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Sie haben eine neue Geschäftsidee entwickelt und möchten nun den Schritt in ein eigenes Unternehmen wagen, sind aber noch auf der Suche nach dem richtigen Modell?

Dann ist die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), auch „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ genannt, vielleicht das Richtige für Sie.
Denn um sie zu gründen sind weder viel zeitlicher noch finanzieller oder personeller Aufwand notwendig: Bereits ab einem Euro und einer Person kann das Abenteuer Firmengründung beginnen.

Aber was macht eine Mini-GmbH überhaupt aus und auf welche Aspekte sollten Sie im Vorfeld achten?

Übersicht:

  • Was macht eine Mini-GmbH aus?
  • Definition
  • Unterschiede zur GmbH und zur britischen Limited
  • So gründen Sie eine Mini-GmbH-Beliebtheit
  • Notar
  • Handelsregister
  • wichtige Unterlagen
  • Kosten
  • Pflichten im Rahmen einer Mini-Gmbh-Nutzung
  • Lohnt sich eine Umwandlung in eine „echte“ GmbH?

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Was macht eine Mini-GmbH aus?

Definition

Bei der Mini-GmbH handelt es sich um eine seit dem 1. November 2008 rechlich in vollem Umfang anerkannte Unterform der bereits seit 1892 bestehenden GmbH.

Sie ist besonders für One-Man-Unternehmen mit kleinerem Startkapital interessant: Denn der Einstieg ist bereits ab einem Euro möglich und setzt auch bei der Zulassung beim Notar und bei der Handelskammer keine immens hohen Rücklagen voraus.

Ab einem Kapital von 25.000 Euro besteht jedoch die Möglichkeit, den „Übungsmodus“ zu verlassen und die Mini-GmbH zu einer normalen GmbH umzuwandeln. Dazu später mehr.

Unterschiede zur GmbH und zur britischen Limited

Der ein großer Unterschied zu einer klassischen GmbH liegt im Preis: Während Sie für eine GmbH mit 2.500 Euro bis 3.000 Euro Gründungskosten und 25.000 Euro Startkapital rechnen müssen, liegen die Kosten bei der Mini-GmbH bei gut 350 Euro und einem Startkapital von einem Euro aufwärts.

Hinzu kommt, dass bei der Mini-GmbH nur Bar- und keine Sacheinlagen erlaubt sind. Viele Banken und andere Unternehmen zeigen sich insgesamt noch etwas zurückhaltend im Umgang mit dieser vergleichsweise neuen Unternehmensform – es liegt also an Ihnen, sich das Vorschussvertrauen teilweise selbst zu erarbeiten.

Des Weiteren müssen Sie bei der Mini-GmbH im Gegensatz zu ihrem großen Pendant jährliche Rücklagen aus dem Jahresgewinn abschöpfen, bei der GmbH können Sie sofort über Ihren kompletten Gewinn verfügen.

Ansonsten führen Sie Ihre Mini-GmbH aber sehr weitgehend wie die klassische Variante.

Die britische Limited ist der Mini-GmbH in einigen Hinsichten ebefalls recht ähnlich, nichtsdestotrotz unterscheidet sie sich von ihr durch folgende Merkmale:

Besonders hervorzuheben ist dabei, dass die Mini-GmbH bereits mit einer statt mit zwei Personen gegründet werden kann, dem deutschen Recht unterliegt und Sie zur Unternehmensführung keinen Rechtsbeistand mit Zulassung für England benötigen.
Des Weiteren gibt es bei der Limited weder Rücklagenbildungs- noch Bareinlagenzwang, dafür muss der Gründer unter Umständen bei Insolvenz mit seinem Privatvermögen haften.

Auch bei den Steuerzahlungen ist das deutsche System besser überblickbar: Zur Gewerbesteuer kommen per se 15% Körperschaftssteuer, bei der Limited müssen Sie je nach Höhe des Firmenkapitals mit 0% bis mehr als 30% rechnen…

So gründen Sie eine Mini-GmbH

Notar

Der Gang zum Notar ist einer der wichtigsten Schritte bei der Gründung einer Mini-GmbH, macht doch erst der Notar aus dem Ausweis / Pass, dem Gesellschaftsvertrag (Genaueres dazu später mehr) und dem Eigenkapitalnachweis ein Unternehmen und sendet die Anmeldeunterlagen zum Handelsregister.

