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Wer sich ein Eigenheim anschaffen will, sollte sich auch auf dem Markt der Zwangsversteigerungen umschauen. So mancher Bieter hat hier ein Schnäppchen ergattert und sich seine Immobilie unter dem Verkehrswert ersteigert. Dafür bedarf es einiger Hintergrundinformationen und Sie sind eine Nasenlänge im Voraus.

Übersicht

  • Der Markt
  • Wo Sie die Immobilien finden
  • Die Region gibt die Anzahl der Interessenten vor
  • Die Voraussetzungen bei einer Zwangsversteigerung
  • Der Ablauf einer Zwangsversteigerung
  • Der Zuschlag
  • Die richtige Bieterstrategie

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Der Markt

Egal, ob es die Eigentumswohnung wird, das Reihenhaus, die Doppelhaushälfte oder das Einfamilienhaus, der Markt ist gut bestückt. Wenn Sie sich über den Ablauf einer Zwangsversteigerung informieren, sind Sie klar im Vorteil. Sie haben die richtige Bieterstrategie.

Diese verhilft Ihnen letztlich, sich vor zu hohen Geboten zu schützen und die richtige Immobilie zum besten Preis zu ergattern. Wissen, das sich in bare Münze umrechnen lässt.

Wo Sie die Immobilien finden

Immobilien, die zur Zwangsversteigerung freigegen werden, müssen einen eingetragenen Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch vorweisen.

Sie finden diese Immobilien in den vielen Portalen, die im Internet verfügbar sind oder im Amtsblatt des Gerichtsbezirkes und als Aushang beim Gericht.

Die Region gibt die Anzahl der Interessenten vor

Je nach Region lohnt es sich eine Immobilie auch zu dem marktüblichen Preis bei einer Zwangsversteigerung zu erwerben oder als Schnäppchen unter dem Marktwert einzustreichen. Der Ablauf der Zwangsversteigerung ist letztlich auch entscheidend für die richtige Bieterstrategie.

Die Voraussetzungen bei einer Zwangsversteigerung

Als Bieter sollten Sie mit der richtigen Bieterstrategie aufwarten.

Sie müssen dazu volljährig sein, Ihren Personalausweis mitbringen und eine Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen. Diese beträgt in der Regel 10 Prozent des amtlich festgestellten Verkehrswertes.

Bargeld ist hier nicht gestattet. Eine Überweisung vorab, eine Bankbürgschaft oder ein Verrechnungsscheck dagegen sind als Sicherheitsleistung anerkannt.

Der Ablauf einer Zwangsversteigerung

Eine Zwangsversteigerung wird mit dem Bekanntmachungsteil eröffnet. Danach folgt die Bieterstunde, in der die Interessenten Ihre Angebote mündlich abgeben können. Sie dauert mindestens eine halbe Stunde und theoretisch, so lange bis alle Gebote eingegangen sind.

Der Zuschlag

Zuschlag erhält dann der Höchstbieter, wenn der Gläubiger während des Verfahrens nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens zu bewirken. Das kann er, wenn das Höchstgebot weniger als 70% des Verkehrswertes beträgt.

Unter 50% wird von Gerichtswegen ein neuer Termin anberaumt, bei dem dann diese Grenzen aufgehoben sind.

Die richtige Bieterstrategie

Die Region einer Immobilie gibt die Anzahl der Interessenten vor und somit auch die Bieterstrategie. Bei wenigen Bietern kann das Angebot bei 70% erwirkt werden oder als alleiniger Bieter auch ein Zweittermin angestrebt werden.

Ansonsten halten Sie sich an Ihre gesetztes Limit. Deckungsgleichheit bei Geboten umgehen Sie mit krummen Summen. Einen Vorteil verschaffen Sie sich, wenn Sie den Spielraum der versteigernden Bank kennen. Informieren Sie sich weitläufig.

Bildquelle: © Ralf Kalytta – Fotolia.com

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