AusbildungGehälter am

Rechtspfleger sind eine der Säulen der deutschen Justiz. Neben der Richterschaft vertreten sie in unserem Land Recht und Gesetz. Große Teile der Aufgaben bei Gericht, die vor einigen Jahren noch den Richtern vorbehalten waren, werden heute von Rechtspflegern wahrgenommen.

Dennoch weiß kaum jemand etwas über diesen spannenden und verantwortungsvollen Beruf. Erfahren Sie hier mehr über die Tätigkeiten eines Rechtspflegers, die Ausbildung und die Verdienstmöglichkeiten.

✅⟹ Aktuelle Ausbildungen: Jetzt Ausbildung finden

✅⟹ Produkttester werden: Jetzt Produkttester werden

Übersicht

  • Aufgaben des Rechtspflegers
  • Beispiele für Tätigkeiten
  • Die Ausbildung zum Rechtspfleger
  • Inhalte der Ausbildung
  • Voraussetzungen für die Ausbildung
  • Generelle Eignung
  • Persönliche Eigenschaften
  • Abschluss der Ausbildung und Berufseinstieg
  • Abschlussprüfung
  • Berufseinstieg
  • Berufseinstieg als Volljurist
  • Das Beamtenverhältnis
  • Verdienstmöglichkeiten des Rechtspflegers
  • Gehalt während der Ausbildung
  • Verdienst bei Berufseinstieg
  • Karrieremöglichkeiten
  • Spezialisierung und Fortbildung
  • Aufbaustudium der Betriebswirtschaftslehre
  • Beförderung zum Amtsanwalt

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Aufgaben des Rechtspflegers

Als Beamte des gehobenen Justizdienstes sind Rechtspfleger bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft tätig. In der Ausübung Ihres Berufs sind sie sachlich unabhängig. Das heißt, sie sind – genau wie Richter – keinem Vorgesetzten unterstellt, sondern allein dem Recht und Gesetz verpflichtet. Definiert werden die Aufgaben des Rechtspflegers durch das Rechtspflegergesetz.

Die Haupteinsatzgebiete der Rechtspfleger sind die freiwillige Gerichtsbarkeit (z. B. Nachlass-, Vormundschafts- oder Familienrecht) und das Registerrecht (z. B. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Zudem kümmern Rechtspfleger sich um Mahn-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren, die Strafvollstreckung und die Beratungshilfe.

Beispiele für Tätigkeiten

  • – Grundbucheinträge
  • – Aufgaben im Familien- und Vormundschaftsgericht
  • – Testamentseröffnung und Erteilung von Erbscheinen
  • – Zwangsversteigerungen
  • – Pfändungs- und Zwangsvollstreckungsbeschlüsse
  • – Kooperation mit Insolvenzverwaltern
  • – Festsetzung von Prozesskosten
  • – Strafvollstreckung

Die Ausbildung zum Rechtspfleger

Die Ausbildung zum Rechtspfleger besteht aus einem dreijährigen dualen Studium an einer staatlichen Fachhochschule, die zum gleichen Teil aus theoretischer Lehre und berufspraktischen Einheiten an Gerichten und Staatsanwaltschaften besteht.

Inhalte der Ausbildung

In der Ausbildung werden alle berufsspezifisch notwendigen Kenntnisse im Rechtswesen vermittelt. Dazu gehören:

  • Gesetzestexte
  • schwerpunktsorientierte Rechtsformen (z. B. Betreuungsrecht, Insolvenzrecht)
  • Juristische Fachtermini
  • Amtsvormundschaften, Pflegschaften
  • Büro- und Verwaltungsarbeiten
  • Sachbearbeitung
  • (Zwangs-)Vollstreckungswesen
  • Beglaubigung
  • Kassenwesen (öffentliche Verwaltung)
  • Mahn- und Klagewesen
  • Protokollieren

Voraussetzungen für die Ausbildung

Generelle Eignung

Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, ist in Deutschland in der Regel die deutsche und europäische Staatsangehörigkeit Voraussetzung. Weiterhin wird mindestens die Fachhochschulreife gefordert. Je nach Bezirk herrschen bestimmte Altersgrenzen und andere beamtenrechtliche Voraussetzungen.

Persönliche Eigenschaften

Rechtspfleger haben tagtäglich mit Menschen aus den verschiedensten Schichten zu tun – vom ratsuchenden Bürger bis zum Notar. Soziale Kompetenzen und Kommunikationstalent sollten also vorhanden sein, um diesen Beruf auszuüben. Rechtspfleger müssen in der Lage sein, Sachverhalte sowohl im Fachjargon als auch allgemein verständlich dazulegen – mündlich wie schriftlich.

