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Schufa wird als Abkürzung für die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung verwendet. Die Schufa sammelt Daten über viele finanzielle Aktivitäten der Verbraucher. Und hier wird es auch schon interessant: Die Daten werden von der Schufa nicht selber erfasst, sondern nur gesammelt und gespeichert. Wenn bei der Datenerhebung oder bei der Datenübermittlung Fehler gemacht werden, fällt das bei der Schufa nicht auf. Für den Verbraucher kann das schlimmen Folgen haben, denn aus den Schufa Daten wird das Scoring eines Verbrauchers berechnet. Wie man gegen fehlerhafte Schufa Einträge vorgeht, erfahren Sie hier.

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Schufa Auskunft

Überblick

  • Was macht die Schufa?
  • Welche Daten bekommt die Schufa?
  • Scoring verstehen
  • Ein falscher Schufa Eintrag – Was nun?
  • Fazit

Was macht die Schufa?

Die Schufa hat zurzeit etwa 4.500 Vertragspartner, von denen sie Daten über Verträge mit Verbrauchern bekommt. Das sind Unternehmen aus verschiedenen Branchen, die eine Gemeinsamkeit haben: Sie bieten Kunden Waren oder Dienstleistungen an, die über einen längeren Zeitraum bezahlt werden müssen.

Vertragspartner der Schufa sind:

  • – Banken
  • – Versicherungen
  • – Versandhändler
  • – Einzelhändler
  • – Leasingunternehmen
  • – Telekommunikationsunternehmen
  • – Energieversorgungs-Unternehmen

Zu den weiteren Vertragspartnern der Schufa gehören Inkasso-Unternehmen. Private Kreditvermittler arbeiten in der Regel nicht mit der Schufa zusammen.

Welche Daten bekommt die Schufa?

Damit die Schufa die Einträge richtig zuordnen kann, werden zunächst die wichtigsten Stammdaten eines Verbrauchers gespeichert. Das sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort. Neben der aktuellen Adresse werden auch noch frühere Anschriften gespeichert. Wenn es jetzt zu einem Vertragsabschluss mit einem Vertragspartner der Schufa kommt, erhält die Schufa Informationen darüber.

Das passiert zum Beispiel bei diesen Vorgängen:

  • – Aufnahme eines Kredites
  • – Eröffnung eines Giro-Kontos
  • – Ausgabe einer Kreditkarte
  • – Abschluss eines Vertrages über Telekommunikation
  • – Ratenkauf

Es werden nicht nur die Beträge an die Schufa übermittelt, sondern auch der Beginn und die Laufzeit der Verträge. Neben diesen Daten bekommt die Schufa auch Informationen, wenn sich ein Verbraucher nicht vertragsgemäß verhält und zum Beispiel Raten nicht bezahlt hat. Selbstverständlich wird die Schufa auch informiert, wenn finanzielle Extremfälle eintreten, wie eine Vermögensauskunft oder die Eröffnung eines Verfahrens zur Privatinsolvenz.

Die Schufa bekommt die Daten von den Vertragspartnern automatisch und übernimmt sie ohne umfangreiche Prüfung in die Datenbank. Und hier lauert auch schon das erste Problem: Ein falscher Eintrag bei der Datenerhebung fällt bei der Schufa nicht auf.

Dazu ein Beispiel: Ein Verbraucher nimmt einen Kredit über 20.000 Euro bei einer Bank auf. Wenn jetzt bei der Dateneingabe oder der Übermittlung versehentlich eine Null an diesen Betrag angehängt wird, steht in den Systemen der Schufa ein Kreditbetrag von 200.000 Euro bei diesem Verbraucher.

Dem Kunden der Bank würde dieser Fehler in seinem Exemplar des Kreditvertrages bestimmt auffallen. Nicht aber der Schufa. Der automatisch übermittelte Betrag wird gespeichert. Das kann fatale Folgen für den Verbraucher haben, denn anhand der Schufa Einträge wird das Scoring berechnet.

Schufa Einträge dürfen nicht unbegrenzte Zeit bestehen. Nach Ablauf bestimmter Fristen müssen sie automatisch gelöscht werden. Auch hier gibt es oft Fehler, so dass alte Einträge das Scoring unzulässig verschlechtern.

