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In der kaufmännischen Buchführung dient der Rechnungsabgrenzungsposten dazu, verschiedene Werte in der Jahresabschlussrechnung den richtigen Perioden zuzuordnen. Wenn Sie mehr zum Rechnungsabgrenzungsposten erfahren möchte, was in der Praxis zu beachten ist, dann lesen Sie einfach weiter. Wir haben in diesem Artikel alles Wichtige zusammengefasst.

Übersicht:

  • Begriffserläuterung
  • Unterteilung in der Praxis
  • aktiver Rechnungsabgrenzungsposten & Beispiele
  • passiver Rechnungsabgrenzungsposten & Beispiele
  • Abgrenzung von transitorischen und antizipativen Posten
  • Besonderheit: Disagio

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Begriffserläuterung

Um den Erfolg eines Unternehmens realistisch ermitteln zu können, bedarf es einer Methode Geschäftsvorfälle mit mehreren Buchungen der richtigen Rechnungsperiode zuordnen zu können. Das kann sowohl die Quartals- als auch die Jahresabrechnung sein.

Konkret geht es um den Fall, dass erbrachte Leistung und Zahlung (teilweise oder vollständig) nicht in derselben Zahlungsperiode stattfinden. In der kaufmännischen Buchführung wird diese Methode als Rechnungsabgrenzungsposten, kurz RAP, bezeichnet.

In der gesetzlichen Grundlage – § 250 und § 252 Handelsgesetzbuch (HGB) – steht hierzu folgendes: „Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen.“ Je nach Art der Position ist der Rechnungsabgrenzungsposten auf der aktiven oder passiven Seite des Jahresabschluss zu verzeichnen.

Zur Anwendung des Rechnungsabgrenzungspostens müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Diese lauten nach § 5 Abs. 5 EStG wie folgt:

  • Die Ausgabe/ Einnahme muss vor dem Abschlussstichtag vorliegen
  • Die Ausgabe/ Einnahme muss gleichzeitig nach dem Abschlussstichtag wirksam sein
  • Der Aufwand / Ertrag muss für eine bestimmte Zeit nachdem Abschlussstichtag folgen
  • Die erbrachte Vorleistung muss aus einem Vertrag oder gesetzlichen Bestimmungen hervorgehen

Gut zu wissen: Während sich Ausgaben bzw. Einnahmen auf den Zahlungsmittelbestand des Unternehmens auswirken, also das Bankguthaben oder Bargeldvermögen mindern/erhöhen, wirkt sich der Aufwand/ Ertrag auf die Wirtschaftlichkeit bzw. den Erfolg des Unternehmens aus.

In § 5 Abs. 5 EStG ist ferner festgehalten, dass auf der aktiven Seite auch Zölle, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer festzuhalten sind, sofern sie auf bis zum Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter anfallen.

Unterteilung in der Praxis

In der Praxis muss der Unternehmer bzw. Bilanzbuchhalter zwischen einem aktiven und einem passiven Rechnungsabgrenzungsposten unterscheiden und diese entsprechend in der Handelsbilanz (§ 250 HGB) wie auch in der Steuerbilanz (§ 5 Abs. 5 EStG) angeben. Nähere Ausführungen zur Unterteilung in der Praxis lesen Sie in den folgenden Absätzen.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten & Beispiele

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten, kurz ARA oder ARAP, bezeichnet man Ausgaben für Aufwendungen, die erst in der nächsten Zahlungsperiode geleistet werden. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind auf der Aktivseite aufgeführt werden.

Beispiele für den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Mieten, die nicht im Monat, sondern im Quartal gezahlt werden – beispielsweise für November, Dezember und Januar. Auch Löhne und Gehälter sowie Zinsen und Leasingzahlungen gehören zu den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten & Beispiele

Das Gegenstück zur ARAP in der kaufmännischen Buchhaltung ist der passive Rechnungsabgrenzungsposten, kurz PRAP oder PRA genannt. Hierbei handelt es sich um Einnahmen, für die die entsprechenden Leistungen in der folgenden Zahlungsperiode noch erbracht werden müssen. Vor dem Abschlussstichtag sind diese Posten auf der passiven Seite der Bilanz aufzuführen.

Der passive RAP wird aufgelöst sobald die Leistung erbracht wurde. Bei einer langfristigen Leistungserbringen gilt es den passiven Rechnungsabgrenzungsposten anteilig aufzulösen. Das hat zum Zweck, dass auch hier der erbrachte Aufwand der richtigen Leistungsperiode zugeordnet werden kann.

Beispielhaft sind hier Jahresverträge mit Fitnessstudios oder Werbekunden aufzuführen. Die Zahlung erfolgt vollständig oder teilweise zum Vertragsabschluss bzw. zu Beginn der vertraglichen Vereinbarungen. Das Unternehmen hat demnach einen Einnahmenüberschuss und muss die Leistung nach dem Abschlussstichtag noch erbringen.

Abgrenzung in transitorische und antizipative Posten

Neben der Unterscheidung in Ausgaben und Einnahmen bzw. aktive und passive RAP findet in der Praxis weiterhin eine Unterteilung in transitorische und antizipative Posten vorgenommen.

Nach dem Handelsgesetzbuch handelt es sich bei transitorischen RAP um Ausgaben oder Einnahmen, die in der laufenden Periode erfolgen, deren Leistung oder Ertrag allerdings erst in der darauf folgenden stattfindet. Bei antizipativen RAP erfolgt jetzt die Leistung und später die Zahlung. Streng nach dem Handelsgesetzbuch handelt es sich nur bei transitorischen Posten um Rechnungsabgrenzungsposten, die antizipativen werden unter sonstige Verbindlichkeiten oder Forderungen verbucht.

Beispiele zur Verdeutlichung:

  • Aktive transitorische RAP sind zum Beispiel Zahlungen für Lieferungen, die erst im nächsten Jahr erfolgen
  • aktive antizipative RAP sind noch ausstehende Zahlungen von Geschäftspartnern – sie werden als Forderungen in der Bilanz verbucht
  • passive transitorische RAP sind Leistungen, die ein Unternehmen erhält – zum Beispiel Mietvorauszahlungen für ein Quartal oder Halbjahr
  • passive antizipative RAP sind zum Beispiel noch ausstehende Zahlungen an Lieferanten, die als Verbindlichkeiten in der Bilanz verbucht werden

Disagio als Besonderheit

Bei einem Darlehen kann das Unternehmen einen Disagio vereinbaren – ein Abgeld, das im Finanzwesen einen Abschlag vom Nennwert ausmacht. Das bedeutet zum Beispiel der Auszahlungsbetrag eines Darlehens stimmt nicht mit dem Kreditbetrag überein, da ein bestimmter Prozentsatz an Disagio einbehalten wird.

Der Vorteil für Darlehensnehmer: Der Nominalzinssatz wird niedriger angesetzt. In der Buchhaltung wird ein Disagio als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten angegeben und auf die gesamte Laufzeit verteilt – sofern die Laufzeit über den Bilanzstichtag hinausgeht. Der Posten kann über die lineare Abschreibungsmethode abgesetzt werden.

Beispiel: Ein Unternehmen nimmt ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro auf. Mit dem Kreditinstitut wird ein Disagio von 2 % vereinbart, was 2.000 Euro entspricht. Die Summe kann dann auf die gesamte Laufzeit als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aufgeteilt werden – also bei einer Laufzeit von 10 Jahren werden 200 Euro gebucht.

Bildquelle: © Jeanette Dietl – Fotolia.com

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