Job am

Es ist nicht ungewöhnlich, dass man sich mal über seinen Job ärgert. Mal nerven einen die Kollegen, mal fühlt man sich vom Chef ungerecht behandelt, es fehlt an Lob oder ständige Über- oder Unterforderung macht den Arbeitsalltag schwer. Der tatsächliche Schritt zur Kündigung sollte dennoch gut überlegt sein. Wer sich nach reiflicher Überlegung aber doch für einen Arbeitsplatzwechsel entscheidet, sollte dabei folgende Dinge beachten.

Der Ton macht die Musik

Egal wie furchtbar die aktuelle Anstellung auch sein sollte, es sollte immer im eigenen Interesse liegen, sich im Guten vom alten Chef zu trennen. Die gebietet nicht nur die Höflichkeit, sondern kann im gegenteiligen Fall vor allem Nachteile für Sie nach sich ziehen.

Schließlich kann es immer mal sein, dass man bei späteren Arbeitgebern plötzlich dem ehemaligen Vorgesetzten oder früheren Kollegen begegnet, eventuell sogar an anderer Stelle wieder mit ihnen zusammen arbeiten muss.

Und selbst, wenn dies nie der Fall sein sollte, können Sie die ehemalige Stelle schlecht als Referenz bei künftigen Bewerbungen angeben, sollten Sie sich dort unbeliebt gemacht haben. Ein gutes Arbeitszeugnis können Sie sich in dem Fall nämlich abschminken.

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Ein persönliches Gespräch zeigt guten Willen

Rein rechtlich gesehen reicht ein Kündigungsschreiben, wenn man den Arbeitgeber verlassen möchte. Wer sich allerdings seinem Chef persönlich stellt, beweist nicht nur Anstand, sondern auch guten Willen.

So ein Gespräch kann zweifelsohne unangenehm sein, deshalb sollten Sie einen möglichst versöhnlichen Ton anschlagen, um zu verhindern, dass Ihr Vorgesetzter das Gefühl bekommt, der ausschlaggebende Faktor für ihre Kündigung zu sein.

Im besten Fall erklären Sie ihrem Chef, dass Sie die Zeit in der Firma zwar genossen haben, dass es nun aber ein Angebot gebe, bei dem Sie ihre persönlichen Stärken noch besser einsetzten könnten. Die Fähigkeiten, die Sie erlernt und die Erfahrungen, die Sie gemacht hätten, würden Sie dennoch stets in guter Erinnerung behalten.

Und wenn Sie über ihren alten Job so gar nichts Gutes zu sagen haben, dann sprechen sie einfach von neuen Herausforderungen, denen Sie sich stellen möchten. Auf diese Weise bleiben Sie ehrlich, vermeiden aber einen faden Beigeschmack für ein zukünftiges Miteinander.

Das Kündigungsschreiben richtig einreichen

Eine Kündigung muss immer schriftlich auf Papier erfolgen. Eine E-Mail, ein Fax oder Ähnliches sind keine Alternativen, da das Originaldokument von Ihnen als Arbeitnehmer unterschrieben werden muss.

Außerdem sollte die Kündigung deutlich formuliert werden und einen Beendigungszeitpunkt enthalten, der der Kündigungsfrist entspricht. Um ganz sicher zu gehen bei einem festen Datum keinen Fehler zu machen, können Sie die Formulierung „zum nächstmöglichen Datum“ wählen.

Die Kündigung sollte stets persönlich bei Arbeitgeber abgegeben werden. Auf diese Weise können Sie ganz sicher sein, dass das Schreiben auch tatsächlich ankommt. Ist dies keine Option für Sie, können Sie die Kündigung auch bei der Empfangsdame oder einem anderen Zuständigen abgeben. In diesem Fall sollten Sie sich den Eingang allerdings bestätigen lassen.

Gleiches gilt übrigens, wenn Sie das Kündigungsschreiben mit der Post verschicken wollen. Um beweisen zu können, wann Sie die Kündigung eingereicht haben, sollten Sie eine Verschickung per Einschreiben wählen.

Eine Trennung im Guten

Wer noch Resturlaub hat, reicht diesen typischerweise zum Ende der Kündigungsfrist ein. Es kann allerdings vorkommen, dass der Urlaub aus betrieblichen Gründen verweigert wird, wenn beispielsweise die Arbeitskraft benötigt wird, weil gerade Hochbetrieb herrscht.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich bis zu Ihrem Abschied an gewisse Regeln halten. Schwärmereien über den neuen Job oder Lästerattacken gegen den ehemaligen Vorgesetzten sind absolut tabu.

Eine nette Geste für die Kollegen zum Abschied hinterlässt einen guten letzten Eindruck, sodass Sie die Firma mit Würde und Respekt verlassen können.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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