Steuer am

Was zur Abgabe der Einkommensteuererklärung motiviert, ist weniger das pünktliche Nachkommen der Steuerpflicht als braver Bürger, sondern mehr die Aussicht auf eine Steuererstattung. Vom Finanzamt anschließend auf Euro und Cent genau zu erfahren, wie viel Steuern Vater Staat einem völlig legal nicht abknöpfen konnte, macht richtig gute Laune. Am meisten holen diejenigen heraus, die wissen, wo sie welchen Steuerfreibetrag nutzen können – oder die einen kundigen Steuerberater an ihrer Seite haben. Es lohnt sich allerdings auf jeden Fall, über das Thema Steuerfreibetrag gut informiert zu sein. Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Definition
  • Grundfreibetrag
  • Kinderfreibetrag
  • Alleinerziehendenentlastungsbetrag
  • Ausbildungsfreibetrag
  • Werbungskostenpauschbetrag
  • Sparerpauschbetrag
  • Altersentlastungsbetrag
  • Behindertenpauschbetrag
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Fazit

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Definition

In Deutschland herrscht das Prinzip der Steuergerechtigkeit. Subjektiv empfinden manche das eventuell anders. Tatsächlich aber sollen die Steuerbelastungen das finanzielle Leistungsvermögen der Bürger berücksichtigen. Aus diesem Grund existieren verschiedene Steuerfreibeträge.

Sie beziehen sich auf unterschiedliche Voraussetzungen oder Personengruppen. Dieser Artikel soll das Thema Steuerfreibetrag näher beleuchten und dabei die relevantesten Steuerfreibeträge vorstellen.

Grundfreibetrag

Als markantester Steuerfreibetrag gilt der Grundfreibetrag. Er bedeutet, dass ein unter diesem Freibetrag liegendes Einkommen nicht versteuert zu werden braucht, also steuerfrei ist.

2015 lag der steuerliche Grundfreibetrag für Unverheiratete bei 8472 Euro und bei Verheirateten bei 16.944 Euro. Für das Jahr 2016 beträgt er 8652 Euro beziehungsweise 17.304 Euro. Erst für Einkommensbeträge, die diese Grenzen übersteigen, entsteht eine Steuerpflicht.

Kinderfreibetrag

Für Kinder steht den steuerpflichtigen Eltern der Kinderfreibetrag als Steuerfreibetrag zur Verfügung. Aktuell (2015) dürfen Eltern hierfür jährlich 7152 Euro beanspruchen. Um diesen Betrag vermindert sich das steuerpflichtige Jahreseinkommen, bei dem auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden. Aus der Differenz zwischen der hierdurch erreichten Steuerersparnis und dem im Steuerjahr vom Staat extra gezahlten Kindergeld kann – aber muss nicht – eine Steuererstattung durch den Kinderfreibetrag entstehen.

Alleinerziehendenentlastungsbetrag

Für alleinerziehende Steuerpflichtige gibt es einen weiteren Steuerfreibetrag, sofern im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das den Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld begründet. Für weitere im Haushalt lebende Kinder ist der Alleinerziehendenentlastungsbetrag zusätzlich gestaffelt.

Ausbildungsfreibetrag

Selbst für volljährige und nicht mehr im Haushalt lebende Kinder können Eltern noch einen Steuerfreibetrag beanspruchen. Sofern ihnen für dieses Kind Kindergeld beziehungsweise ein Kinderfreibetrag zusteht und es sich in einer Berufsausbildung befindet, gewährt die Finanzbehörde einen Ausbildungsfreibetrag.

Werbungskostenpauschbetrag

Berufsbezogene Aufwendungen können als Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen werden und senken so ebenfalls das steuerpflichtige Einkommen. Sofern nicht höhere Werbungskosten mit Belegen nachgewiesen werden können, beträgt dieser Steuerfreibetrag momentan pauschal 1000 Euro.

Sparerpauschbetrag

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen und Dividenden können Steuerpflichtige den als Sparerpauschbetrag bekannten Steuerfreibetrag nutzen. Pro Person beträgt dieser bis zu 801 Euro.

