FamilieGeldNews am

Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Trennungen beeinflussen die finanzielle Situation einer Familie. In steuerlicher Hinsicht ändert sich auch einiges.
Lesen Sie hier, von welchen steuerlichen Vergünstigungen Familien profitieren und wie Sie Steuern sparen.

Übersicht

Ehe und Kinder
– Änderung der Steuerklasse
– Kosten für die Kinder absetzen
– Steuertipps für Alleinerziehende

Kinderbetreuungskosten
– Betreuung durch die Großeltern
– Unterbringung des Kindes

Schwangerschaft, Geburt und Adoption
– Vor der Geburt eines Kindes
– Kosten für Adoption

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Ehe und Kinder

Änderung der Steuerklasse

Die Hochzeit ist eines der bedeutendsten Ereignisse im Leben und verändert nicht nur den Nachnamen. Für abhängig Beschäftige kann die Heirat auch in Bezug auf die Lohnsteuer vieles verändern. Zunächst werden beide Ehepartner vom Finanzamt automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft. Diese Kombination von Steuerklassen ist aber nur dann sinnvoll, wenn beide Partner ein ähnliches Einkommen aufweisen. Bei vielen Paaren trifft dies nicht zu. Ist das Einkommen sehr unterschiedlich, ist die Steuerklassenkombination III / IV besser. Der Ehepartner, der mehr verdient, sollte sich für die Steuerklasse III eintragen lassen, während der Geringverdiener die Steuerklasse V erhält. Dies reduziert die Steuerlast deutlich. Möglich ist die Umtragung der Steuerklassen durch einen Antrag auf Steuerklassenwechsel beim zuständigen Finanzamt.

Kosten für die Kinder absetzen

Der Staat fördert das Kindererziehen mit Steuerfreibeträgen für die Kleinen. Nach der „Günstigerregelung“ werden in dieEinkommenssteuererklärung Ausgaben für die Kinder aufgelistet. Übersteigen diese absetzbaren Kosten dieSteuerfreibeträge, dann erhalten Eltern eine Steuerrückerstattung. Absetzbar sind etwa Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren, wie der Besuch einer Kinderkrippe, eines Kindergartens oder Hortes oder die Versorgung durch eine Tagesmutter. Diese Kosten erkennt das Finanzamt als sogenannte Sonderkosten an. Zwei Drittel dieser Kosten können bis zu einer Höchstgrenze von 4000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass Sie die Ausgaben nachweisen müssen. Fügen Sie der Steuererklärung daher die Rechnungen des Kindergartens oder der Tagesmutter bei.

Steuertipps für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten die Steuerklasse II. Dies gilt für alle, die ein Kind allein versorgen und mit diesem gemeinsam in einem Haushalt leben. Meist erhalten alleinerziehende Eltern nur den hälftig aufgeteilten Kinderfreibetrag, können sich die andere Hälfte aber übertragen lassen. Erfüllt der andere Elternteil die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Kind nicht zu wenigstens 75%, kann dessen Kinderfreibetrag übertragen werden. Zusätzlich erhalten Alleinerziehende einenEntlastungsbeitrag von 1.308 Euro, den das Finanzamt steuermindernd berücksichtigt.

Kinderbetreuungskosten

Betreuung durch die Großeltern

Wenn Sie Ihr Kind von den Großeltern betreuen lassen, können Sie dafür ebenfalls gewisse Kosten geltend machen. Das gilt etwa für die Fahrkosten auf dem Weg zu den Großeltern oder wenn Sie die Fahrkosten der Großeltern für das Kind ersetzen. Die Aufwendungen hierfür sind Sonderausgaben und können im Rahmen der Kosten für Kindesbetreuung steuermindernd wirken.

Unterbringung des Kindes

Befinden sich ältere Kinder in einem Auslandsjahr oder benötigen diese aufgrund ihrer Ausbildung eine eigene Unterkunft, dann dürfen von den Kosten 924 Euro im Jahr für die auswärtige Unterbringung steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Aufnahme eines Studiums, wenn das Kind hierfür einen Zweitwohnsitz am Studienort anmeldet.

Schwangerschaft, Geburt und Adoption

 Vor der Geburt eines Kindes

Nicht nur Kosten für bestehende Kinder können steuermindernd angerechnet werden. Auch vor der Geburt können Ausgaben anfallen, die Sie absetzen dürfen. Bislang kinderlos geblieben Paare können die hohen Gebühren einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung angeben. Auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt stehen und nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, sind so eine außergewöhnliche Belastung. Das betrifft beispielsweise Krankenhausrechnungen (für die Zuzahlungen), Hebammenkosten oder Arztkosten (z.B. für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen).

Kosten für Adoption

Patchworkfamilien sind inzwischen keine Ausnahme mehr. Adoptionen nehmen in diesen Familien zu, um die Erbfolge klar zu regeln. Kosten, die im Rahmen einer solchen Adoption anfallen, etwa für die notarielle Beurkundung, sind ebenfalls als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1