Online-Verkauf von Gegenständen: Das Internet macht es möglich. Inzwischen können Sie neue und gebrauchte Gegenstände darüber hinaus auch über Ihr Smartphone verkaufen. Da ist es gar nicht so einfach den Überblick zu behalten und zu wissen, was am lukrativsten, sichersten oder einfachsten ist.

Hier erfahren Sie alles, was Sie über den Online-Verkauf von Gegenständen wissen müssen!

Übersicht:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Gewerblich oder Privat?
  • Freibetrag und Gewerbesteuer
  • Funktionsweise
  • Shop-Software-Anbieter
  • Bezahlsysteme
  • Lieferdienste
  • Widerrufsrecht
  • Web oder Mobile?
  • Direkt oder indirekt verkaufen?
  • Tipps für den Online-Verkauf von Gegenständen
  • SEO für Internetshops
  • Spezielle Plattformen für spezielle Verkäufe
  • Online und offline verbinden
  • Plattformverbote
  • Spezielle Angebote
  • Planung
  • Kundenservice

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

 

Gesetzliche Grundlagen

Wer mit dem Online-Verkauf von Gegenständen sein Geld verdient, ist an die Bestimmungen in den Paragraphen 312b. und folgende des BGB gebunden.

Sie umfassen das, was früher passenderweise Fernabsatzgesetz genannt wurde und legen fest, wie Fernabsatzverträge abzuwickeln sind. Darüber hinaus finden die Richtlinien des internationalen Rechts Anwendung, da es eine Rolle spielt, ob das Recht des Landes angewendet werden sollte, in dem sich der Käufer befindet, der Verkäufer oder der Server.

Außerdem lohnt ein Blick in das Telemediengesetz das regelt, was ein Onlinehändler an technischen Grundlagen erfüllen muss.

Gewerblich oder Privat?

Der Onlinehandel boomt und ein Verkäufer-Account bei den großen Anbietern ist schnell eingerichtet. Wer dem Rausch des Online-Verkaufs von Gegenständen erst einmal verfallen ist, freut sich über den netten Nebenverdienst und achtet manchmal gar nicht darauf, dass dieser Gewinn versteuert oder zumindest beim Finanzamt angegeben werden muss.

Die Frage, die man sich stellen sollte, bevor man als Onlinehändler im Internet tätig wird lautet: Gewerblich oder privat? Manche Shopanbieter stellen selbst diese Frage, bei anderen muss man nach bestem Wissen und Gewissen handeln.

Freibetrag und Gewerbesteuer

Wer Gegenstände online oder auf dem Flohmarkt verkauft, kann einen Freibetrag von 512 Euro im Jahr nutzen. So viel Gewinn darf man machen, wobei es in der Regel sehr aufwändig ist zu berechnen, ob und wie viel Gewinn man durch den Verkauf von gebrauchten Gegenständen gemacht hat.

Meist handelt es sich dabei eigentlich um ein Verlustgeschäft und man verkauft zum Beispiel alte Kleidung nur deshalb weit unter dem einstigen Einkaufspreis, weil sie zu schade sind zum Wegwerfen.

Wer nach den ersten Jahren mehr als 17.500 Euro Umsatz macht, muss darüber hinaus Umsatzsteuer erheben und abführen. Dazu kommt meist die Pflicht der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Viele Händler würden diesen bürokratischen Aufwand gern umgehen, aber der Ärger, wenn man bei einer Stichprobe erwischt wird, ist groß.

Wie funktioniert Onlinehandel?

Der Online-Verkauf von Gegenständen ist inzwischen so alltäglich geworden, dass sich kaum noch jemand Gedanken darüber macht, wie das eigentlich funktioniert. Aber besonders als Händler lohnt es, sich Gedanken darüber zu machen, was hier alles zusammenkommt und wie die beste Lösung für einen selbst aussehen sollte.

Im Folgenden stellen wir Ihnen deshalb in einem kurzen Abriss vor, was zu einem Onlineshop gehört:

  • Shop-Software-Anbieter
  • Bezahlsysteme
  • Versandanbieter

Shop-Software-Anbieter

Es gibt über 200 Anbieter für Shopsoftware. Entweder als fertige Shops wie bei eBay oder Amazon, wo man einfach nur seine Waren anbietet, oder als personalisierbare Präsentation mit eigenen Texten und eigener Gestaltung.

Am einfachsten und preiswertesten ist es mit einer kostenlosen Lösung anzufangen, die bereits alle Funktionen enthält. Auf diese Weise kann man Erfahrung beim Online-Verkauf von Gegenständen sammeln.

Wer professionell verkaufen möchte, sollte sich überlegen ein komfortableres Shopsystem zu kaufen. Vielleicht sogar eines, das individuell zum eigenen Bedarf passend entwickelt wurde.

