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Eine Pflegebedürftigkeit kann in jeder Lebensphase drohen und sorgt gerade bei permanenten körperlichen oder geistigen Einschränkungen für hohe Pflegekosten. Im Folgenden erfahren Sie, wie teuer die Pflege in Deutschland aktuell ist und wie die Kosten für eine häusliche oder stationäre Pflege abgesichert werden können.

ÜBERSICHT:

  • ALLGEMEINES ZU PFLEGEKOSTEN
  • Kosten für unterschiedliche Pflegeformen
  • Übernahme von Pflegekosten
  • Kosten & die ermittelte Pflegestufe
  • HÖHE VON PFLEGEKOSTEN
  • Kosten bei ambulanter Pflege
  • Kosten bei Unterbringung im Pflegeheim
  • anfallende Zusatzkosten
  • ABSICHERUNG DER PFLEGEKOSTEN
  • Leistungen des Gesetzgebers
  • private Absicherung der Pflegekosten
  • die richtige Absicherung finden

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Allgemeines zu Pflegekosten

Kosten für unterschiedliche Pflegeformen

Das Thema Pflegekosten ist komplex und hängt grundlegend von der Art der Pflege sowie der Unterbringung der pflegebedürftigen Person ab. Zunächst ist zwischen ambulanter und stationärer Pflege zu unterscheiden, letztere teilt sich in die Unterbringung in einem Krankenhaus bzw. Pflegeheim auf.

Beim Krankenhausaufenthalt sind anfallende Pflegekosten im Regelfall komplett gedeckt, im Pflegeheim müssen Unterkunft und Verpflegung zusätzlich bezahlt werden. Außerdem ist zwischen der Notwendigkeit einer permanenten Grundpflege als Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten sowie einer akuten Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung zu unterscheiden.

Übernahme von Pflegekosten

Für die Unterbringung im Krankenhaus und eine vergleichbare Behandlungspflege sind die Krankenkassen durch die Gewähr von Pflegegeld der richtige Ansprechpartner.

Die elementaren Pflegekosten sind hiermit gedeckt, gerade bei der ambulanten Pflege kann eine private Zusatzabsicherung und die Auszahlung eines zusätzlichen Pflegetagesgeldes sinnvoll sein.

Leistungen der Grundpflege, also z. B. für das tägliche Waschen, Anziehen und Kochen durch eine Pflegekraft, können über die gesetzliche oder private Pflegeversicherung abgewickelt werden. Hierfür ist eine Einstufung in eine von drei Pflegestufen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) notwendig.

Kosten & die Pflegestufe

Je höher die ermittelte Pflegestufe ausfällt, umso mehr Aufwand muss für die Grundpflege betrieben werden. Ein beauftragter Pflegedienst bzw. die Mitarbeiter in einem Pflegeheim verbringen mehr Zeit mit dem Pflegebedürftigen, weshalb beispielsweise für den Stundenlohn der Pflegekräfte höhere Kosten anfallen.

Der Gesetzgeber berücksichtigt dies und zahlt je nach ermittelter Pflegestufe höhere Pflegeleistungen aus. Findet eine ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden statt, beispielsweise durch ein Familienmitglied oder einen Pflegedienst, setzt die Pauschale niedriger als bei der Unterbringung in einem Pflegeheim an.

Aus Erfahrung reicht das gewährte Pflegegeld nicht komplett zur Deckung der tatsächlichen Pflegekosten aus und muss um privates Vermögen oder eine abgeschlossenen Zusatzversicherung ergänzt werden. Mehr erfahren

Höhe der Pflegekosten

Kosten bei ambulanter Pflege

Für die ambulante Pflege ist das Kostenspektrum besonders groß. Wichtig ist, sich vor der Entscheidung für einen Pflegedienst unterschiedliche Angebote einzuholen, da Einzelleistungen und Stundenlöhne für Pflegekräfte eine große Varianz aufweisen.

Im Regelfall rechnen Pflegedienste eine Hausbesuchpauschale pro Tag ab, ergänzt um einen Pflegebetrag für alle durchzuführenden Handgriffe. Bei einer geringfügigen Pflegebedürftigkeit liegen die Kosten meist im Bereich einiger Hundert Euro im Monat, der vierstellige Eurobereich ist bei Einstufung in die Pflegestufe II oder III obligatorisch.

