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Als Mieter ist der Ärger häufig schon vorprogrammiert. Nicht nur der Vermieter kann für Ärger sorgen, sondern auch die Nachbarn. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten als Mieter sind! Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Das alles finden Sie in diesem Artikel:

  • Steigende Miete: So können Sie sich wehren
  • Vermieter droht mit Kündigung: So können Sie sich wehren
  • Vermieter meldet Eigenbedarf an: Das sind Ihre Rechte
  • Sie sollen Reparaturen selbst zahlen: So können Sie sich wehren
  • Modernisierungen erhöhen Miete: Das sind Ihre Rechte
  • Vermieter behält Kaution ein: Das sind Ihre Rechte
  • Nachbarn sind unerträglich laut: Das sind Ihre Rechte

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Steigende Miete: So können Sie sich wehren

Eigentlich soll die erst kürzlich beschlossene Mietpreisbremse dafür sorgen, dass die Mietpreise in Städten nicht so stark steigen. Nun zeigt eine neue Studie allerdings, dass die Bremse nicht wirklich hilft. Noch immer zahlen viele Mieter zu viel für ihre Wohnung – und das, obwohl die Mietpreisbremse bereits seit einem Jahr aktiv ist und das Gegenteil bewirken soll.

Das können Sie tun, wenn Ihr Vermieter noch mehr Miete haben will

In diesem Fall sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren und alle Ihre Möglichkeiten überprüfen. Das Wichtigste ist, dass man recherchiert, ob die Miete tatsächlich noch im legitimen Bereich liegt. Eine Erhöhung der Miete durch den Vermieter ist nämlich nur bis zur sogenannten örtlichen Vergleichsmiete möglich. Hierbei gilt, dass die Miete zimmerhalb von drei Jahren durchschnittlich nur um 15 bis 20 Prozent erhöht werden können.

Zudem gilt, dass seit der letzten Mieterhöhung mindestens 12 Monate vergangen sein müssen. In einem kürzeren Zeitraum darf die Miete also nicht angehoben werden. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn nachweislich die Betriebskosten gestiegen sind oder Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung verlangen.

Wichtig: Ihr Vermieter muss die Mieterhöhung begründen, zum Beispiel mit dem Mietspiegel. Außerdem muss die Mieterhöhung schriftlich erfolgen. Nachdem Sie das Schreiben erhalten haben, haben Sie insgesamt zwei Monate Zeit, das Schreiben zu prüfen.

Diese Einrichtungen helfen Ihnen: Wenden Sie sich an den Mieterverein. Diesen können Sie mittels einer einfachen Recherche im Netz erreichen. Hier können Sie Ihre wichtigsten Fragen zur Mieterhöhung stellen und erfahren, ob eine Mietsteigerung durch den Vermieter in Ihrem Fall überhaupt zulässig ist.

Vermieter droht mit Kündigung: So können Sie sich wehren

Natürlich darf der Vermieter Sie nicht ohne einen konkreten Grund kündigen. Außerdem ist längst nicht jeder Grund zulässig, um einen Mieter zu kündigen. Wenn Sie ihm also „bloß“ unsympathisch sind, muss er sich schon etwas besseres einfallen lassen, um Sie vor die Tür zu setzen.

Zulässig sind unter anderem diese Gründe bei einer Kündigung durch den Vermieter:

  • Eigenbedarf: Grundsätzlich muss der Vermieter beim Eigenbedarf die Wohnung für einen sehr nahen Angehörigen oder aber für sich selbst nutzen wollen.
  • Vertragsverletzung durch den Mieter: Zum Beispiel dann, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt.
  • Abriss des Wohngebäudes: Beispielsweise dann, wenn das Gebäude aufgrund seines Alters abgerissen wird.

Tipp: Gegen eine Kündigung können Sie bis zu zwei Monate vor der Beeidigung des Mietverhältnisses einen schriftlichen Widerspruch einlegen.

Diese Einrichtungen helfen Ihnen: Im Falle einer Kündigung durch den Vermieter kann es außerdem nützlich sein, sich zusätzlich Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder vom Mietverein zu holen.

Vermieter meldet Eigenbedarf an: Das sind Ihre Rechte

Grundsätzlich darf ein Vermieter den Eigenbedarf nur für sich selbst oder aber für nahe Verwandte geltend machen. So zum Beispiel für seinen Lebenspartner, für seine Eltern, für seine Kinder oder für seine Enkel.