Bezahlsysteme

Neben der Barbezahlung bei Abholung gibt es einige weitere Möglichkeiten die Bezahlung beim Onlinehandel zu regeln. Am bekanntesten sind die Bezahlung per Rechnung, Nachnahme, Kreditkarte, Überweisung und PayPal. Daneben stellen weitere Anbieter ihre Dienste zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihren Kunden auf jeden Fall die Möglichkeit bieten sollten, die am gängigsten ist. Wer zu viele Optionen anbietet, zahlt aber manchmal unverhältnismäßig viel Gebühren und verwirrt seine Kunden nur.

Versandanbieter

In Deutschland beschränkt sich die Auswahl der Lieferdienste auf eine Handvoll von Anbietern. Damit können Sie relativ leicht eine Entscheidung treffen, welcher von ihnen die besten Konditionen für Sie bietet. Für manche Kunden ist der Lieferdienst entscheidend bei der Auswahl eines Onlinehändlers. Wenn nichts dagegen spricht, sollten Sie deshalb mehrere Paketdienste und Lieferoptionen anbieten.

Widerrufsrecht

Eine Sache, die immer wieder Probleme bereitet, ist das Widerrufsrecht. Eigentlich gilt der Grundsatz, dass einmal abgeschlossene Verträge einzuhalten sind. Um den Verbraucherschutz zu stärken, können Käufer unter bestimmten Voraussetzungen vom Kauf zurücktreten. In der Regel muss die gekaufte Ware dann so zum Verkäufer zurückgeschickt werden, dass er sie wieder zum Verkauf anbieten kann. 

Die Länge der Widerrufsfrist beträgt in der Regel 2 Wochen und beginnt dann, wenn der Käufer die Ware und eine Widerrufsbelehrung erhalten hat.

Versteigerungen sind vom Widerruf ausdrücklich ausgenommen, wobei die bekannten Online-Auktionen keine Versteigerung sind, da der so genannte Zuschlag fehlt, also nicht formell von einem Auktionator (mit oder ohne Hammer) bestimmt wird, wer der Höchstbietende ist. 

Web oder Mobile?

Mobile Anwendungen auf dem Smartphone werden immer mehr zum Standard für Onlineprogramme. Meist ziehen diese neuen Apps viele Interessierte an, selbst wenn die Funktionen weniger weit entwickelt sind als bekannte Shops, die man auch auf dem Handy nutzen kann.

Man sollte deshalb vorsichtig sein, wenn man Angebote wie Shpock nutzt, zu denen es noch kaum Erfahrungen gibt.

Neben diesen beiden Kanälen werden soziale Medien immer wichtiger. Schon jetzt werden viele Sachen zum Verkaufen auf Twitter, Facebook und auf anderen Plattformen angeboten. Die Betreiber dieser Seiten wollen das inzwischen teilweise nutzen, um selbst mehr Bedeutung im Online-Handel zu erlangen.

Direkt oder indirekt verkaufen?

Der einfachste Fall für den Online-Verkauf von Gegenständen ist der direkte Verkauf. Das bedeutet, dass Sie die Ware bei sich vorrätig haben und selbst zu Ihrem Versandpartner bringen, wenn sie bestellt wurde.

Wenn Sie aber nicht so viel Platz zur Verfügung haben oder sich die Mühe des Verpackens und Versendens sparen wollen, gibt es auch dafür Möglichkeiten. Diese sind in der Regel mit Gebühren verbunden, es kann sich aber trotzdem lohnen. 

So können Sie Ihre Waren an einen Versandhändler wie Amazon auslagern, der für Sie den Versand übernimmt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie als so genannter Affiliate-Shop nur als Zwischenhändler auftreten.

Die Bestellung, die bei Ihnen eingeht, wird direkt weitergeleitet und Sie bekommen eine Gewinnbeteiligung. Der Vorteil ist, dass Sie nichts mehr mit dem Versand zu tun haben. Der Nachteil ist, dass vielen Kunden das nicht bewusst ist. Wenn etwas nicht zur vollsten Zufriedenheit läuft, sind Sie die erste Anlaufstelle für Reklamationen.

Tipps für den Online-Verkauf von Gegenständen

Neben Angebot und Nachfrage bestimmt vor allem die Aufmerksamkeit den Internethandel. Ein einfaches Beispiel: Sie bieten ein Produkt an, das gerade in den USA der Renner ist. Wenn Sie Ihre Informationen in Ihrem Shop aber nur auf Deutsch anbieten, dann können Ihre potentiellen Kunden nichts damit anfangen und werden bei einem anderen Shop einkaufen, selbst wenn dieser teurer ist.

Wer einen Internetshop betreibt, sollte sich deshalb immer auch Gedanken darüber machen, wie er seine Zielgruppe erreichen kann. Dafür gibt es zahlreiche Maßnahmen, die man im Shop selbst und durch Werbung auf anderen Internetseiten ergreifen kann.

