Kaum zu glauben, aber wahr – wer nikotinsüchtig ist, hat die Möglichkeit, die Kosten für die Rauchentwöhnung in der Steuererklärung geltend zu machen. Somit können Sie auf Staatskosten zum Nichtraucher werden.
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Übersicht
- Der Raucher
- Das gesundheitliche Risiko als Raucher
- Die Möglichkeiten über die Krankenkassen
- Was vorweg geklärt sein muss
- Ein Attest vom Arzt ist Voraussetzung
- Welche Kosten Sie absetzen können
Der Raucher
Der Raucher ist gemeinhin süchtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob er als Raucher Zigaretten, Zigarillos oder E-Zigaretten konsumiert. Der unablässige Griff zum Nikotin macht seine Such aus.
Diese Tatsache ist auch die Grundlage dafür, dass der Raucher sich die Kosten für seine Rauchentwöhnung von der Steuer wiederholen kann. Der Staat finanziert ihm somit den Schritt in ein Leben als Nichtraucher. Warum das so ist und wie Sie den Vorteil nutzen können, erfahren Sie in den nachstehenden Kapiteln.
Das gesundheitliche Risiko als Raucher
Der Raucher setzt sich mit seiner Sucht einer Reihe von gesundheitlichen Risiken aus. Da führen das erhöhte Risiko auf Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen die Palette nur an.
Gründe für den Konsumenten aus gesundheitlicher Sicht Abschied von dem Laster zu nehmen und zum Nichtraucher zu werden. Wenn das mal nur so einfach umzusetzen wäre, wie es ausgesprochen ist.
Eine Rauchentwöhnung ist aufwändig und nicht selten mit so manchen Kosten verbunden, die auch mal an die Wand laufen können, weil sie in dem individuellen Fall nicht helfen konnten.
Die Möglichkeiten über die Krankenkassen
Die Krankenkassen wissen ein Lied von den Kosten zu singen, wenn sie die Folgekosten der Sucht tragen müssen. Deshalb bieten Sie ein Portfolio an Rauchentwöhnungen an, um von der Sucht loszukommen.
Was vorweg geklärt sein muss
Um die Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen, muss vorher klar sein, dass:
- die private oder die gesetzliche Krankenkasse in dem Fall keine oder nicht alle Kosten übernimmt
- der Raucher ein ärztliches oder amtsärztliches Attest hat, dass seine Nikotinsucht nachweist
Ein Attest vom Arzt ist Voraussetzung
Bei verschiedenen Arzneimitteln, die nicht von der Krankenkasse wegen der Rauchentwöhnung übernommen werden, ist das Attest die Voraussetzung, um die Kosten in der Steuererklärung anzubringen. Dabei ist ein Attest von eine Haus- oder Facharzt ausreichend.
Welche Kosten Sie absetzen können
Um auf Staatskosten Nichtraucher zu werden, müssen Sie die Kosten in der Steuererklärung geltend machen, wenn Sie die obigen Bedingungen erfüllen.
Es gibt in diesem Fall eine Reihe an Kosten, die Sie aufführen und absetzen können:
- Ausgaben, die durch psychotherapeutische Behandlungen entstanden sind
- Kosten, die durch den Arzt, den Heilpraktiker oder das Krankenhaus entstanden sind
- Ausgaben für unterschiedliche Medikamente
- Kosten, die aufgrund ärztlichen Anratens aus der Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe rühren
- Kosten die durch Heilkuren entstehen, wenn es sich um unmittelbare Krankheitskosten handelt. Das ist der Fall, wenn die Kur die Sucht lindern kann und andere Behandlungen keine Chance auf Erfolg versprechen.
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