Zahlreiche Menschen müssen sich mit dem Thema Arbeitslosigkeit auseinandersetzen. Sie haben Ihren Job verloren oder stehen vor diesem finanziell belastenden Lebensabschnitt. Darum sind Informationen rund um die Arbeitslosigkeit wichtig. Doch lässt sich in Punkto Arbeitslosigkeit eine Regelung in Zukunft finden, die den Betroffenen zugute käme? Lesen Sie selbst.
Übersicht
- Das Arbeitslosengeld
- Die Sache mit der Anwartschaftszeit
- Wer gilt als arbeitslos?
- Die Wahrung von Fristen
- Die Höhe des Arbeitslosengeldes
- Wie lange Arbeitslosengeld gezahlt wird
- Was bedeutete die Neuregelung im Einzelnen
- Ließe sich die Neuregelung umsetzen?
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Das Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld ist erstmal eine Versicherungsleistung. Es wird finanziert aus den Beiträgen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen leisten. Hier erkennt man auch schon, wer von mehr Arbeitslosengeld 2017 profitieren möchte, muss vorher nach festgeschriebenen Zeiten erstmal eingezahlt haben.
Ein Leistungsanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn Sie nach der gesetzlich gefordert Mindestzeit auch versichert waren. Somit ist die Anwartschaftszeit erfüllt und Sie können Arbeitslosengeld beziehen. Die Belege dafür sind aus dem oder den Beschäftigungsverhältnissen ersichtlich. Die Dauer und die Höhe von Arbeitslosengeld richten sich nach festgelegten Kriterien.
Die Sache mit der Anwartschaftszeit
Die Anwartschaftszeit können Sie nur mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen erwerben, da Sie sonst nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen würden, aus der Sie ja die Leistungen bei Arbeitslosigkeit schöpfen. Nur wer einzahlt, dem wird auch was ausgezahlt.
Doch hierbei gibt es die Mindestfrist. Wer in den letzten beiden Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, der hat die Anwartschaft erfüllt und erhält auch mehr Arbeitslosengeld 2017, wenn es erhöht würde. Das Arbeitslosengeld wird in diesem Fall für ein Jahr gezahlt, wenn Sie nicht unter die Sonderbedingungen fallen, die Sie weiter unten erfahren.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie bei Beschäftigungsverhältnissen, die kurz befristet waren, eine Anwartschaftszeit von sechs Monaten unter bestimmten Voraussetzungen erlangen können.
Wer gilt überhaupt als arbeitslos?
Wer auf mehr Arbeitslosengeld 2017 hofft, ist mit Sicherheit arbeitslos. Doch welche Bedingungen müssen Sie im Sinne des Gesetzes erfüllen, damit eine Arbeitslosigkeit anerkannt wird? Als arbeitslos gilt, wer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, aber bemüht ist, wieder ein Beschäftigungsverhältnis zu erlangen. Weiterhin muss er der Agentur für Arbeit für die Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen.
Die in der Eingliederungsvereinbarung geschlossenen Verpflichtungen muss der Arbeitslose wahrnehmen und alle beruflichen Wiedereingliederungen nutzen. Weiterhin müssen Sie auf dem Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden täglich einsatzfähig sein.
Die Wahrung von Fristen
Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie persönlich bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden. Sie können Ihre Arbeitslosigkeit auf diese Weise und nur auf diese Weise bis zu drei Monaten im Voraus anmelden. Sollten Sie es telefonisch oder schriftlich versuchen, wird es wohl für Sie nichts, wenn es 2017 mehr Arbeitslosengeld geben sollte.
Sollten Sie den genauen Zeitpunkt Ihre Arbeitslosigkeit von vorn herein bestimmen können, besteht die Meldepflicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses. Das gehört zur „Frühzeitigen Arbeitssuche“, zu der Sie angehalten sind. Somit besteht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie arbeitslos sind, sich sachgemäß bei der Agentur für Arbeit persönlich gemeldet und die angegebene Anwartschaftszeit erfüllt hat.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes, dass 2017 dann vielleicht mehr wird, richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren. Zunächst ist ausschlaggebend, wie viel Sie die letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit verdient haben. Hier wird das durchschnittliche Nettoeinkommen zugrunde gelegt.
Weiterhin ist wichtig, in welcher Steuerklasse Sie sind und welche Beitragsbemessungsgrenze für Sie gilt. Außerdem ist von Belang, ob Sie als Alleinstehender oder Eltern Arbeitslosengeld beziehen. Mit mindestens einem Kind erhalten Sie demnach von Ihrem pauschalisierten Nettoeinkommen 67%. Kinderlose und Alleinstehende bekommen 60%.
Wie lange Arbeitslosengeld gezahlt wird
Normalerweise wird Arbeitslosengeld zwölf Monate lang gezahlt. Sollt es also 2017 mehr Arbeitslosengeld geben, können Sie eventuell von der Erhöhung profitieren. Es gelten aber auch Sonderregelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Arbeitslosengeld länger gezahlt. Diese Sonderregelung ist gestaffelt nach Alter und Vorversicherungszeiten.
So besteht:
- ab dem 50. Lebensjahr bis zu 15 Monate Leistungsanspruch
- ab dem 55. Lebensjahr bis zu 18 Monate Leistungsanspruch
- ab dem 58. Lebensjahr bis zu 24 Monate Leistungsanspruch
Welche Änderungen könnten 2017 in Kraft treten
Es kann Erleichterungen geben, die zwar nicht mehr Arbeitslosengeld 2017 beinhalten, dafür aber mehr Personen, denen Arbeitslosengeld zugesprochen werden kann.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will in Zukunft die Zeitspanne anheben, die vor der Arbeitslosigkeit von Bedeutung ist. Um die Anwartschaftszeit zu erfüllen, müssen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in den letzten zwei Jahren für mindestens zwölf Monate bestanden haben. Das könnte eventuell auf drei Jahre erhöht werden, in denen zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden musste.
Was bedeutete diese Neuregelung im Einzelnen?
Im Einzelnen bedeutete die Neuregelung, dass es nicht mehr Arbeitslosengeld geben wird, für alle, die sich schon im Leistungsbezug befinden. Allerdings profitierten von der Erweiterung der Bemessungsspanne jene Erwerbstätigen, die bereits vor dem Jobverlust gearbeitet haben, aber die Anwartschaftszeit knapp verfehlen.
Eine gute Chance, für ungefähr 52.000 Menschen, mit der Arbeitslosengeldversicherung die Arbeitslosigkeit finanziell abfedern zu können. Das Versicherungssystem würde mit einer Zeitspanne von drei Jahren auch teilweise Beschäftigte schützen können, die mit einem gut verdienenden Partner in die Arbeitslosigkeit gehen.
Sie würden ohne die Regelung Hartz IV beantragen müssen und aufgrund des Verdienstes des Partners keinen Leistungsanspruch geltend machen können.
Ließe sich die Neuregelung umsetzen?
Laut Presse sind die Mehrkosten mit 300 Millionen überschaubar. Die Regelung, nicht mehr Arbeitslosengeld 2017 zu erhalten, sondern mehr Personen mit Arbeitslosengeld zu versorgen, würde somit die Kommunen und Steuerzahler entlasten.
In diesem Fall würden 70 Millionen im Hartz IV Gefüge gespart werden, da aus Arbeitslosengeld II Bezug (Hartz IV) für viele Menschen Arbeitslosengeld I Bezug werden würde. Die Neuregelung ließe sich also umsetzen, es steht aber noch kein Zeitpunkt fest, wann eine derartige Änderung eingeführt werden könne.
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