Je nach Pflegestufe gewährt der Gesetzgeber aktuell (Stand: 2015) ein Pflegegeld zwischen 244 und 728 Euro für die Angehörigenpflege, bei Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes liegt die gewährte Kostenübernahme zwischen 468 und 1.612 Euro.

Kosten bei Unterbringung im Pflegeheim

Bei eine teil- oder vollstationären Pflege wird der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht, neben den eigentlichen Pflegekosten fallen hier weitere Ausgaben für Unterkunft oder Verpflegung an.

Der Gesetzgeber sieht zur Kostendeckung die Kombination verschiedener Leistungen vor, als maximaler Pflegesatz wird bei der stationären Unterbringung in der Pflegestufe III ein Betrag von 2.325 Euro gewährt. Je nach Art des Pflegeheims und dem gewünschten Komfort der Unterbringung sind monatliche Gesamtkosten von 3.000 Euro keine Seltenheit, so dass eine größere Versorgungslücke verbleibt, die aus privater Tasche zu schließen ist.

anfallende Zusatzkosten

Unabhängig von der Art der Pflegebedürftigkeit werden verschiedene Zusatzkosten häufig übersehen, die den Geldbeutel des Pflegebedürftigen belasten. Beispielsweise muss bei einer ambulanten Versorgung in den eigenen vier Wänden nicht jedes Medikament oder Heilmittel durch die Krankenkasse gedeckt sein.

Um nicht auf sinnvolle Maßnahmen der individuellen Behandlungspflege zu verzichten, sind diese aus eigener Tasche zu bezahlen. Bei einer zeitlich begrenzten Pflegebedürftigkeit, z. B. nach einem schweren Unfall, endet die gesetzliche Lohnfortzahlung nach eigenen Wochen und schmälert die Einnahmen des Pflegebedürftigen.

Um alle Begleiterscheinungen einer Pflegephase finanziell zu überbrücken, ist eine private Zusatzabsicherung eine Überlegung wert.

Absicherung der Pflegekosten

Leistungen des Gesetzgebers

Für die Behandlungspflege übernehmen die gesetzlichen Krankenkasse durch die Gewähr von Pflegegeld sämtliche Pflegekosten, sofern die Pflegemaßnahmen durch den gesetzlichen Leistungskatalog erfasst werden.

Für die Grundpflege ist die Einstufung in eine der gesetzlichen Pflegestufen durch den MDK notwendig, bei Ablehnung einer Pflegestufe sind die Pflegekosten komplett alleine zu tragen. Gerade weil die gesetzlichen Leistungen in der Praxis nur selten alle tatsächlich anfallenden Pflegekosten decken, wird die private Absicherung zur sinnvollen Ergänzung.

private Absicherung der Pflegekosten

Die Versicherungen in Deutschland halten verschiedene Tarifvarianten bereit, um Pflegekosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Eine beliebte Tarifform ist die Auszahlung eines Pflegetagegeldes, mit dem die pflegebedürftige Person unabhängig von Art und Dauer der Pflegebedürftigkeit täglich einen festgelegten Eurobetrag ausgezahlt bekommt.

Auch ein klassisches Pflegegeld lässt sich vereinbaren, um eine Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Pflegekosten zu schließen.

Bei der Einstufung für die Kostenübernahme bei der Grundpflege legen fast alle Versicherer die vom MDK ermittelte Pflegestufe für den Eintritt des Leistungsfall an. Je nach Tarifart gewährt die Versicherung gestaffelte Pflegekosten in Abhängigkeit der festgestellten Pflegestufe.

die richtige Absicherung finden

Die Ausgestaltung von Pflegetarifen der Versicherungsgesellschaften sind vielfältig und bieten dem Versicherten viele Möglichkeiten zur Individualisierung.

Mit dem sogenannten Pflege-Bahr hat der Gesetzgeber vor wenigen Jahren die Möglichkeit geschaffen, eine staatliche Förderung für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung zu beanspruchen. Ob diese Förderung den individuellen Anreiz zum Vertragsabschluss erhöht oder andere Tarifvarianten zur Deckung von Pflegekosten interessanter sind, sollte nach einer unabhängigen Analyse entschieden werden.

Bildquelle: © K.-U. Häßler – Fotolia.com

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