Altersentlastungsbetrag

Für Arbeitnehmer, die über das 64. Lebensjahr hinaus bestimmte Einkünfte erhalten, mindert der Altersentlastungsbetrag die Steuerschuld. Damit sollen sie gegenüber den Empfängern von Leibrenten oder Beamtenpensionen steuerlich nicht benachteiligt werden.

Die Höhen der Altersentlastungsbeträge sind gestaffelt nach Geburtsjahr und Renteneintrittsjahr. Außerdem lässt sich dieser Steuerfreibetrag nicht auf alle Einkunftsarten anwenden. Verschiedene Versorgungsbezüge, Pensionskassenleistungen, Pensionsfonds oder Leibrenten werden beispielsweise nicht berücksichtigt. Dafür werden Arbeitslohn, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Kapitaleinkünfte für die Gewährung des Altersentlastungsbetrags anerkannt.

Behindertenpauschbetrag

Menschen mit Behinderung haben aufgrund ihres Handicaps außergewöhnliche finanzielle Belastungen zu tragen. Bei ihrer Einkommensteuer können sie je nach dem Grad ihrer Behinderung sowie weiteren Voraussetzungen bestimmte Steuerfreibeträge in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Die Höhe der einzelnen Behindertenpauschbeträge ist gemäß dem Grad der Behinderung gestaffelt.

Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 steht der Steuerfreibetrag unmittelbar zur Verfügung. Beträgt der Grad der Behinderung weniger als 50, jedoch mindestens 25, kann er beansprucht werden, wenn aufgrund der Behinderung gesetzliche Renten oder andere vergleichbare Bezüge bezogen werden können oder diese Behinderung die körperliche Beweglichkeit dauerhaft beeinträchtigt oder durch eine typische Berufskrankheit verursacht wurde.

Für Blinde sowie als hilflos geltende behinderte Menschen erhöht sich dieser Steuerfreibetrag nochmals.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Im Erbfall gewährt der Gesetzgeber den Erben ebenfalls Steuerfreibeträge. Diese erstrecken sich auf:

  • sachliche Freibeträge: Hausrat bis zu einem Wert von 41.000 Euro und weitere bewegliche Gegenstände bis maximal 12.000 Euro Wert
  • persönliche Freibeträge: Finanzvermögen und Immobilien

Die Höhe des Steuerfreibetrags für einen Erben richtet sich nach dessen Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Ehepartner sowie Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten den höchsten Steuerfreibetrag, dicht gefolgt von den Kindern des Verstorbenen.

Vergleichsweise gering fällt die Erbschaftsteuer bei Verwandten wie beispielsweise Geschwistern, Geschwisterkindern, Stiefeltern geschiedenen Lebenspartnern sowie nichtverwandten Personen aus. Aktuell reicht die Spanne der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer von 20.000 Euro bis 500.000 Euro.

Was für die Erbschaftssteuer gilt, erstreckt sich größtenteils auch auf die Schenkungsteuer, wenn jemand noch zu seinen Lebzeiten Zuwendungen an Verwandte oder Freunde und Bekannte macht.

Die genauen Details sind im Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz geregelt.

Fazit

Steuerfreibeträge möglichst umfassend zu nutzen, ist bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung ein wesentliches Ziel. Teilweise sind die Steuerersparnisse hart erarbeitet, denn praktisch jeder Steuerfreibetrag hat seine eigenen Regeln. Da das deutsche Steuerwesen sehr komplex ist, kann dieser Artikel keine vollständige Darstellung sämtlicher Steuerfreibeträge für jede denkbare persönliche Situation sein.

An besonders häufig genutzten steuerlichen Freibeträgen soll hier gezeigt werden, wie vielfältig die Möglichkeiten zum Steuersparen sind und dass es sich lohnt, sich mit dem Thema „Steuerfreibetrag“ ausführlicher zu beschäftigen. Freund und Helfer kann hier außerdem das zuständige Finanzamt sein. Ebenfalls hilfreich sind Steuerberater. Oft lässt sich das vermeintlich überflüssige Honorar für Steuerberater durch geschickt genutzte Steuerfreibeträge wieder hereinholen – zusätzlich zu weiteren Steuereinsparungen.

Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com

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