Behinderung am

Schwerbehinderten Menschen ermöglicht der Besitz eines Schwerbehindertenausweises eine Vielzahl an Vorteilen in zahlreichen Bereichen des Lebens. Sei es durch Steuervergünstigungen, während der Ausbildung oder im Arbeitsleben – Nachteilsausgleiche können so gut wie überall geltend gemacht werden. Wozu ein Schwerbehindertenausweis genau befähigt, wie man einen bekommt und welche Vorteile sich daraus ergeben, erfahren Sie hier.

Übersicht:

  • Der Schwerbehindertenausweis: Wozu wird er gebraucht?
  • Wer hat Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis?
  • Wie bekommt man einen Schwerbehindertenausweis?
  • Die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises
  • Gesetzlich festgeschriebene Nachteilsausgleiche
  • Während der Ausbildung und im Arbeitsleben
  • Im Bereich Mobilität
  • Steuervergünstigungen und Versicherungen
  • Rundfunkbeitragsermäßigung und -befreiung
  • Freiwillige Ermäßigungen im kulturellen Bereich

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Schwerbehindertenausweis Vorteile

Schwerbehindertenausweis Vorteile

Der Schwerbehindertenausweis: Wozu wird er gebraucht?

Ein Schwerbehindertenausweis weist, wie der Name bereits andeutet, einen schwerbehinderten Menschen als solchen aus. Er macht ihn damit vor Behörden, Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern und weiteren kenntlich.

Wer hat Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis?

Ein Recht auf einen Schwerbehindertenausweis haben nur Menschen, die auch schwerbehindert sind. Dies richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB), der bei schwerbehinderten Menschen nachgewiesener Maßen mindestens 50 betragen muss.

Dieser Grad wird auf der Rückseite des Ausweises eingetragen und ist somit stets einsehbar. Voraussetzung ist, dass der Inhaber seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat, in Deutschland arbeitet oder sich gewöhnlich dort aufhält.

Zusätzlich zum Grad der Behinderung können Merkzeichen auf Besonderheiten hinweisen, die auch für weitere Vergünstigungen oder Befreiungen maßgeblich sind.

Solche Merkzeichen sind „G“ für erheblich gehbehindert, „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert, „H“ für hilflos, „Bl“ für blind, „Gl“ für gehörlos, „B“ für die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson, etwa im öffentlichen Nahverkehr, und „RF“ für die mögliche Befreiung von der Rundfunkgebühr, etwa bei Beeinträchtigungen des Gehörs oder des Sehvermögens.

Wie bekommt man einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man auf Antrag bewilligt. Dieser Antrag muss als ausgefülltes Formular beim zuständigen Versorgungs- beziehungsweise Landesamt eingehen, das man sich im Internet herunterladen, per Email anfordern oder direkt vor Ort bekommen kann.

Der Schwerbehindertenausweis wird für eine Dauer von maximal 5 Jahren ausgestellt. Er kann danach ohne besondere Formalitäten zwei Mal weiter verlängert werden, danach muss ein neuer beantragt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine unbefristete Ausstellung möglich.

Dies ist dann der Fall, wenn bei dem Inhaber keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten ist. Mehr erfahren

Die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises

Die Vorteile, die ein Inhaber eines Schwerbehindertenausweises durch diesen erhält, werden gesetzlich als Nachteilsausgleiche definiert. Dies bedeutet, dass solche Vorteile dazu dienen sollen, Mehraufwendungen oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Solche Nachteilsausgleiche können sich auf zahlreiche Bereiche beziehen und zu Steuererleichterungen, Mobilitätshilfen und vielem mehr führen.

In bestimmten Fällen müssen einzelne Nachteilsausgleiche separat beantragt werden und sind an die Höhe des Grades, die Art der Behinderung oder die Zuteilung bestimmter Merkzeichen gebunden.

Während der Ausbildung und im Arbeitsleben

Ein Bereich, in dem viele Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen Anwendung finden, ist der berufliche. Bereits in der Ausbildung wie beispielsweise dem Studium lassen sich so Vorteile erzielen.

Ein schwerbehinderter Student, der Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezieht, kann diese auch über die Förderungshöchstdauer hinaus erhalten. Für einen angemessenen Zeitraum wird die Unterstützung weiter gewährt, falls die Überschreitung der Ausbildungsdauer auf die Behinderung zurückzuführen ist.

Auch im Arbeitsleben können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises durch diesen einige Nachteilsausgleiche erhalten. Zu diesen zählen unter anderem ein besonderer Kündigungsschutz, nach dem eine Kündigung einer vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes bedarf um gültig zu werden.

Des Weiteren können schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Zusatzurlaub in Höhe einer Arbeitswoche und auf die Hilfe des Integrationsamtes bei der Arbeitsplatzsuche haben.

Im Bereich Mobilität

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises haben Anrecht auf Nachteilsausgleiche im Bereich Mobilität. Diese beinhalten Vergünstigungen in den öffentlichen Verkehrsmitteln, die Benutzung eines Behindertenparkausweises und eines sogenannten „Freifahrtausweises“, mit dem schwerbehinderte Menschen Anrecht auf unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr haben.

Bestimmte Vorteile bedürfen allerdings eines gesonderten Antrags oder besondere Merkzeichen.

Steuervergünstigungen und Versicherungen

Zahlreiche Nachteilsausgleiche lassen sich im Bereich der Steuern erzielen. Durch die Behinderung entstandene Aufwendungen können beispielsweise bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden und sich durch pauschalierte Beträge steuermindernd auswirken.

Diese werden je nach Grad der Behinderung, Höhe der besonderen Aufwendungen oder der Kraftfahrzeugkosten berechnet.

Steuerliche Erleichterungen können beispielsweise bei der Kraftfahrzeugsteuer, bei Aufwendungen für eine Haushaltshilfe, Pflegeperson oder einer Heimunterbringung, bei Fahrten zur Arbeitsstätte so wie Privatfahrten oder beim Schulgeld geltend gemacht werden.

Dazu genießt der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ein Beitrittsrecht zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und kann einen vorzeitigen abschlagsfreien Rentenbezug ab dem 65. Lebensjahr geltend machen.

Rundfunkbeitragsermäßigung und -befreiung

Mit dem Merkzeichen „RF“ versehene Schwerbehindertenausweise befähigen ihre Inhaber dazu, einen zumindest reduzierten monatlichen Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Dies gilt beispielsweise für blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 und hörgeschädigte Menschen. Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr ist taubblinden Menschen und Empfängern von Blindenhilfe nach § 72 SGB IX gestattet.

Ermäßigungen im kulturellen Bereich

Zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Nachteilsausgleichen ist es üblich, schwerbehinderten Menschen bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen Vergünstigungen zu ermöglichen.

Diese Vergünstigungen sind gesetzlich allerdings nicht verbindlich und Einrichtungen wie beispielsweise Museen, Schwimmbäder, Kinos oder Freizeitparks gewähren Rabatte auf rein freiwilliger Basis. Ein weit verbreitetes Modell hierfür ist das Erlassen des Eintrittspreises für eine Begleitperson.

Bildquelle: © Dan Race – Fotolia.com

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