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Alle Personen, die ein geringes Einkommen zur Verfügung haben, können unter festgelegten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für bedürftige Bürger. Was Sie alles über Wohngeld wissen müssen und ob es mehr Wohngeld 2017 geben wird, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht

  • Was Wohngeld ist
  • Wer Wohngeld beziehen kann
  • Die Voraussetzungen
  • Was Sie beachten müssen
  • Das Antragsverfahren
  • Die Unterlagen Sie für die Beantragung benötigen
  • Die Dauer der Beantragung
  • Die Prognose für 2017
  • Was Sie noch interessieren könnte

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Was Wohngeld ist

Wohngeld ist die staatliche Unterstützung, die in Deutschland bedürftige Bürger beantragen können. Bei Mietwohnungen handelt es sich um einen Mietzuschuss und bei Eigentum ist das Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses zu sehen. Darum ist es unerheblich, ob Sie als Nutznießer im Eigentum wohnen oder in einer Mietwohnung leben, die staatliche Hilfe kann in beiden Fällen beantragt werden.

Die Beantragung erfolgt in schriftlicher Form und wird dem Antragsteller bei positivem Bescheid für zwölf Monate zugesprochen. Wohngeld wird immer ab dem Monat der Beantragung bewilligt. Sie können keine Ansprüche rückwirkend geltend machen. Das Wohngeld wird 2016 drastisch erhöht. Doch ob es auch mehr Wohngeld 2017 gibt, erfahren Sie in den nächsten Kapiteln.

Wer Wohngeld beziehen kann

Während der Erstausbildung stehen Ihnen beispielsweise in der Ausbildung und im Studium Wohngeld zu. Für alle anderen Bedürftigen ist das Einkommen ausschlaggebend für den Bezug von Wohngeld. Der Leistungsanspruch von Wohngeld unterliegt verschiedenen Bedingungen, die Sie erfüllen müssen.

Das bedeutet nicht nur das Einkommen entscheidet über die Höhe des Wohngeldes, sondern auch die Anzahl der Familienmitglieder, die Ihrem Haushalt angehören, die Höhe der Belastungen, die dem Wohnraum zuzurechnen sind und last but not least auch die Größe des Wohnraumes. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, interessiert es Sie sicher auch, ob es auch mehr Wohngeld 2017 geben wird.

Die Voraussetzungen

Die grundsätzliche Voraussetzung, um Wohngeld beziehen zu können, ist die Tatsache, dass Sie in der Wohnung auch wirklich vornehmlich leben, für die Sie Wohngeld beantragen wollen. Zusätzlich spielen die Haushaltsmitglieder den Ausschlag, wie viel Wohngeld bewilligt wird. Als Haushaltsmitglieder sind in diesem Zusammenhang alle Personen gemeint, die mit Ihnen in einem Verantwortungsverhältnis stehen und zu Ihrer Haushaltsgemeinschaft gehören.

Deshalb gelten nicht nur Ehegatten, Kinder und Lebensgefährten zur Haushaltsgemeinschaft, sondern alle Personen, die vorangegangen Bedingungen erfüllen. Der Wohngeldanspruch muss bei Änderungen der Voraussetzungen erneut überprüft werden. Sie müssen also bei der Geburt eines Kindes, beim Wechsel des Wohnraumes oder bei Änderungen der Einkommensverhältnisse die neuen Gegebenheiten angeben. Die Grundlage für nicht mehr Wohngeld in 2017, sondern den Wohngeldbezug generell.

Was Sie beachten müssen

Wenn eine Haushaltsmitglied während des Bezugjahres verstirb, ändern sich die Wohngeldzahlungen in dem Bewilligungsjahres nicht, es sei denn, Sie ziehen aufgrund des Todesfalls um.

Dann müssen Sie die Überprüfung des Wohngeldes erneut erwirken. Für Haushaltsmitglieder, die Transferleistungen erhalten, wie zum Beispiel Grundsicherung, ALG II oder Zuschüsse nach dem Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches ist nicht nur ausgeschlossen von einem eventuellen mehr an Wohngeld in 2017, sondern dürfen diese Leistungen generell nicht beantragen. Das gilt auch für Personen, die Übergangsgeld oder Verletztengeld erhalten.

