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Ihnen wurde fristlos gekündigt? Sie haben keine Lust mehr auf Ihren Job? Die folgenden Informationen werden Ihnen helfen, in dieser schwierigen Situation Ihr gutes Recht zu wahren. So verhindern Sie einen Rechtsstreit – selbst wenn Sie im Streit auseinander gehen.

Übersicht:

Definition

  • Was ist eine Kündigung?
  • Fristlose und außerordentliche Kündigung

Ablauf

  • Grund und Zeitpunkt
  • Kündigung auf Verdacht
  • Wichtige Fristen

Folgen

  • Kündigung als Chance
  • Freistellung, Kündigung, Beurlaubung
  • Folgen für den Arbeitnehmer

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Was ist eine Kündigung und wann wird sie wirksam?

Damit bei einer fristlosen Kündigung Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf saubere Weise getrennte Wege gehen können, muss zuvor ein Beschäftigungsverhältnis bestehen. Bestenfalls ist im Arbeitsvertrag bereits genau geregelt, welche Kündigungsfrist gilt und was die Bedingungen für eine außerordentliche, fristlose Kündigung sind. Ist das nicht der Fall, gelten die allgemeinen Geschäftsbestimmungen bzw. das Arbeitsrecht.

Eine Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich und mit Unterschrift beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Es reicht also zum Beispiel nicht, nur zu sagen, dass man kündigt. Außerdem muss es einen Nachweis geben, dass die Kündigung zugestellt wurde zum Beispiel mittels eines Einschreibens. Eine Kündigung kann von beiden Vertragspartnern veranlasst werden.

Fristlose Kündigung und außerordentliche Kündigung: Was ist der Unterschied?

Auch wenn hier im Folgenden nicht zwischen außerordentlicher und fristloser Kündigung unterschieden wird, soll der Unterschied kurz erklärt werden: Bestimmte Mitarbeiter genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Deren Arbeitsverhältnis kann nur außerordentlich gekündigt werden, wobei es aber auch eine Kündigungsfrist gibt. Damit sind alle fristlosen Kündigungen außerordentlich, aber nicht alle außerordentlichen Kündigung fristlos.

Grund und Zeitpunkt der Kündigung

Eine außerordentliche beziehungsweise fristlose Kündigung verlangt einen wichtigen Grund. Das kann ein vertragswidriges Verhalten sein, eine Straftat oder ein Verstoß gegen die Arbeitsschutzbestimmungen. Darunter können auch so genannte Kavaliersdelikte fallen. In den meisten Fällen hat es keine negativen Konsequenzen, wenn Sie zum Beispiel einen Bleistift aus dem Büro mit nach Hause nehmen,.

Doch streng genommen kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, denn es handelt sich rein rechtlich gesehen um einen Diebstahl. Von Fällen dieser Art hört man immer wieder vor allem im Billiglohnsektor bei Verkaufs- und Aushilfskräften.

Außerdem muss gewährleistet sein, dass nur die sofortige Kündigung den gewünschten Erfolg hat und etwa eine Verwarnung nicht ausreicht. Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Vergehens erfolgen. Der Grund für die Kündigung muss auf Verlangen schriftlich vorgelegt werden, muss aber nicht im Kündigungsschreiben stehen.

Kündigen auf Verdacht: Geht das?

Es ist nicht möglich, vorsorglich zu kündigen und die Beweise für ein Vergehen später nachzureichen. Wird die Frist von 14 Tagen nicht eingehalten, ist die Kündigung ungültig. Es gibt die Möglichkeit auf Verdacht zu kündigen, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass alles mit rechten Dingen zugeht und dadurch das gegenseitige Vertrauensverhältnis gestört wird.

