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Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzesantrag gestellt, nach dem Supermärkte und Restaurants künftig gesetzlich zur Weitergabe noch genießbarer Lebensmittel verpflichtet werden sollen. Die CDU spricht von einer „Mülleimerpolizei“.

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11 Millionen Tonnen Lebensmittel für die Tonne

Viel zu viele Lebensmittel landen täglich in der Tonne – obwohl sie eigentlich noch genießbar und gut sind. Auf das Jahr gerechnet sind das 81,6 Kilogramm pro Bundesbürger, die in den Müll wandern. In Summe sind das 11 Millionen Tonnen Lebensmittel! Das ist ein unnötiger Luxus. Schon lange wird ein gesetzliches Einschreiten gefordert, insbesondere seit Frankreich Supermärkten den Umgang mit Resten gesetzlich vorschreibt.

Das Land NRW nahm dies zum Anlass ein Gesetzesantrag beim Bundesrat einzureichen, eine ähnliche Regelungen auch in Deutschland einzuführen. Der Vorstoß wird mit gemischten Meinungen aufgenommen.

Privathaushalte schwer zu kontrollieren

CSU-Politiker Christian Schmidt, Bundeslandwirtschaftsminister, gab gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“ zu bedenken, dass ein Großteil der Lebensmittelabfälle in Privathaushalten entstehe und diese durch ein Gesetz nicht zu kontrollieren seien. Nach einer aktuellen Studie der Universität Stuttgart stammen 61 % der Abfälle aus Haushalten, 17 % von Industrie und Großverbrauchern und 5 % aus dem Handel.

Die Schwesterpartei CDU sieht das ähnlich. Unionsfraktionsvize Gitta Connemann sprach von einem „Wegwerfgesetz“, welches einer „Kühlschrank- und Mülleimerpolizei“ gleiche. CSU-Kollege Schmidt fragt zurecht: „Soll dann jemand im Lokal gucken, ob die Gäste aufgegessen haben?“

Parteien sind sich uneins

Grundsätzlich ist das Bundesernähungsministerium nicht gegen die Eindämmung der Lebensmittelabfälle und bekannte sich zu den internationalen Plänen, die Reste bis 2030 zu halbieren. Dann aber nicht durch Verbote, sondern durch Aufklärung über Mindesthaltbarkeitsdaten oder „intelligente“ Packungen, die die Genießbarkeit der Lebensmittel z.B. farblich anzeigen.

SPD-Verbraucherexpertin Elvira Drobinski-Weiß befürwortet hingegen das Vorgehen des Landes Nordrhein-Westfalen: „Dem Handel das Vernichten von Lebensmitteln zu untersagen und ihn zur Weitergabe an wohltätige Einrichtung zu verpflichten, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte sie gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“.

Mittelweg ist langfristig sinnvoll

In anderen EU-Ländern sind Lebensmittelvergeudungs-Gesetze längst Alltag. In Frankreich sind Supermärkte ab 400 Quadratmeter Größe verpflichtet, unverkaufte, aber noch genießbare Lebensmittel zu spenden oder anderweitig zu verarbeiten, beispielsweise zu Tierfutter oder für die energetische Verwertung. Eine gesetzliche Regelung zur Lebensmittelverschwendung in Supermärkten gibt es auch in Belgien.

Am 10. März berät sich der Bundesrat in der Länderkammer zum Gesetzesantrag. Sicherlich ist ein Mittelweg sinnvoll, der die Lebensmittelvergeudung in Supermärkten und Restaurants reduziert und Verbraucher aufklärt. Nur so kann man langfristig einen besseren Umgang mit Lebensmitteln herbeiführen.

NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) bringt es vermutlich auf den Punkt: Die Verantwortung liegt bei der gesamten Gesellschaft, „trotzdem drückt sich Minister Schmidt davor, klare Regeln für den Handel und die Lebensmittelindustrie mit verbindlichen Reduktionszielen festzulegen. Warum sollte was in vielen europäischen Ländern geht, in Deutschland nicht gehen?“

Bildquelle: © highwaystarz – Fotolia.com

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