Wichtig: Sollten Sie wegen Streitigkeiten Ihr Anrecht auf Transferleistungen verwirkt haben, sind Sie auch nicht wohngeldberechtigt!

Das Antragsverfahren

Zunächst haben Sie im Internet in verschiedenen Portalen die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Wohngeld überprüfen zu lassen. Das ist allerdings nur grobe Einschätzung. Der Gang zum zuständigen Amt ist für die finanzielle Erleichterung, die Sie als Bedürftiger durch den Wohngeldanspruch erhalten, lohnenswert. Das Bürgerbüro oder auch die Rathaus kann Ihnen sagen, wo Sie in Ihrer Nähe die Wohngeldstelle finden.

Dort werden Sie dann über die Möglichkeiten beraten und stellen den Antrag auf Wohngeld, damit Sie nicht nur die Option auf mehr Wohngeld 2017 sichern können.

Welche Unterlagen Sie für die Beantragung benötigen

Bei der Beantragung von Wohngeld müssen Sie den Anspruch mit einigen Unterlagen untermauern. Der Bedürftige und alle erwerbstätigen Haushaltsmitglieder müssen zunächst aussagekräftige Papiere einreichen, die das Einkommen belegen. Zusätzlich benötigen Sie Bescheinungen des Finanzamtes, wenn die Werbungskosten über 920 Euro im Jahr liegen, sowie Unterlagen über Unterhaltsverpflichtungen.

Wenn Sie nicht nur auf mehr Wohngeld 2017 hoffen, sondern den Leistungsbezug generell zur Unterstützung benötigen, müssen Sie auch den Mietvertrag oder die Belastungen, die Sie aufwenden, wenn Sie Eigentum haben. Führen Sie die Betriebskosten getrennt auf, da einige von ihnen anerkannt werden. Wenn Sie untervermieten, muss das aus gesonderten Belegen einsehbar sein.

Die Dauer der Beantragung

Der Leistungsanspruch von Wohngeld ist ab dem Monat der Beantragung gültig, wenn er zugesprochen wird. Da das Antragsverfahren oftmals sehr lange dauern kann, ist es wichtig, den Antrag schnellstmöglich zu stellen. Nutzen Sie die nächst Möglichkeit, Ihre Unterlagen dem Antrag entsprechend rauszusuchen. Alle Wege zum Wohngeldstelle sind aufwendig und kosten wertvolle Zeit, die Ihnen verloren geht, wenn die Papiere nicht vollständig sind.

Erst mit Antragstellung kann der Monat festgelegt werden, bis zu dem Sie rückwirkend nach Bewilligung das Wohngeld ausgezahlt bekommen. Das würde auch für mehr Wohngeld zählen, wenn es 2017 dazu käme.

Die Höhe des Wohngeldes

Wohngeld unterliegt vielen Aspekten, die in der Höhe den Ausschlag geben. Dazu gehören absetzbare Kosten und Pauschalbeträge genauso, wie Sonderregelungen bei Familien und andere Faktoren. Ein Einpersonenhaushalt darf beispielsweise nach Abzug aller wohngeldrelevanten Kosten ein Einkommen von 855 Euro monatlich (je nach Mietstufe) nicht übersteigen.

Bei jeder weiteren Person, die in der Haushaltsgemeinschaft lebt, erhöht sich der Betrag. Bisher betrug der durchschnittliche Wohngeldbezug eines Zweipersonenhaushaltes 113 Euro. Am 1. Januar 2016 erhöhte sich diese durchschnittliche Zahlung von Wohngeld auf 186 Euro monatlich bei einem Zweipersonenhaushalt. Aufgrund der drastischen Erhöhung wird es deshalb 2017 nicht mehr Wohngeld geben, als dieses Jahr.

Was Sie noch interessieren könnte

Personen, die Wohngeld beziehen, können auch zusätzlich Leistungen für Bildung in Teilhabe beanspruchen. Eine weiter finanzielle Erleichterung, die Ihnen zugute kommt. Informieren Sie sich auch, ob Sie Anspruch auf Kindergeldzuschuss haben, damit Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen geltend machen.

Bildquelle: © Tatjana Balzer – Fotolia.com

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