Scoring verstehen

Bei der Vergabe von Krediten an Verbraucher entscheidet das Schufa Scoring über die Genehmigung des Kredites und die Höhe des Zinssatzes. Was genau ist Scoring? Das Scoring wird nicht nur von der Schufa angewendet, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Denn Scoring ist nichts anderes, als eine Prognose in die Zukunft auf Basis von Daten der Vergangenheit.

Ein gutes Beispiel sind Rezensionen für Produkte. Wenn ein Artikel bei einem Versandhändler von vielen Käufern viele gute Bewertungen bekommen hat, kann das die Kaufentscheidung erleichtern. Der Kunde geht davon aus, dass er selber ähnlich positive Erfahrungen mit dem Artikel macht, wie die Käufer vor ihm.

Und genau das macht die Bank auch, wenn sie Kredite vergibt: Hat ein Kreditnehmer in der Vergangenheit immer seine Raten bezahlt, geht die Bank davon aus, dass das in Zukunft auch so sein wird. Für die Berechnung der Wahrscheinlichkeiten eines Kreditausfalls – und darum geht es der Bank beim Scoring – werden auch noch andere Fakten berücksichtigt, wie zum Beispiel der Wohnort.

Ein falscher Schufa Eintrag – Was nun?

Weil die Schufa nur Daten sammelt, diese aber nicht prüft oder bewertet, kann es zu Fehlern kommen. Meistens fällt das erst dann auf, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen werden soll, für den der Vertragspartner eine Schufa Auskunft einholt. Der Vertrag wird überraschend abgelehnt, weil das Scoring schlecht ist. Was ist dann zu tun?

Datenübersicht nach §34 BDSG

Der erste Schritt ist die Beantragung einer Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Darin sind alle Daten aufgeführt, die bei der Schufa über einen Verbraucher gespeichert sind. In dieser Übersicht sind Informationen enthalten, woher die Daten kommen und an wen eine Schufa Auskunft gegeben wurde. Die Datenübersicht nach §34 BDSG ist kostenlos.

Das Bestellformular für diese Datenübersicht kann online von der Internet-Seite der Schufa auf www.schufa.de heruntergeladen werden. In vielen Fällen lässt sich in dieser Übersicht schon erkennen, wo der Fehler liegt. Alte Schufa Einträge, die laut Frist schon gelöscht sein müssen, sind ebenfalls in der Datenübersicht zu erkennen.

Löschung von Schufa Einträgen beantragen

Wenn ein fehlerhafter oder abgelaufener Eintrag in der Datenübersicht entdeckt wird, muss der Verbraucher sich selber darum kümmern, dass die entsprechenden Einträge korrigiert oder gelöscht werden. Der erste Anlaufpunkt ist dann die zuständige Schufa-Geschäftsstelle. Dort wird dann die Löschung, Berichtigung oder Sperrung der fehlerhaften Einträge mit Bezug auf §35 des BDSG eingefordert.

In diesem Paragraphen sind die Rechte des Verbrauchers zur Korrektur oder Löschung unrichtiger Daten festgelegt. Die Adresse der zuständigen Schufa-Geschäftsstelle findet man auf der Internet-Seite der Schufa unter www.schufa.de.

Parallel zum Löschantrag bei der Schufa sollte der Verursacher des fehlerhaften Eintrages zur Korrektur aufgefordert werden. Dabei ist es wichtig, dass das Anliegen schriftlich und korrekt formuliert wird. Musterbriefe sind im Internet zu finden, aber auch die örtliche Verbraucherzentrale hilft hier gerne weiter.

Fazit

Die Schufa ist wichtig, wenn es um die Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern geht. Weil die Schufa wichtige Daten aber nicht selber erhebt, sondern nur einsammelt, kann es zu Fehlern kommen. Das kann schlimme Folgen für den Verbraucher haben, weil er dann möglicherweise als Risikokunde eingestuft wird.

Die Datenübersicht nach §34 BDSG hilft, fehlerhafte und abgelaufen Schufa Einträge zu erkennen. Werden hier falsche Informationen zweifelsfrei nachgewiesen, ist die Schufa dazu verpflichtet, die Fehler zu korrigieren.

Bildquelle: © motorradcbr – Fotolia.com

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