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Hier erfahren Sie, welche Vorteile Sie als Alleinerziehende durch den steuerlichen Kinderfreibetrag haben. Informieren Sie sich jetzt, um sich einen Überblick über dieses Thema zu verschaffen und auf keine finanziellen Vorteile verzichten zu müssen.

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Alleinerziehend in Deutschland: zur Situation

Alleinerziehende in Deutschland haben es nach wie vor nicht leicht. In vielen Fällen handelt es sich um Mütter, die sich von ihrem Partner getrennt haben und jetzt die verschiedensten Probleme zu bewältigen haben:

  • Einkommen sichern
  • Kind erziehen
  • mit der Trennung klarkommen

Da verwundert es nicht, dass über 40 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland auf Hartz IV angewiesen sind. Aber auch für alle anderen alleinerziehenden Eltern spielt das Existenzminimum eine wichtige Rolle.

Zuschüsse und Erleichterungen für Kinder

Grundsätzlich gilt, dass das Existenzminimum von Kindern bis zum 25. Lebensjahr von der Steuer freigestellt ist. In der Praxis wird das durch den so genannten Freibetrag für Kinder geregelt. Eltern erhalten vom Staat Kindergeld oder sie können den Freibetrag nutzen. Beides gleichzeitig geht nicht.

Sie müssen sich aber nicht selbst Gedanken darum machen, weil das Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung prüft, welche der beiden Varianten besser für Sie ist. Dabei werden die Freibeträge für Kinder beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer berücksichtigt.

Das Wichtigste zum Kinderfreibetrag

Um den Kinderfreibetrag nutzen zu können, müssen Sie eine der Steuerklassen 1-4 haben. Sie beantragen den Kinderfreibetrag zusammen mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt. Pauschal kann man sagen, dass sich der Freibetrag für Kinder bei einzelnen Personen ab einem Einkommen von 30.000 Euro im Jahr lohnt.

Während das Kindergeld im Voraus gezahlt wird, kommt der Freibetrag für Kinder im Nachhinein erst bei der Steuererklärung zum Tragen. Beantragen Sie am besten grundsätzlich erst einmal das Kindergeld, auch wenn Sie davon ausgehen, dass Sie den Kinderfreibetrag erhalten, weil der besser für Sie ist. Dann steht Ihnen das Geld schneller zur Verfügung.

Zusammensetzung und Höhe des Kinderfreibetrags

Da der Kinderfreibetrag mit dem Existenzminimum zusammenhängt, kann er jedes Jahr geändert werden. Konkret werden für die Berechnung der Bedarf für Sachgüter, die ein Kind braucht und der Bedarf für Betreuung, Erziehung und Ausbildung zusammengerechnet. Das materielle Existenzminimum wird mit 4608,- Euro angesetzt, der übrige Bedarf mit 2640,- Euro.

Der Kinderfreibetrag für Alleinerziehende

Wenn Sie sich von ihrem Partner geschieden haben, dann gilt der Kinderfreibetrag jeweils zur Hälfte für Sie und ihren ehemaligen Partner. Es ist dabei unerheblich, von wem das Kind tatsächlich erzogen oder betreut wird. Die Voraussetzungen beim Einkommen bleiben gleich. Sie haben erst dann einen Steuervorteil, wenn Sie die Einkommensgrenze von 30.000 Euro am Jahresende erreichen.

Wenn einer der Elternteile weniger als 75 % seiner Unterhaltspflicht übernimmt, dann kann der Freibetrag vollständig auf den anderen Elternteil übertragen werden.

Bildquelle: © Stockfotos-MG – Fotolia.com

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