohnung gefunden, möchte man meist schnell aus dem alten Mietvertrag herauskommen. Hier sind die gesetzlichen Kündigungsfristen meist ärgerlich, zumindest wenn der Vermieter auf sein Recht besteht.

In der Arbeitswelt sieht das allerdings anders aus: Hier können gesetzliche Kündigungsfristen vorteilhaft für den Arbeitnehmer sein, denn er hat genügend Zeit, sich nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis umzuschauen.

Warum schreibt der Gesetzgeber also Kündigungsfristen vor? Im Grunde dienen gesetzliche Kündigungsfristen dazu, beide Seiten zu schützen – sowohl den Vermieter als auch den Mieter oder den Arbeitnehmer sowie den Arbeitgeber.

Im Allgemeinen muss man sich an diese Fristen halten, sofern zwischen den beiden Parteien nicht einvernehmlich eine andere Regelung gefunden wurde – beispielsweise, wenn der Mieter eigenständig nach einem Nachmieter sucht, damit der Vermieter keinen Lehrstand hat.

In einigen Fällen gelten Sonderkündigungsrechte, die je nach Bereich der Gesetzgeber oder der Vertragsgeber eigenständig definiert haben. Zu den Sonderkündigungsrechten gibt es in diesem Artikel keine Erläuterungen. Mehr erfahren

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Für die meisten Menschen sind die Bestimmungen zu den gesetzlichen Kündigungsfristen im Arbeitsrecht von großer Bedeutung. Schließlich möchte man nicht unmittelbar nach der Kündigung ohne Einkommen dastehen.

Für das Arbeitsrecht sind die gesetzlichen Kündigungsfristen – es ist hier immer vom Normalfall auszugehen – in § 662 Abs. 1-3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgehalten.

Die Grundkündigungsfrist liegt bei 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Monats. Die gesetzlichen Kündigungsfristen erhöhen sich jedoch entsprechend der Beschäftigungszeit innerhalb des Unternehmens oder Betriebs. Nach 2 Jahren liegt die Frist bei 1 Monat, nach 5 Jahren bei 2 Monaten.

Etwa im zwei Jahres Abstand erhöhen sich die Fristen bis auf 7 Monaten bei 20 Jahren Beschäftigungsdauer. Die gesetzlichen Kündigungsfristen können von tariflichen Vereinbarungen und anderen vertraglichen Regelungen abweichen.

Kündigung während der Probezeit?

Erhält man die Kündigung bereits während der Probezeit, wird laut § 662 Abs. 3 BGB eine Frist von zwei Wochen angesetzt. Diese Frist gilt auch für Arbeitsverhältnisse, die noch keine sechs Monate andauern.

Auch hier kann die Frist aufgrund gesonderter Vereinbarungen im Tarifvertrag von den gesetzlichen Regelungen abweichen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen im Arbeitsrecht sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, also für den Fall, dass man eine bessere Arbeitsstelle angeboten bekommt oder findet. Mehr erfahren

Gesetzliche Kündigungsfristen für Mietverträge

Im Mietrecht gilt für alle unbefristeten Verträge eine gesetzliche Kündigungsfrist – jene von drei Monaten. Für die Kündigungsfrist ist unerheblich, aus welchem Grund der Mieter ausziehen möchte.

Sollte im Vertrag eine andere, längere Zeit festgehalten worden sein, ist diese unwirksam. Auch dann, wenn der Mieter den Vertrag unterschrieben hat.

Ist die Kündigungsfrist im Vertrag kürzer als die gesetzliche, gilt die Klausel, weil sie vorteilhaft für den Mieter ist. Für die Kündigung des Mietverhältnisses gilt jeweils der Monatsende.

Eine fristgerechte Kündigung erfolgt, wenn das Schreiben bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingetroffen ist. Der Samstag zählt hier als Werktag.

Der Vermieter hat sich immer an die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu halten. Mehr erfahren

Gesetzliche Kündigungsfristen bei Versicherungen

Versicherungen verlängern sich in der Regel automatisch um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt – vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine befristete Versicherung, z.B. eine Lebensversicherung.

Das Versicherungsjahr bezieht sich nicht auf ein Kalenderjahr, sondern läuft ab Antragstellung. Die Bestimmungen zur Kündigungsfrist werden hier von dem Vertragsgeber bestimmt, der sich in den meisten Fällen an der gesetzlichen Zeit von drei Monaten orientiert.

Bei einigen Versicherern gelten jedoch kürzere Zeiten von nur einem Monat. Das bedeutet der Versicherungsnehmer kann immer zum Ende des Folgemonats kündigen (im Normalfall).

Bei Krankenversicherung gelten meist zwei Monate (gesetzliche Krankenkasse) und drei Monate (private Versicherer) als Kündigungsfrist, wenn man wechseln möchte.

Die Kündigung erfolgt vom Monatsende, gilt allerdings nicht für die ersten 18 Monate nach einem Wechsel. Bei speziellen Zusatzversicherungen können die Kündigungsfristen höher liegen, vor allem gibt es Sperrzeiten. So kann man erst nach Ablauf von 18, 24 oder 36 Monaten kündigen.

Kündigungsfristen bei sonstigen Verträgen

Bei den Kündigungsfristen zu sonstigen Verträgen, beispielsweise mit Telefon- und Mobilfunkanbietern oder Fitnessstudios, gibt es keine gesetzlichen Regelungen im Sinne des Arbeits- oder Mietrechtes.

Die vertraglichen Bestimmungen können je nach Anbieter sehr unterschiedlich sein, was für den Verbraucher meist verwirrend ist. Grundsätzlich bieten die Internet- oder Mobilfunkunternehmen ihre Produkte im Abo an.

Das bedeutet nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängern sich die Verträge automatisch um ein weiteres Jahr.

Hier muss man also einen guten Überblick zu seinen Verträgen haben, damit keine Kündigungsfrist verpasst wird. Im Allgemeinen können die Fristen aber nicht länger als die vom Gesetz vorgeschriebene sein. Sie können daher zwischen zwei Wochen und 3 Monaten variieren.

Vorsicht bei Probe-Abos

Ein besonderes Augenmerk sollte man auf Probe-Abonnements haben. Viele dieser Verträge werden nur für etwa vier Wochen abgeschlossen, so dass man relativ schnell wieder kündigen muss, um nicht in die automatische Verlängerung zu geraten.

Hier kann es sich lohnen, wenn man direkt nach Abschluss des Probe-Abos ein Kündigungsschreiben anfertigt und dieses absendet. Wenn der Wunsch besteht, das Abo weiterzuführen, kann man immer noch einen normalen Vertrag abschließen.

Bildquelle: © Romolo Tavani – Fotolia.com

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