Die anspruchsvollen und vielfältigen Aufgaben des Rechtspflegers verlangen nach einer selbstständigen Arbeitsweise, der Fähigkeit Sachverhalte schnell zu erfassen und zu klären sowie wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge zu durchblicken. Sie müssen entschlussfähig sein, einfühlsam, unbeeinflussbar und verantwortungsbewusst.

Abschluss der Ausbildung und Berufseinstieg

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung zum Rechtspfleger wartet die Rechtspflegerprüfung, deren Bestehen beamtenrechtliche Voraussetzung für eine entsprechende Einstellung in den Staatsdienst ist.

Berufseinstieg

Da in Deutschland jedes Jahr nur so viele Bewerber für die Rechtspfleger-Ausbildung zugelassen werden, wie gleichzeitig in Rente gehen, ist die größte Hürde zum Berufseinstieg mit der Ausbildungszulassung bereits überwunden.

Nach erfolgreicher Ausbildung folgt in der Regel nahtlos die Einstellung in den Staatsdienst durch die zuständige Einstellungsbehörde. Einsatzorte sind Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen.

Berufseinstieg als Volljurist

Auch Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt – also mit einem Rechtswissenschaftsstudium samt Abschluss des zweiten Staatsexamens – können als Rechtspfleger arbeiten. Diese Option bietet sich vor allem für Juristen an, die mit dem zweiten Staatsexamen keine Eignung für eine Laufbahn als Richter oder Staatsanwalt erlangt haben.

Das Beamtenverhältnis

Während der dreijährigen Ausbildung haben Rechtspfleger den Beamtenstatus inne. Danach endet das Verhältnis auf Widerruf und kann in eine Übernahme in den Beamtenstatur auf Probe münden. Nach weiteren drei Jahren ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich.

Verdienstmöglichkeiten des Rechtspflegers

Gehalt während der Ausbildung

In der Ausbildung erhalten Rechtspfleger Anwärterbezüge in Höhe von etwa 1158 Euro brutto (Stand 2015) im Monat. Hinzu kommen gegebenenfalls Familienzuschläge und weitere Zulagen. Der Anwärtergrundbetrag ist durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vorgegeben, an welchem die einzelnen Bundesländer sich orientieren, aber davon abweichen können.

Verdienst bei Berufseinstieg

Als Beamter im gehobenen Dienst liegt das Einstiegsgehalt des Rechtspflegers in der Besoldungsgruppe A9, Erfahrungsstufe 2. Das bedeutet, dass in den ersten Berufsjahren je nach Bundesland mit einem Verdienst von ca. 2200 bis 2300 Euro brutto (siehe Landesbesoldungsgesetz) im Monat zu rechnen ist. Die Erfahrungsstufen und damit das Gehalt innerhalb der Besoldungsgruppe steigen automatisch mit der Berufserfahrung. Über Beförderungen kann ein Rechtspfleger auch die Gehaltsgruppe wechseln.

Karrieremöglichkeiten

Rechtspfleger haben gute Aufstiegsperspektiven. Sie können im gehobenen Justizdienst Karriere machen und über Beförderungen zum Justizoberinspektor, Justizamtsmann, Justizamtsrat und Justizoberamtsrat bis in die Besoldungsgruppe A13 aufsteigen. Auch der Sprung in den höheren Dienst ist möglich.

Spezialisierung und Fortbildung

Rechtspfleger können ihre Karrierechancen steigern, indem sie sich auf bestimmte Rechtsformen spezialisieren. Fachhochschulen, Justizministerien und -akademien veranstalten regelmäßig fachwissenschaftliche Seminare und Arbeitstagungen für den gehobenen Dienst.

Aufbaustudium der Betriebswirtschaftslehre

Einzelne Oberlandesgerichte bieten speziell für Rechtspfleger mit wenig Erfahrung in der Justizverwaltung Aufbaustudiengänge im Bereich Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre an. Mit dieser Zusatzqualifikation, erhöhen sich die Chancen des Rechtspflegers zum Bereichs- oder Geschäftsleiter auch größerer Gerichte aufzusteigen.

Beförderung zum Amtsanwalt

Mit ausreichend Berufserfahrung kann ein Rechtspfleger durch die Generalstaatsanwaltschaft zum Amtsanwalt (Besoldungsgruppe A12) befördert werden und somit Aufgaben der Anklagevertretung der Staatsanwaltschaft wahrnehmen. Mit der Teilnahme an einem 15-monatigen Vorbereitungsdienst direkt nach Abschluss der Ausbildung kann dieser Aufstieg beschleunigt werden.

Bildquelle:  © fotogestoeber – Fotolia.com

6 Bewertungen
4.00 / 55 6