Wenn Sie die Kündigung als Arbeitnehmer vornehmen, weil Sie zum Beispiel Hinweise darauf gefunden haben, dass Ihr Arbeitgeber es mit dem Arbeitsschutz nicht so genau nimmt, wäre das der Fall. Im Gegenzug hat auch der Arbeitgeber das Recht, auf Verdacht zu kündigen. Kann er diesen Verdacht jedoch nicht ausreichend belegen, haben Sie als Arbeitnehmer das Recht auf Wiedereinstellung.

Fristen für Kündigungen im Überblick

Damit auch bei einer fristlosen Kündigung Arbeitnehmer Ihre Rechte wahren können, sollten gewisse Fristen eingehalten werden:

  • 14 Tage nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds muss die Kündigung vorliegen
  • Das Arbeitszeugnis muss (zusammen mit weiteren Unterlagen) zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden
  • Innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss sich der Arbeitnehmer persönlich bei der Agentur für Arbeit melden
  • Soll die Kündigung vor Gericht angefochten werden, so muss dies innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen

Wann hilft eine fristlose Kündigung Arbeitnehmern?

Neben der eigentlichen außerordentlichen Kündigung gibt es noch zwei rechtliche Sonderformen, die dann zum Einsatz kommen, wenn beide Vertragspartner weiter miteinander zusammenarbeiten wollen. Dabei handelt es sich um die so genannte Änderungskündigung und den beidseitigen Aufhebungsvertrag.

In beiden Fällen sollen nur die zuvor ausgehandelten Bestimmungen verändert werden. Das kann für beide Seiten einige Vorteile bringen, weil damit zum Beispiel der Verwaltungsaufwand umgangen werden kann, der mit einer ordentlichen Kündigung einhergeht. Aber wie bei allen neuen Verträgen gilt, dass diese sorgfältig geprüft werden müssen.

Freistellung für Arbeitnehmer, fristlose Kündigung oder Beurlaubung?

Will ein Arbeitgeber die Zusammenarbeit mit einem Angestellten sofort beenden aber keine fristlose Kündigung aussprechen, hat er zwei Möglichkeiten: eine Freistellung und eine Beurlaubung. Wenn der Arbeitgeber die Entlassung vornimmt, kann er den Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freistellen.

Dabei muss der Lohn ganz normal weiter bezahlt werden und es muss einen Grund für die Freistellung geben. Dazu zählt zum Beispiel die Befürchtung, dass Betriebsgeheimnisse weitergegeben werden könnten. Ohne diesen Grund besteht weiterhin ein Beschäftigungsanspruch für den Arbeitnehmer. Bezahlt zu werden, ohne dafür zur Arbeit gehen zu müssen, klingt zwar für viele paradiesisch, kann aber mit negativen sozialen Auswirkungen verbunden sein und ist deshalb nicht zulässig.

Auch bei der so genannten Beurlaubung oder einem Abwicklungsvertrag mit Abfindungszahlung sollten sich Arbeitgeber genau informieren, ob Sie damit die geltenden rechtlichen Bestimmungen einhalten.

Wie bei allen Verträgen gilt, dass es am besten und am einfachsten ist, wenn sich beide Vertragspartner auf eine bestimmte Vorgehensweise einigen können.

Die Folgen einer fristlosen Kündigung für Arbeitnehmer

Erfolgte eine fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens, kann das zur Folge haben, dass deshalb für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld I bezogen werden kann. Die so genannte Sperrzeit hat in der Regel eine Dauer von zwölf Wochen und kann den Arbeitslosengeldanspruch um bis zu sechs Monate verringern. Das kann nicht nur für eine fristlose Kündigung, sondern auch für einen Aufhebungsvertrag gelten, den die Agentur für Arbeit nicht anerkennt.

Das Arbeitsverhältnis endet bei einer fristlosen Kündigung an dem Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Wenn Sie die fristlose Kündigung als unberechtigt empfinden, sollte zunächst zur Klärung der Betriebsrat hinzugezogen werden. Darüber hinaus ist es von Vorteil, sich frühzeitig einen geeigneten Rechtsbeistand zu suchen.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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