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Mediatoren oder Streitschlichter kommen schon in manchen Schulen zum Einsatz. Dazu werden Schüler ausgebildet, um Streit zu schlichten. Aber Mediator ist auch ein vollwertiger Beruf. Bis in die höchsten Ebenen werden Schlichter eingesetzt, um kostspielige Gerichtsverhandlungen oder langwierige Streitereien zu vermeiden. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen müssen, wenn Sie Mediator werden wollen!

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Überblick:

  • Definition
  • Geschichte
  • Grundlagen
  • Konzepte
  • Voraussetzungen
  • Rechtliche Grundlage
  • Mediation in der Justiz
  • Ausbildung
  • Ausbildungsstandard

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Definition

Ein Mediator ist ein Mensch, der die Technik der Mediation beherrscht. Darunter versteht man ein strukturiertes Verfahren, in das sich zwei oder mehr Parteien freiwillig begeben, um einen Konflikt unter Aufsicht eines allparteilichen Dritten beizulegen.

Der Mediator spielt dabei nicht die Rolle des unbeteiligten Schiedsrichters, sondern er kümmert sich nur darum, die eigene Lösungsfindung der beteiligten Konfliktparteien zu beschleunigen.

Geschichte

Mediatoren gibt es, so lange es Konflikte gibt. Dabei haben sich das Bild und die Aufgaben eines Mediators zusammen mit der Gesellschaft gewandelt. Ein berühmtes Beispiel ist die Geschichte von König David und den zwei streitenden Frauen. Ein moderner Mediator kann hingegen auch eine ganze Organisation wie die UNO sein.

Seit den 1990er Jahren wurde Mediation in Deutschland immer häufiger systematisch eingesetzt und wissenschaftlich evaluiert.

Bis heute konnten sich aber keine allgemein verbindlichen Strukturen bilden, die bestimmen, was man unter Mediation eigentlich zu verstehen hat und wer sich Mediator nennen darf.

Es gibt aber ein Mediations-Gesetz, das einen Rahmen vorgibt und verhindern soll, dass sich aus einer gescheiterten Mediation Nachteile für eine der Konfliktparteien ergeben. Die Ausbildung zum Mediator bei unterschiedlichen Institutionen ähnelt sich zwar, aber Sie müssen genau hinschauen, welche Inhalte Sie geboten bekommen.

Grundlagen

Im Unterschied zur Rechtsprechung und anderen Lösungsansätzen, bei denen von außen Druck auf mindestens eine Konfliktpartei ausgeübt wird, setzt die Mediation auf die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten. Ein Mediator geht davon aus, dass sie den Konflikt lösen wollen, aber durch verschiedene Gründe daran gehindert werden.

Der Mediator gibt eine Struktur vor, die die beteiligten Parteien mit Inhalten füllen. Ein Mediator unterscheidet sich darin auch von einem Schlichter, der als neutraler Dritter einen Kompromiss aushandelt.

In der Praxis verschwimmen die Grenzen zwischen den einzelnen Arten einen Konflikt anzugehen, was es so schwierig macht die Wirksamkeit der Mediation einzuschätzen.

Andererseits bietet es Ihnen die Möglichkeit Ihre eigenen Stärken voll auszuspielen und zum Beispiel durch Ihre Überzeugungskraft zu leisten, was durch sorgfältiges Abwägen nicht möglich wäre.

Konzepte

Konzepte für die Mediation gibt es in Hülle und Fülle. Dabei stehen Ihnen Modelle zur Verfügung, die für alle Arten von Konfliktparteien geeignet sind. Das reicht von leichten Uneinigkeiten unter Kollegen bis zu verfeindeten Kriegsparteien, die den Konflikt beilegen wollen aber nicht direkt mit der Gegenseite sprechen wollen.

Voraussetzungen

Als Mediator müssen Sie neben dem Wissen, wie der Prozess der Mediation funktioniert, einige persönliche Voraussetzungen mitbringen. Sie müssen vertrauenswürdig und verschwiegen sein. Außerdem müssen Sie Ihre persönlichen Interessen richtig einschätzen und im Zweifelsfall zurückstellen können. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, haben auch Sie als Mediator das Recht sich aus dem Prozess zurückzuziehen.

Sie müssen damit klarkommen, dass das Ergebnis einer Mediation grundsätzlich offen ist. Natürlich sollte man eine Einigung anstreben, aber das ist nicht immer möglich.

Außerdem müssen Sie in der Lage sein, sich in alle Parteien hinein zu versetzen. Nur wenn Sie verstehen, woraus sich ein bestimmter Anspruch ergibt, können Sie an einer für beide Seiten befriedigenden Lösung arbeiten.

Rechtliche Grundlage

Seit Juli 2012 ist in Deutschland das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, kurz Mediations-Gesetz in Kraft.

Damit wurde die Mediation direkt in gerichtliche Maßnahmen eingebunden. Ein Richter hat seither die Handhabe einen Rechtsstreit an einen Mediator zu übergeben. Erst wenn dieser nicht zu einer Einigung beitragen kann, kommt es zum Gerichtsverfahren.

Daraus ergibt sich eine Reihe von weiteren Regelungen. Zum Beispiel zur Verschwiegenheit. Die Informationen, die während der Mediation ausgetauscht wurden, sollen nicht dazu dienen, dem vielleicht darauf folgenden Gerichtsverfahren eine andere Richtung zu geben. Außerdem werden in diesem Gesetz die Aufgaben eines Mediators festgelegt.

Mediation in der Justiz

In vielen Bundesländern wird ab 2002 durch die Gerichte, teilweise auch von den Richtern selbst, eine Mediation angeboten. In welchem Umfang das geschieht, hängt vom einzelnen Bundesland ab.

Dabei gilt für Richter, Anwälte und anderes Personal, dass ihre Tätigkeit als Mediator strikt von ihren Rechtsdienstleistungen getrennt ablaufen muss.

Darüber hinaus gibt es als Sonderform der Mediation den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich. Bei ihm versucht man zwischen Täter und Opfer zu vermitteln und beiden dabei zu helfen in ein geregeltes Leben zurück zu finden.

Ausbildung

Das Mediationsgesetz ermächtigt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Richtlinien für die Mediatoren-Ausbildung festzulegen. Wer diese Ausbildung erfolgreich durchlaufen hat, kann sich „Zertifizierter Mediator“ nennen. Daneben gibt es aber nach wie vor die Möglichkeit sich als Mediator zu bezeichnen, ohne dass eine solche Ausbildung stattgefunden hat.

Manche Organisationen bilden nur Akademiker aus dem Bereich Recht, Psychologie, Pädagogik oder Soziales aus, andere setzten ihre Voraussetzungen nicht ganz so hoch an. Das Gleiche gilt für die Kosten der Ausbildung, die stark voneinander abweichen.

Ausbildungsstandard

Momentan gibt es mehrere Interessensverbände für Mediation, die Ausbildungsstandards definieren und Mediatoren beraten. Sie fordern eine Ausbildungsdauer von mindestens 200 Stunden, die tatsächlichen Angebote reichen aber von etwas über 100 Stunden bis 450 Stunden.

2009 konnten sich drei der Verbände (BAFM, BM und BMWA) darauf einigen, die Ausbildung der jeweils anderen Organisationen anzuerkennen, allerdings nur wenn die Mediatoren dafür eine Gebühr an den jeweiligen Verband zahlen.

In einigen Bereichen wie der Ausbildung der Rechtsanwälte ist die Mediatoren-Ausbildung Teil des Lehrplans.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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