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Eltern haben in Deutschland für den Zeitraum vor und nach der Geburt ihres Kindes verschiedene Möglichkeiten, beruflich kürzerzutreten oder sich eine Auszeit vom Beruf zu nehmen. Eine dieser Möglichkeiten ist die Elternzeit. Sie kann auch in Teilzeit genommen werden. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, erklärt Ihnen unser Artikel über Elternzeit Teilzeit: Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Elternzeit: Definition
  • Elternzeit für Mütter und Väter
  • Gesetzliche Grundlage der Elternzeit
  • Anspruchsvoraussetzungen für Elternzeit
  • Elternzeit Dauer
  • Elternzeit in Teilzeit
  • Elternzeit Antrag
  • Elternzeit Teilzeit Ende
  • Elternzeit Ende: Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz?
  • Fazit

Elternzeit: Definition

Unter Elternzeit ist in Deutschland ein Zeitraum zu verstehen, für den Arbeitnehmer nach Geburt ihres Kindes ohne Bezahlung von ihrer Arbeit freigestellt werden. Auf diese Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch. Umgangssprachlich fällt statt Elternzeit häufig auch der Begriff Elternurlaub.

Elternzeit für Mütter und Väter

Einen Anspruch auf Elternzeit in Teilzeit wie auch in Vollzeit haben sowohl die Mütter als auch die Väter.

Gesetzliche Grundlage der Elternzeit

Anspruch und Bestimmungen rund um die Elternzeit regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in seinem § 15. Von diesem Gesetz ausgenommen sind Beamte sowie Berufs- und Zeitsoldaten, die zwar auch einen Anspruch auf Elternzeit haben, welcher allerdings eigenen Verordnungen unterliegt, teilweise angelehnt an das BEEG.

Anspruchsvoraussetzungen für Elternzeit

Gemäß § 15 BEEG besteht ein Elternzeitanspruch für Arbeitnehmer, die mit ihrem zu betreuenden Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Außerdem muss bis zum Beginn der Elternzeit ein andauerndes Arbeitsverhältnis bestanden haben.

Es darf sich dabei auch um einen befristeten Arbeitsvertrag handeln. Ebenso zulässig sind Arbeitsverhältnisse von Auszubildenden, Heimarbeitern, Studierenden mit Nebenbeschäftigung, geringfügig Beschäftigten und Teilzeitbeschäftigten.

Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in Elternzeit Erziehung und Betreuung seines Kindes selbst übernimmt und sie nicht einer anderen Person überträgt. Eine Unterstützung durch ein Au-Pair oder Familienmitglied ist jedoch gestattet.

Elternzeit ist auch für die Betreuung nichtleiblicher Kinder erlaubt – beispielsweise Kinder des Partners, adoptierte Kinder oder in Vollzeitpflege in den Haushalt aufgenommene Kinder.

Ist ein Elternteil minderjährig oder steht im letzten oder vorletzten Ausbildungsjahr, dürfen die berufstätigen Großeltern des Kindes von der Elternzeit Gebrauch machen. In diesem Fall darf keiner der beiden Eltern des Kindes persönlich Elternzeit beanspruchen.

Elternzeit kann komplett oder zeitweise parallel von beiden Elternteilen genommen werden. Ein eventueller Bezug von Elterngeld spielt hierbei keine Rolle.

Elternzeit Dauer

Elternzeit kann bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Dabei wird die ab der Geburt laufende Mutterschutzfrist in die Elternzeit integriert und verlängert diese folglich nicht über die 36 möglichen Monate der Elternzeit hinaus.

Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 dürfen Eltern bis 24 Monate der Elternzeit auf die Phase zwischen dem 3. und 8. Geburtstag ihres Kindes verlegen. Sie sind dabei nicht auf die Zustimmung ihres Arbeitgebers angewiesen. Einzige Ausnahme: Es stehen dem Wunsch dringende betriebliche Gründe entgegen.

Elternzeit in Teilzeit

Während der Elternzeit besteht keine Verpflichtung zum Arbeiten. Falls ein Elternteil dies dennoch möchte, kann er bis maximal 30 Stunden wöchentlich in Teilzeit arbeiten.

In Betrieben mit über 15 Beschäftigten besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Elternzeit in Teilzeit mit einer Beschäftigungsdauer von 15 bis30 Stunden wöchentlich über mindestens 2 Monate.

War der Elternteil vor seiner Elternzeit in Teilzeit für mindestens 6 Monate ununterbrochen im Betrieb beschäftigt gewesen, darf er sogar länger als 2 Monate in Teilzeit arbeiten, vorausgesetzt, es existieren keine betrieblich bedingten Hinderungsgründe.

In Betrieben mit höchstens 15 Mitarbeitern sind Eltern auf eine freiwillige Zusage ihres Arbeitgebers für die Inanspruchnahme einer Elternzeit Teilzeit angewiesen.

In der vereinbarten Arbeitsstundenzahl der Elternzeit in Teilzeit sind Bereitschaftsdienste voll berücksichtigt, da diese als Arbeitszeit gelten.
Elternzeit Antrag

Ein Antrag auf Elternzeit ist bis zu 7 Wochen im Voraus zu stellen. Der Antragsteller legt darin gleich verbindlich fest, für welche Phasen in den nächsten 2 Jahren er seine Elternzeit nehmen wird. Startet die Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist, ist der Elternzeit Antrag bis zu 7 Wochen vor dem Mutterschutzfrist-Ablauf zu stellen.

Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt eine Anmeldefrist von 13 Wochen, sofern Eltern planen, die Elternzeit zwischen den 3. und 8. Geburtstag ihres Kindes zu legen.

Elternzeit Teilzeit Ende

Endet die Elternzeit beziehungsweise Elternzeit in Teilzeit, gilt ab diesem Zeitpunkt wieder das Arbeitsverhältnis zu denselben Bedingungen, wie sie davor gültig waren. Dieser Übergang läuft automatisch.

Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber müssen dafür etwas veranlassen. Bestand vor Inanspruchnahme der Elternzeit Teilzeit ein Vollzeitarbeitsverhältnis, geht die Beschäftigung nach der Elternzeit Teilzeitregelung unmittelbar in die zuvor übliche Vollzeitarbeit über. Möchte der Elternteil künftig weiter in Teilzeit arbeiten, muss er hierüber mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen und vertraglich neu regeln.

Achtung: Gelegentlich kommt es vor, dass ein Elternteil direkt im Anschluss an seine Elternzeit vorübergehend mit seiner Arbeit aussetzt, indem er unbezahlten Urlaub nimmt. Dauert dieser unbezahlte Urlaub länger als 30 Tage, fällt er aus der Sozialversicherung heraus. Es ist dringend anzuraten, diesbezüglich vorher die Krankenkasse anzusprechen.

Elternzeit Ende: Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz?

Viele Eltern möchten nach Beendigung ihrer Elternzeit gern wieder auf ihren ehemaligen Arbeitsplatz zurückkehren. Häufig können Betriebe dies ermöglichen, vor allem wenn sie für die Elternzeit eine befristete Vertretung organisiert hatten. Ein Rechtsanspruch auf den früheren Arbeitsplatz besteht hier allerdings nicht.

Fazit

Elternzeit gibt Eltern in den ersten 3 Jahren nach der Geburt ihres Kindes Freiraum für die Betreuung des Kindes und um sich als Familie neu auszurichten. Dabei können Eltern ihre Elternzeit arbeitsfrei oder als Elternzeit in Teilzeit mit maximal 30 Arbeitsstunden wöchentlich verbringen.

Bildquelle: © Karin & Uwe Annas – Fotolia.com

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