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Für die Deutschen ändert sich im neuen Monat wieder Einiges. So dürfen sich Patienten ab dem 1. Oktober auf mehr Unterstützung vom Arzt freuen und neue Vorgaben bei (Arbeits-)Verträgen erlauben bestimmte Kündigungen und die Einforderung von Ansprüchen per Fax oder E-Mail. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie im folgenden Artikel.

Anspruch auf Medikationsplan

Gehören Sie auch zu den Personen, für die die Einnahme von mehreren Medikamenten zum Alltag gehört? Da den Überblick zu behalten, gestaltet sich teilweise als recht schwierig oder verwirrend. Ab dem 1. Oktober haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf einen schriftlichen Medikationsplan vom Hausarzt. Dieser erleichtert den Patienten, die Medikamente korrekt einzunehmen (Wirkstoff, Dosierung, Wirkung). Alle verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel werden ab Oktober auf dem Medikationsplan aufgelistet.

Voraussetzung: Der Patient nimmt drei oder mehr Arzneimittel über einen längeren Zeitraum (mindestens 28 Tage) ein.

Der Medikationsplan wird zunächst noch auf Papier erstellt. Ab 2018 soll der Plan auf Wunsch auch auf der elektronischen Versichertenkarte gespeichert werden und darüber abrufbar sein. Dem Gesundheitsministerium geht es bei dieser Umstellung darum, Patienten künftig mehr Sicherheit im Umgang mit ihren Arzneimitteln zu geben. Der Arzt, der die Arzneien verschrieb, trägt hierbei die Verantwortung, Krankenhäusern, Apotheker und Fachärzte dürfen den Mediaktionsplan bei Bedarf allerdings auch aktualisieren.

Hintergrund dieser neuen Regelung

250 000 Klinikeinweisungen: Diese erschreckende Zahl ist auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen, so gab das Gesundheitsministerium bekannt. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) möchte mit diesem Aktionsplan Komplikationen durch Neben- oder Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden. Der Plan beinhaltet für 2016 bis 2019 eine Sensibilisierung von Patienten, Ärzten, Apotheker, Pflegenden und der Öffentlichkeit für vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie.

Ebenfalls geplant ist der Aufbau einer Datenbank zur Dosierung von Arzneimitteln für Kinder und die Entwicklung einer App, die den Medikationsplan abbildet, für Sehbehinderte.

Digitale Kündigungen ab sofort möglich

Jeder kennt es: Einer Kündigung bedarf der sogenannten Schriftform, die aus Text und Unterschrift besteht. Das ändert sich nun zum 1. Oktober – für Vertragskündigungen sind keine eigenhändig unterschriebenen Briefe mehr notwendig. Die Kündigung kann auch per E-Mail erfolgen, denn es wird anstelle der „Schriftform“ nur noch die „Textform“ verlangt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf die „Schriftform“ ab diesem Termin nicht mehr gefordert werden. Ab dem 1. Oktober 2016 sind diese unwirksam, die gegenüber dem Vertragspartner die Schriftform verlangen. Achtung! Da für die Kündigung eines Arbeitsvertrages im Gesetz ausdrücklich die Schriftform festgesetzt wurde, gilt weiterhin die schriftliche Form für die Wirksamkeit des Schreibens.

Nun können solche Ansprüche auch per Mail geltend gemacht werden.

Was heißt das für Sie konkret?

Die Änderungen gelten für alle Verträge.
Sie können zum Beispiel Ihren Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen oder Urlaubsanspruch in dieser Form geltend machen.

Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

Stromversorgung: Verordnung sorgt für stabile Netze

Für eine sichere Energieversorgung und einen stabilen Netzbetrieb sind große Stromverbraucher weiterhin befugt, ihren Stromverbrauch spontan zu drosseln oder ganz runterzufahren. So gleichen sie Schwankungen im Stromnetz durch kurzfristiges und zeitweises Aussetzen aus. Stromangebot und Nachfrage müssen ausgeglichen sein, auch wenn kein Wind weht oder etwa die Sonne nicht scheint. Die Stromverbraucher erhalten dafür eine Vergütung. Seit 2013 gilt eine Verordnung zu abschaltbaren Lasten. Diese Regelung verlängert sich bis Ende Juni 2022 und tritt zum 1. Oktober in Kraft.

EinsPlus und ZDFkultur: Zwei Fernsehsender schalten ab

Vor etwa zwei Jahren auf einer Ministerpräsidentenkonferenz wurde es beschlossen: Die beiden Sender EinsPlus und ZDFkultur verabschieden sich „aus finanziellen Gründen“ aus den Wohnzimmern der Deutschen. In der Nacht zum 1. Oktober startet stattdessen ein Kanal, der in einer Zusammenarbeit von ARD und ZDF (unter der Federführung des SWR) entsteht. Dieser ist allerdings nur im Internet zu sehen. Das Online-Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 29 Jahren. Eine Mischung aus Information, Unterhaltung und Serien werden zukünftig gesendet. Gesamtkosten für das neue Format: 44 Millionen Euro. Zwei Drittel trägt die ARD, ein Drittel das ZDF.

Bildquelle: © karandaev – Fotolia.com

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