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Informieren Sie sich jetzt über die steuerlichen Kinderfreibeträge bei Alleinerziehenden. Auch wenn das Finanzamt die Günstigerprüfung vornimmt, sollten Sie sich über die Regelungen bei den Kinderfreibeträgen informieren, damit Sie keine Chancen verpassen.

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Kinderfreibeträge für Alleinerziehende

Etwa 20 % der Eltern in Deutschland sind alleinerziehend. Besonders hoch ist der Anteil in den neuen Bundesländern und in Ballungsgebieten.
Diese Eltern können wie andere Eltern auch Kinderfreibeträge für Alleinerziehende nutzen. Nach einer Scheidung gilt der Freibetrag dabei für die ehemaligen Partner jeweils zur Hälfte.

Er spielt keine Rolle, von wem das Kind versorgt wird. Für Elternteile, die ihrer Unterhaltspflicht nur teilweise nachkommen, gilt eine Grenze von 75 Prozent. Wenn diese nicht erreicht wird, kann der Freibetrag vollständig auf den anderen Elternteil übertragen werden.

Kinderfreibeträge und das Einkommen

Der Kinderfreibetrag wirkt sich auf Ihre Steuerlast aus. Aber erst wenn sie mehr als 30.000 Euro im Jahr verdienen, lohnt sich das für Sie. Wenn Sie weniger verdienen, ist das Kindergeld vorteilhafter. Das Finanzamt prüft für Sie automatisch, in welchem Fall Sie günstiger wegkommen (deswegen heißt das Günstigerprüfung).

Um sicherzugehen, sollten Sie aber das Kindergeld beantragen. Es wird monatlich ausgezahlt, steht Ihnen also schneller zur Verfügung als der Kinderfreibetrag, der mit der Einkommensteuererklärung abgerechnet wird.

Alleinerziehende in Deutschland

Etwa 1,5 Millionen Frauen und 157.000 Männer in Deutschland sind alleinerziehend. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen ist unfreiwillig in diese Situation geraten. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass gut die Hälfte der alleinerziehenden Mütter von Kindern unter drei Jahren mit weniger als 1100 Euro im Monat auskommen muss. Insgesamt sind über 40 Prozent der Alleinerziehenden auf Hartz IV angewiesen

Kinderfreibeträge und andere Zuschüsse

Eltern haben einen Rechtsanspruch, dass das Existenzminimum ihrer Kinder bis zum 25. Lebensjahr von der Steuer freigestellt ist. Was das in Zahlen ausgedrückt bedeutet, wird jedes Jahr neu festgelegt. Je nach Einkommen können Sie sich dann für die Kinderfreibeträge oder das Kindergeld entscheiden. Beides zusammen gleichzeitig geht aber nicht. Die Freibeträge für Kinder werden beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer berücksichtigt.

Voraussetzungen für Kinderfreibeträge

Um den Kinderfreibetrag zu nutzen, müssen Sie sich für eine der Steuerklassen 1-4 entschieden haben. Dann können Sie den Kinderfreibetrag zusammen mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt stellen.

Höhe der Kinderfreibeträge

Die Kinderfreibeträge sind an das Existenzminimum gekoppelt. Deshalb werden sie jedes Jahr, je nachdem wie sich die Inflation und die Teuerungsrate entwickelt, neu festgelegt. In die Berechnung fließen die Kosten für Sachgüter, die ein Kind benötigt, ein und der Bedarf für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Das sind 4608 Euro plus 2046 Euro also gesamt 6654,- Euro.

Bildquelle: © Kurhan – Fotolia.com

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