Handelsregister

Hier erfolgt der nächste Anmeldungsschritt: Das für sie zuständige Amtsgericht trägt Ihr Unternehmen mit Firmennamen, -logo, Geschäftsführer, Geschäftssitz und Eigenkapital in das Handelsregister ein.

Unter Umständen kann auch die IHK eine Stellungnahme zur Firmierung abgeben oder für die Bestellung des Gründungsprüfers und der Handwerkskammer mit eingebunden werden.

Wichtig bei der Eintragung ins Handelsregister ist, dass Ihr Unternehmensname den kompletten Ausdruck Unternehmensgesellschaft / UG (haftungsbeschränkt) beinhaltet.

wichtige Unterlagen

Die relevanten Unterlgen und Formulare für die Anmeldung bestehen vor allem aus dem Gesellschaftsvertrag und der Gesellschafterliste:
Im Gesellschaftsvertrag vermerken Sie den Firmennamen, -sitz, den Firmengründungszweck, die Höhe des Stammkapitals sowie die Zahl und Nennbeträge der Gesellschaftsanteile jedes Gesellschafters.

In die Gesellschafterliste kommen zudem die persönlichen Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort.
Weiterhin vorteilhaft sind eine direkte Geschäftsführerbestellung von bis zu drei Geschäftsführern (inklusive den Geschäftsführerverträgen) und die Geschäftsordnung.

Kosten

Im Hinblick auf die Gründungskosten sollten Sie mit folgenden Werten rechnen:

  • Notarkosten: circa 50 Euro
  • Handelsregistereintrag: circa 120 Euro
  • Firmenkonto: 5 bis 10 Euro pro Monat
  • IHK: 120 bis 240 Euro pro Jahr

Im Vergleich zu den bei einer GmbH anfallenden Werten von gut 2.500 bis 3.000 Euro also eine angenehm übersichtliche Summe.. dafür müssen Sie später aber auch Gewerbe- und Körperschaftssteuern zahlen.

Pflichten im Rahmen einer Mini-Gmbh-Nutzung

Zu Ihren regulären Mini-GmbH-Pflichten gehört neben der Bekanntmachung Ihres firmeninternen Jahresabschluss im Bundesanzeiger und der Angabe aller anfallenden Änderungen (Stammkapital, Gesellschafter, Firmengründungszweck et cetera) beim Handelsregister auch der Jahresabschluss durch en Beschluss der Gesellschafterversammlung. Dieser kann bei kleineren Unternehmen bis zu 11, bei größeren Mini-GmbHs bis zu 8 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres statt finden.

Darüber hinaus muss eine Rücklagenbildung (1/4 der Gewinne des jeweiligen Jahres) bis zur Grenze von 25.000 Euro erfolgen und eine doppelte Buchführung nachweisbar sein. Es geht also nicht ohne Schreibtischarbeit – ein Steuerberater steht Ihnen vor allem im ersten Jahr aber sicherlich hilfreich zur Seite.

Lohnt sich eine Umwandlung in eine „echte“ GmbH?

Ob Sie den Schritt von der Mini- in die „große“ GmbH machen, bleibt Ihnen selbst überlassen.
Die Umwandlung ist aber keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht; Sie können also in aller Ruhe mit Ihrer Mini-GmbH arbeiten, solange sie möchten.

Sollte Ihr Unternehmen jedoch gut laufen, sollten Sie ihn ernsthaft in Erwägung ziehen – schließlich müssen Sie dann keine Rücklagen mehr bilden, sondern können frei über Ihre kompletten Gewinne verfügen. Und sie können Sacheinzahlungen leisten – haben also einen noch größeren Handlungsspielraum bei Ihren Projekten.

Bildquelle: © styleuneed – Fotolia.com

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