Nebenjob am

Wer BAföG bezieht oder zumindest vorhat, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, der sollte aufpassen, in welcher Höhe er nebenbei noch Geld verdient: Denn wer zu viel verdient, dem wird die Leistung gekürzt. In diesem Artikel erhalten Sie äußerst wissenswerte Informationen rund um das Thema „Nebenverdient bei BAföG“.

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Kann man sich bei BAföG nebenbei etwas Geld dazuverdienen?

Das Thema BAföG ist nicht ganz einfach. Wer Hilfeleistung in Anspruch nehmen möchte, muss eine lange Wartezeit nach Antragstellung in Kauf nehmen – und am Ende ist nicht einmal gewiss, ob man eine staatliche Förderung überhaupt erhält. Mit entscheidend bei der Prüfung ist natürlich die persönliche finanzielle Situation. Also das eigene Gehalt sowie das Gehalt der Eltern oder Sorgeberechtigten.

Hat man es schließlich geschafft und das BAföG wird einem bewilligt, so gibt es weitere Dinge, die zu beachten sind: Wer nebenbei Geld verdient, der sollte genau wissen, wann und wie viel er verdienen darf und wie es dem Amt für BAföG zu melden ist. Andernfalls können scharfe Konsequenzen drohen.

Kurz und bündig: Nebenverdienst und BAföG

Das Wichtigste zum Thema BAföG und Nebenverdienst haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Für das BAföG ist vor allem Ihr Einkommen im Bewilligungszeitraum relevant
  • Freibetrag: Wer sich neben dem Bafög noch Geld verdienen möchte, der muss aufpassen, dass er im gesamten Bewilligungszeitraum von 12 Monaten nicht mehr als 4.880 Euro brutto bzw. 406,66 Euro pro Monat aus abhängiger Beschäftigung verdient. Diese Zahl gilt für Singles ohne Kind.
  • Tipp: Monatlich sollte man aus sozialversicherungstechnischen Gründen versuchen unterhalb der 450-Euro-Grenze für Minijobs zu bleiben, denn dann kann man weiterhin über die Familie krankenversichert sein. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, in den vorlesungsfreien Zeiten auch mal mehr zu verdienen. Aber nur, solange man innerhalb der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen liegt.
  • Eine Ausnahmeregelung für die Verdienstgrenze von 4.880 Euro pro Jahr eines Bewilligungszeitraumes besteht dann, wenn man an einem Praktikum teilnimmt, das einem vom Studium vorgeschrieben wird (Pflichtpraktika). Auch bei Selbstständigkeit gibt es Ausnahmeregelungen.
  • Auch Stipendien werden zum Einkommen gezählt. Werden die Stipendien leistungs- und abgabefrei vergeben, so können diese seit Oktober 2010 bis zu einer Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei bleiben.
  • Verdient man über den o.g. Freibetrag hinaus, so hat man Abgaben von seinem BAföG zu leisten. Die Höhe der Abzüge hängt dabei auch von der Art der Einkünfte ab.
  • Der Freibetrag erhöht sich, wenn der Auszubildende verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt. Auch wenn der Auszubildende Kinder hat, erhöht sich der Freibetrag des BAföGs. Das gleiche gilt, wenn der Auszubildende Schulgeld oder Studiengebühren zahlen muss.

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Grundsätzliche Fragen und Antworten zum Verdienst bei BAföG

In welchem Zeitraum wird der Nebenverdienst berücksichtig?

Für die Berücksichtigung des eigenen Einkommens bzw. des Nebenverdienstes ist der jeweilige Bewilligungszeitraum entscheidend. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Monat der Antragsstellung. Das Ende des Bewilligungszeitraums ist nach 12 Monaten. Bei Ausfüllen des BAföG-Antrags bezüglich des eigenen Nebenverdienstes gibt man also eine Prognose ab. Das Amt für BAföG orientiert sich dann bei der Berechnung des BAföG-Satzes nach dieser Prognose. Dabei gilt natürlich: Je mehr Gehalt man selbst prognostiziert, desto weniger BAföG erhält man.

Macht es Sinn, eine pessimistische Prognose bezüglich des Nebenverdienstes abzuliefern?

Nein, denn am Ende des Bewilligungszeitraums wird nochmals endgültig ermittelt, wie hoch der Nebenverdienst tatsächlich gewesen ist. Ist der Verdienst höher gewesen als die eigene Prognose, so steht eine Rückzahlung des BAföGs an.

Gibt es Verdienstausnahmen?

Tatsächlich gibt es beim Nebenverdienst einige interessante Ausnahmen: Wer Einkünfte als Übungsleiter hat, wer behinderte oder kranke Menschen pflegt oder wer mit künstlerischen Tätigkeiten Geld verdient, der kann unter besonderen Bedingungen bis zu 2.400 Euro im Jahr dazu verdienen, ohne dass diese Einnahmen beim BAföG berücksichtigt werden (Stand 2013).

Bildquelle: © MH – Fotolia.com

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