SEO für Internetshops

Wichtig ist, dass man gefunden wird. Große Onlinehändler wie Amazon oder Alibaba haben interne Systeme entwickelt, mit denen Kunden auf Produkte hingewiesen werden, die sie interessieren könnten. Das allein reicht aber nicht, um bekannt zu werden.

Die Basis sind ansprechende Texte und Bilder. Je nachdem um welche Art von Angebot es sich handelt, können diese ruhig auch ein wenig außergewöhnlich sein, um das so genannte virale Marketing zu nutzen.

Ihre Kunden sollten aber auf jeden Fall alle Informationen erhalten, die sie brauchen, um entscheiden zu können, warum es sich lohnt, Ihr Produkt zu kaufen.

Dazu brauchen Sie die passenden Keywords, also die Begriffe, nach denen Internetnutzer auf einer Suchmaschine suchen. 

Spezielle Plattformen für spezielle Verkäufe

Wenn Sie überwiegend so genannte „Dachbodenfunde“ verkaufen, dann eignen sich allgemeine Plattformen wie eBay am besten dafür. Für spezielle Angebote wie Autos, Sammelgegenstände oder Kunst sind Sie auf Seiten, die eigens dafür eingerichtet wurden, besser aufgehoben.

Die Konkurrenz ist dort zwar stärker, dafür finden Sie schneller Ihre Zielgruppe. Wenn Ihr Angebot zu speziell ist und Sie viel verkaufen, lohnt es sich über einen komplett eigenen Shop nachzudenken.

Online und offline verbinden

Es spricht nichts dagegen, dass Sie mehrere Verkaufskanäle zur gleichen Zeit bedienen. Sie können zum Beispiel Gegenstände online zum Kaufen anbieten und alles, was nicht besonders gefragt ist, auf dem Flohmarkt verkaufen.

Natürlich ist auch der umgekehrte Weg möglich. Achten Sie dabei darauf, dass Sie nicht den Überblick verlieren. Wenn Sie Ihre Waren parallel im Onlinehandel und auf konservativem Weg anbieten, müssen Sie Ihren Lagerbestand regelmäßig abgleichen.

Plattformverbote

Wenn Sie als Händler mit bestimmten Marken oder Herstellern zusammenarbeiten, sollten Sie sich den Vertrag, den Sie mit ihnen abschließen, genau ansehen. Es kann nämlich sein, dass er eine Klausel enthält, die Ihnen verbietet, bestimmte Produkte in Ihrem Onlineshop anzubieten.

Damit wollen die Händler verhindern, dass Kunden von ihrem eigenen Online-Shop zu anderen Anbietern abwandern und schränken so die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher ein.

Spezielle Angebote

Dank der Möglichkeiten des Internet sind die verschiedensten Arten von Angeboten möglich. Ein ganz spezielles Thema ist der Lieferdienst von Lebensmitteln. Auch als Betreiber eines kleinen Imbiss können Sie mit den nötigen Mitteln einen Lieferdienst anbieten.

Das gilt im Prinzip auch für alle anderen Arten von Gegenständen, die sich für eine Lieferung eignen und die nicht über einen gewöhnlichen Versandpartner sondern direkt geliefert werden sollen. Blumenhändler und Apotheken haben es erfolgreich vorgemacht und es bleibt noch viel Raum für Ihre eigenen Ideen.

Den Onlineverkauf von Gegenständen planen

Der Erfolg eines Onlineshop kann schnell zu dessen größtem Problem werden. In einem traditionellen Ladengeschäft werden Angebot und Nachfrage durch die Schlange geregelt, die sich an der Kasse bildet.

In einem Onlineshop gibt es höchstens durch die Anzahl der angebotenen Produkte eine Begrenzung für die Bestellungen. Sie sollten sich also frühzeitig überlegen, ob und wie Sie mit einem Ansturm von Bestellungen umgehen können. Das gilt vor allem für Shops, die saisonale Produkte wie Weihnachtsartikel anbieten.

Lassen Sie sich von erfahrenen Händlern beraten, bis sie genügend eigene Erfahrungen gesammelt haben, die Ihnen die Planung erleichtern.

Guter Kundenservice

Im Onlinehandel kann alles automatisiert ablaufen. Von der Bestellung bis zur abschließenden Bewertung können Sie alles Ihrem Shopsystem überlassen. Das ist komfortabel aber auch sehr unpersönlich.

Die Kunden werden sich nur dann direkt bei Ihnen melden, wenn etwas nicht passt. Auf Dauer erzeugt das Frust. Nutzen Sie Ihre vielfältigen Kommunikationskanäle, um das persönliche Gespräch mit Ihren Kunden zu suchen. Dabei helfen manchmal schon Kleinigkeiten, wie eine Nachricht auf einem sozialen Netzwerk oder ein Dankeschön für treue Kunden.

Damit bleiben Sie in guter Erinnerung.

Bildquelle: © Romolo Tavani – Fotolia.com

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