Der Weg zum Jobcenter ist für viele Menschen kein leichtes Unterfangen. Doch Langzeitarbeitslosigkeit, Krankheiten, aber auch zu niedrige Renten zwingen immer mehr Bürgerinnen und Bürger, finanzielle Leistungen bei ihrem zuständigen Jobcenter zu beantragen. Dessen Aufgabe ist es, § 1 des Sozialgesetzbuches (SGB II) zu entsprechen, der besagt, dass allen Menschen die Grundsicherung zum Lebensunterhalt ermöglicht wird, um ein würdevolles Leben führen zu können. Niemand in der Bundesrepublik Deutschland muss hungern, betteln oder gar auf der Straße leben. Dieses verbriefte Menschenrecht sollten daher weder Hilfebedürftige noch die Sachbearbeiter der Jobcenter jemals aus dem Blickfeld verlieren.
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ÜBERSICHT
- Zuständigkeiten des Jobcenters
- Schwierigkeiten mit dem Jobcenter – was tun?
- Klage über das Sozialgericht
- Rechte und Pflichten der Leistungsempfänger
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Die Zuständigkeit der Jobcenter
Das Jobcenter ist eine untergeordnete Behörde der Bundesagentur für Arbeit, die bei eingetretener Arbeitslosigkeit für die Beantragung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes I sowie die Arbeitsvermittlung zuständig ist. ALG I wird zwischen 12 und maximal 24 Monaten bezahlt und ist vom Alter und der Dauer der nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten abhängig.
Liegt nach dieser entsprechenden Zeit kein neuer Arbeitsplatz vor, erfolgt der Übergang in das Arbeitslosengeld II, das umgangssprachlich auch als Hartz IV bezeichnet wird und beim regionalen Jobcenter beantragt werden muss. Dieses wiederum arbeitet in Kooperation mit dem örtlichen Sozialamt und ist für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig. Ferner unterstützen auch Jobcenter bei der Wiedereingliederung in die Arbeitswelt, beraten bei Weiterbildung oder vermitteln in Schuldnerberatungsstellen und sonstige beratenden Dienste.
Kreis der Hilfesuchenden
Neben arbeitslosen, kranken und sonstigen bedürftigen Menschen kommen zum Jobcenter auch Selbständige mit geringen Erwerbseinnahmen sowie Personen, die zwar arbeiten, aber von ihrem Einkommen nicht leben können. Der Kreis der Hilfesuchenden ist sehr groß, so dass in der Regel ein großer Andrang herrscht. Es ist daher empfehlenswert, sich zunächst alle Formulare zu besorgen, diese in Ruhe zu Hause auszufüllen und für deren persönliche Vorlage einen Termin im Jobcenter zu vereinbaren.
Schwierigkeiten mit dem Jobcenter möglichst vermeiden, aber auch entgegnen
Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe im Jahr 2004 folgte eine große Klagewelle, die die Gerichte mit Arbeit überhäuften. Probleme mit dem Jobcenter sind keine Seltenheit, aus diesem Grunde sollte stets auf ein diplomatisches Vorgehen beider Parteien geachtet werden. Jobcenter sitzen zwar am längeren Hebel, aber auch sie sind dem Gesetz verpflichtet und dürfen keinesfalls willkürlich handeln.
Persönliche Auseinandersetzungen vor Ort
In solchen Fällen besteht immer die Möglichkeit, den oder die direkte Vorgesetzte zu verlangen, gegebenenfalls auch die leitende Person der Behörde. Standhaftigkeit zahlt sich hier oft aus, insbesondere dann, wenn Hilfeempfängern Leistungen untersagt oder sie schikanös behandelt werden.
Niemand kann ferner verwehren, eine begleitende Person als Zeuge in das Jobcenter mitzunehmen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Streitigkeiten sich gefestigt haben, erneute Einladungen ausgesprochen wurden und dabei das Miteinander zu eskalieren droht.
Sanktionen des Jobcenters
Wird den Aufforderungen des Jobcenters nicht nachgekommen, hat dieses das Recht, Sankionen einzuleiten, das ALG II zu kürzen, einzustellen, oder auch auf Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine zurück zu greifen. Allerdings müssen hierzu triftige Gründe vorliegen wie
- – die Verweigerung eines Arbeitsangebotes
- – die Nichtbeachtung von Vorgaben
- – Nichterscheinen bei Terminen
- – Entsagung von Unterlagen
- – Verschweigen von Vermögen
- – Nichtangabe von eheähnlichen Lebensgemeinschaften
- – allgemeiner Missbrauch der finanziellen Leistungen.
