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Einen Mutterpass erhält in Deutschland jede Schwangere von ihrem Frauenarzt oder ihrer Hebamme, sowie ihre Schwangerschaft feststeht. Wie das im Einzelnen abläuft, wie Sie Ihren Mutterpass beantragen und wozu er da ist, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Lesen Sie am besten gleich weiter und informieren Sie sich näher zum Thema Mutterpass beantragen: So geht‘s!

Überblick

  • Darum geht‘s im Mutterpass
  • Wie es zum Mutterpass kam
  • Gesetzliche Grundlage für den Mutterpass
  • Mutterpass beantragen
  • Mutterpass verloren: Was tun?
  • Mutterpass aufbewahren
  • Mutterpass international
  • Fazit

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Darum geht‘s im Mutterpass

Der behandelnde Gynäkologe oder die Hebamme halten in einem Mutterpass ab der offiziellen Feststellung einer Schwangerschaft bis zur Geburt alle wichtigen gesundheitlichen Daten des Kindes und seiner Mutter fest.

Bei den in den Mutterpass eingetragenen gesundheitlichen Daten von Mutter und Kind gehören vor allem Angaben wie:

  • Blutgruppe
  • Eisengehalt des Blutes
  • voraussichtlicher Geburtstermin

Außerdem gehören Untersuchungsergebnisse aus Tests zu Erb- und Infektionskrankheiten in den Mutterpass. Bezüglich Infektionskrankheiten finden die STORCH-Kriterien im Mutterpass besondere Aufmerksamkeit.

STORCH ist hier ein Kunstwort, gebildet aus den Anfangsbuchstaben verschiedener Infektionskrankheiten wie folgt:

  • S: Syphilis
  • T: Toxoplasmose
  • O: Andere (von englisch: other), zum Beispiel Varizella-Zoster-Virus (Windpocken, Gürtelrose), Listeriose, Parvovirus B 19 (Ringelröteln-
  • Erreger)
  • R: Röteln
  • C: Cytomegalie-Virus, Coxsackie-Virus, Chlamydien
  • H: Herpes-simplex-Viren, Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus, HIV

Ebenfalls im Mutterpass notiert werden aktuelle Lage und Größe des ungeborenen Kindes. Ist das Kind auf der Welt, tragen Arzt oder Hebamme noch ein paar abschließende Details ein, vor allem über das Kind und die Zeit des Wochenbetts. Außerdem folgen Ergebnisse aus einer Nachuntersuchung der Mutter circa 6 bis 8 Wochen nach der Geburt.

Werdende Mütter sollen ihren Mutterpass ständig bei sich tragen. Bei Bedarf liefert der Mutterpass wichtige Informationen. Falls ein medizinischer Notfall eintritt, kann dieser rascher und zielgerichteter behandelt werden.

Bei einer späteren weiteren Schwangerschaft erweisen sich die im bereits vorhandenen Mutterpass beim anderen Kind enthaltenen Informationen ebenfalls als hilfreich.

Wie es zum Mutterpass kam

In Deutschland gibt es den Mutterpass seit 1961. Im Jahr zuvor lief eine Pilotphase. Eine Verpflichtung für Ärzte beziehungsweise Hebammen zur Aushändigung des Mutterpasses an schwangere Frauen besteht allerdings erst seit dem 1. April 1968.

Das Dokument sollte die Ergebnisse freiwilliger und gesetzlich geregelter Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen aufnehmen, damit die werdende Mutter diese Daten überall und jederzeit präsentieren kann.

Zur Zeit der Einführung des Mutterpasses lag die Säuglingssterblichkeit um ein Mehrfaches über der heutigen. Ebenso ging seitdem die Müttersterblichkeit drastisch zurück. Dies ist natürlich zum einen dem medizinischen Fortschritt zu verdanken. Zum anderen dürfte auch der Mutterpass erheblich zu dieser positiven Entwicklung beigetragen haben.

In den inzwischen über 50 Jahren seines Bestehens wurde der Mutterpass stetig an neue medizinische Entwicklungen angepasst.

Gesetzliche Grundlage für den Mutterpass

1966 wurde das Mutterschutzgesetz erlassen. Dabei wurde die Schwangerenvorsorge in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erarbeitete spezielle Richtlinien rund um die Mutterschaft. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass nach offizieller Feststellung einer Schwangerschaft vom Arzt oder von der Hebamme jeder Schwangeren ein Mutterpass auszustellen und auszuhändigen ist.