Diese Fristen müssen eingehalten werden

Neben der Frage, für wen der Eigenbedarf angemeldet wurde, ist noch eine weitere Sache entscheidend. Und zwar handelt es sich hierbei um die Frist, die vom Vermieter unbedingt beachtet werden muss. Eine fristgerechte Kündigung muss an alle Mieter der Wohnung erfolgen, die im Vertrag stehen. Wenn diese Bedingungen vom Vermieter nicht eingehalten werden, ist die Kündigung unwirksam und Sie haben noch mal Glück gehabt!

Sie sollen Reparaturen selbst zahlen: So können Sie sich wehren

Besonders häufig tritt auch der Fall ein, dass in der Wohnung etwas beschädigt ist – teilweise durch Abnutzung; wie zum Beispiel der Duschhahn. Manchmal passiert es dann, dass der Mieter zur Kasse gebeten wird und er die Kosten für die Instandsetzung oder Erneuerung selbst tragen muss. Welche Rechte hat man als Mieter in so einem Fall?

Unter bestimmten Umständen ist es sogar tatsächlich erlaubt, dass der Vermieter Rechnungen vom Mieter begleichen lässt. Allerdings auch nur bis zu einer bestimmten Höhe. Per Gesetz ist diese Grenze leider nicht festgesetzt. Experten des Mietrechts sind aber der Meinung, dass bei einer einzelnen Reparatur maximal 100 Euro an den Mieter weitergegeben werden können.

Höchstens aber sechs bis acht Prozent der Jahreskaltmiete. Alles, was über einem zu hohen Beteiligungsbetrag liegt, muss der Vermieter selbst zahlen.

Modernisierungen erhöhen Miete: Das sind Ihre Rechte

Wenn die Wohnung modernisiert oder restauriert wird, folgt in vielen Fällen auch gleich eine Erhöhung der Miete. Logisch – der Vermieter möchte am liebsten die Kosten, die im Zuge der Modernisierung entstanden sind, auf die Miete umlegen. Allerdings ist das nicht in allen Fällen zulässig!

Tatsächlich hat der Vermieter nur das Recht dazu, wenn beispielsweise der Wert der Wohnung auch nachhaltig erhöht wird. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Wohnverhältnisse verbessert oder wenn Wasser und Energie im Zuge der Modernisierung gespart werden können. Allerdings dürfen auch dann nur 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen werden.

Vermieter behält Kaution ein: Das sind Ihre Rechte

Was soll man tun, wenn der Vermieter die geleistete Kaution einfach einbehält? Tatsächlich räumen deutsche Gerichte den Vermietern eine sogenannte Prüfungsfrist ein. Innerhalb dieser Frist ist es möglich, ausstehende Posten wie beispielsweise Nebenkosten zu überprüfen. Bei einer Rückzahlung kann es darum zu drei bis sechs Monaten Verzögerung kommen.

Sollte der Vermieter jedoch die Kaution länger einbehalten, sollten Sie sich besser an einen Anwalt oder an den Mietverein wenden.

Nachbarn sind unerträglich laut: Das sind Ihre Rechte

Natürlich kann es gerade in Mehrfamilienhäusern zu vielen verschiedenen unerwünschten Störungen durch die Nachbarschaft kommen. Nicht selten sind es ausschweifende Geburtstagspartys oder der beliebte Fussballabend der Nachbarschaft. Natürlich ist das völlig normal. Leben und leben lassen ist hier das Sprichwort, weswegen es auch bestimmte Toleranzen geben muss.

Allerdings gibt es für Sie als Mieter auch einige Rechte, von denen Sie Gebrauch machen können. Unter anderem gilt eine gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Wenn Ihr Nachbar außerhalb dieser Zeit mit starkem Geräuschpegel Fussball schaut oder eine Party feiert, kann er dies natürlich tun. Finden die Geräuschprobleme während der Ruhezeiten statt, sieht es hingegen anders aus.

Aber: Ob tatsächlich Lärmbelästigung vorliegt, muss in der Regel durch ein Gericht entschieden werden.

Tipp: In der Regel hilft es, den Nachbarn auf das Problem anzusprechen. Wichtig ist aber dabei, dass man höflich bleibt. Eine unhöfliche Reaktion ruft meist das Gegenteil dessen hervor, was man bezwecken möchte… Für besonders schlimme Fälle kann es auch ratsam sein, ein sogenanntes Lärmprotokoll zu führen. Hier dokumentiert man, in welchen Uhrzeiten der Lärm stattfand, wann man den Nachbarn auf das Problem hingewiesen hat, etc.

Bildquelle: © magele-picture – Fotolia.com

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