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Wenn Sie Hartz IV empfangen, stehen Ihnen in bestimmten Fällen zusätzliche Zahlungen zu. Dieser so genannte Mehrbedarf gilt auch für den Fall, dass Sie alleinerziehend sind. Hier fassen wir für Sie zusammen, was das konkret bedeutet und was Sie tun müssen damit Ihnen keine Vorteile entgehen.

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Alleinerziehende in Deutschland

Ein Kind allein zu erziehen ist inzwischen nicht mehr so stark mit einem gesellschaftlichen Stigma versehen wie früher. Aber nach wie vor haben es Alleinerziehende schwerer als Paare, die verschiedene Aufgaben unter sich aufteilen können.

Deshalb sind Alleinerziehende besonders von Armut bedroht. 41 Prozent von ihnen sind auf Hartz IV angewiesen. Sie erhalten nicht nur den einfachen Regelsatz sondern zusätzlich den Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Wie wird der Mehrbedarf für Alleinerziehende berechnet?

Der Betrag, den Sie für den Mehrbedarf bekommen, richtet sich immer nach dem Regelbedarf. Davon bekommen Sie zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz. Bei Alleinerziehenden hängt dieser Prozentsatz davon ab, wie alt Ihr Kind ist. Er liegt zwischen 12 und 60 Prozent, womit Sie momentan maximal 239 Euro zusätzlich bekommen können.

Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass Sie diese Zahlungen erhalten. Wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind, bekommen Sie das Geld ausgezahlt. Der Nachweis ist also um einiges einfacher als bei einigen anderen bürokratischen Vorgängen.

Voraussetzungen für den Mehrbedarf

Um den Mehrbedarf in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie drei grundsätzliche Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen mit dem Kind zusammenleben
  • Sie müssen die alleinige Versorgung des Kindes übernehmen
  • Sie müssen sich allein um die Pflege und Erziehung des Kindes kümmern

dabei müssen Sie diese Bedingungen nicht absolut erfüllen. Wenn Sie sich zum Beispiel von den Großeltern des Kindes unterstützen lassen oder gelegentlich einen Babysitter engagieren, dann spricht nichts dagegen.

Übrigens spielt es keine Rolle, ob Sie sich um ihre leiblichen Kinder kümmern oder um Pflegekinder.

Mehrbedarf bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern

Der Mehrbedarf kann auch aufgeteilt werden. Wenn sich beide zu gleichen Teilen um die Erziehung und Versorgung des Kindes kümmern, dann können sie den Mehrbedarf je zur Hälfte in Anspruch nehmen. Es ist auch möglich, dass sich die Eltern einvernehmlich einigen, dass einer der beiden den Mehrbedarf bekommen soll.

Antrag auf Auszahlung des Mehrbedarfs

Beachten Sie, dass Sie den Mehrbedarf nicht automatisch ausgezahlt bekommen. Er muss beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. In den meisten Fällen passiert das zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Antrag auf Hartz IV stellen.

Wenn Sie bereits Hartz IV empfangen, müssen Sie das nachholen. Beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind dem Jobcenter Änderungen mitzuteilen, also zum Beispiel wenn Ihr Kind alt genug ist, um auf eigenen Beinen zu stehen.

Bildquelle: © S.Kobold – Fotolia.com

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