Mutterpass beantragen

Den Mutterpass gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heraus. Eine werdende Mutter braucht ihren Mutterpass nicht zu beantragen. Die Ausgabe erfolgt in jedem Fall durch den Gynäkologen oder die Hebamme beim ersten oder zweiten Untersuchungstermin. Meistens geschieht dies während der 6. bis 10. Schwangerschaftswoche.

Mutterpass verloren: Was tun?

Dadurch, dass eine schwangere Frau ihren Mutterpass stets bei sich tragen soll, steigt natürlich das Verlustrisiko. Geht der Mutterpass verloren, besteht aber kein Grund zur Panik. Arzt oder Hebamme stellen einen neuen Mutterpass aus. Schließlich sind bei ihnen alle relevanten Daten in der Patientenakte dokumentiert. Es ist aber möglich, dass wegen des erhöhten Aufwands hierfür Kosten entstehen, die die werdende Mutter selbst tragen muss.

Mutterpass aufbewahren

Es bleibt jeder Schwangeren selbst überlassen, wie sie ihren Mutterpass aufbewahrt. Hauptsache, sie trägt ihn immer bei sich. Im Handel sind spezielle Mutterpass-Hüllen erhältlich. Ihr Design geht weit über den reinen Gebrauchszweck hinaus.

Schwangere Frauen können unter unzähligen originellen Gestaltungen wählen. Zwischen liebevoll bestickten Exemplaren aus Wollfilz oder solchen aus vor Spritzwasser schützendem Plastik hat die Frau reiche Auswahl. Oft enthalten Mutterpass-Hüllen separate Fächer für Ultraschallbilder und mehr. Einige Mutterpass-Hüllen lassen sich sogar personalisierten. Kreative Frauen werden sich selbst eine Hülle für ihren Mutterpass anfertigen.

Mutterpass international

Den Mutterpass beziehungsweise ein damit vergleichbares Dokument gibt es außer in Deutschland noch in weiteren Ländern wie:
Österreich: In den seit 1968 erhältlichen österreichischen Mutter-Kind-Pass kommen später auch die Ergebnisse der Kindervorsorgeuntersuchungen.

Italien: Hier existiert in der Toskana das Dokument „libretto di maternità“, worin die Ergebnisse von Schwangerschaftsuntersuchungen eingetragen werden. Gleichzeitig enthält das Heft spezielle Gutscheine für kostenlose Untersuchungen.

Frankreich: Im französischen „carnet de santé maternité“ befinden sich spezifische Ratschläge und Erläuterungen für werdende Mütter. Außerdem enthält das Heft Platz für verschiedene Eintragungen von Ärzten und medizinischem Fachpersonal.

Japan: Hier gibt es bereits seit dem Jahr 1947 das „Mutter-Kind-Gesundheitshandbuch“. Dieses wiederum basiert auf dem davor gebräuchlichen „Schwangerenhandbuch“, das 1942 eingeführt wurde.

Wider Erwarten gibt es in der Schweiz keinen offiziellen Mutterpass als eigenständiges Dokument für die Zeit während der Schwangerschaft und kurz danach. Schweizer Ärzte und Hebammen erheben natürlich ebenfalls gewissenhaft alle wichtigen medizinischen Daten über die werdende Mutter und ihr Kind.

Nur fügen sie diese allein der Patientenakte bei. Auf Wunsch stellen aber zahlreiche Schweizer Ärzte und Hebammen Schwangeren einen quasi inoffiziellen Mutterpass aus.

Einige medizinische Einrichtungen in der Schweiz sind sogar besonders fortschrittlich: Sie stellen eine Art digitalen Mutterpass aus. So fertigt das Unispital Zürich einen auf einem USB-Stick gespeicherten E-Mutterpass an.

Fazit

Der Mutterpass ist als gesonderter Ausweis für eine Schwangere und ihr Kind zu sehen. Darin sind der gesamte Verlauf einer Schwangerschaft und die unmittelbare Zeit danach dokumentiert. Eine werdende Mutter soll ihren Mutterpass stets mit sich führen. Sollten sich gesundheitliche Komplikationen ergeben, ein Unfall geschehen oder die Wehen verfrüht einsetzen, gibt der Mutterpass über wichtige Details Auskunft und hilft wertvolle Zeit sparen.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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