Der schriftliche Widerspruch
Die Gründe, die zu Schwierigkeiten mit dem Jobcenter führen können, sind zahlreich und vielfältig. So kann es immer wieder passieren, dass Bescheide nicht richtig erhoben werden und die hilfebedürftigen Menschen in weitere Not bringen.
Bei falsch ausgestellten Bescheiden, Leistungskürzungen oder gar Sanktionen jedweder Art kann selbstverständlich ein schriftlicher Widerspruch eingelegt werden. Er ist an zeitliche Fristen gebunden, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Hilfe einholen bei den übergeordneten Stellen
Wer sich zu Unrecht behandelt fühlt, obwohl alle Unterlagen wahrheitsgemäß ausgefüllt und vorgelegt wurden, kann sich Unterstützung bei einer dem Jobcenter übergeordneten Stelle einholen. Im Kundenreaktionszentrum der Agentur für Arbeit in Nürnberg können die entsprechenden Stellen, die für die jeweiligen Jobcenter zuständig sind, erfragt werden.
Juristische Hilfe über Anwälte
Natürlich kann bei Problemen mit dem Jobcenter auch ein Anwalt hinzugezogen werden. Mit dem ihm übertragenen Mandat fungiert er von nun an als Ansprechpartner des Jobcenters. Er wird dieses bitten, künftig auch den Schriftverkehr über seine Kanzlei zu führen. Allerdings kostet ein Anwalt auch Geld. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte daher zunächst die Kostenübernahme bei dem Versicherungsunternehmen beantragen. Anwälte können die Streitigkeiten professionell einschätzen und über das weitere Procedere beraten.
Klage beim ortsansässigen Sozialgericht
Natürlich wird jeder Rechtsanwalt versuchen, zunächst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ist diese jedoch erfolglos,
steht selbstverständlich der Weg einer Klage beim Sozialgericht zur Frage. Allerdings muss sich jeder Leistungsempfänger darüber bewusst sein, dass eine Klage eine Verfahrensdauer von bis zu 6 Jahren mit sich bringen kann. Rechtsstreitigkeiten sind zudem teuer und erfordern sehr viel Durchhaltevermögen.
Wer eine Klage in Betracht zieht, um zu seinem Recht zu kommen, sollte beim zuständigen Gericht auf jeden Fall vorab Prozesskostenhilfe beantragen. Auch ohne Anwalt kann jeder volljährige Mensch eine Klage bei Gericht einreichen. Wurde jedoch ein Rechtsanwalt mit der Sache betraut, wird er sich um alle notwendigen Maßnahmen einschließlich der finanziellen Absicherung kümmern.
Rechte und Pflichten der Leistungsempfänger
Wer die Hilfeleistungen des Jobcenters benötigt, muss sich zunächst auf eine Flut von Formularen einstellen. Sämtliches vorhandenes Vermögen vom Kraftfahrzeug bis zum Sparbuch muss offenbart werden, da Leistungen nach dem SGB II nur an tatsächlich bedürftige Menschen ausgezahlt werden. Ferner wird Arbeitslosengeld II ausschließlich aus Steuermitteln finanziert und ist somit eine Leistung aus der Solidargemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger.
Alle Hilfen zum Lebensunterhalt werden zunächst für sechs Monate bewilligt. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein neuer Antrag gestellt werden. Während des gesamten Zeitraumes der Inanspruchnahme von Leistungen müssen sämtliche Einkommen, Veränderungen im persönlichen Leben, die monatlichen Kontoauszüge, eventuelle Einnahmen aus Mieten und Veräußerungen, etc. dem Jobcenter angezeigt, respektive vorgelegt werden. Hier ist also absolute Ehrlichkeit und eine konstruktive Mitwirkung gefragt.
Im Gegenzug ist das Recht auf Hilfe im Grundgesetz verankert. Es gebietet ein Leben in Würde und Freiheit und stellt ein hohes Gut dar, das es verdient hat, geachtet und respektiert zu werden.
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