NewsRente am

Endlich raus aus der Arbeitsmühle und den Ruhestand genießen: Das können viele Menschen gar nicht erwarten und erwägen eine vorzeitige Verrentung. Leider rechnet sich das nicht immer! Wir geben Tipps für den vorzeitigen Ruhestand

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Vorzeitiger Ruhestand: Ab wann möglich?

Wer freiwillig vorzeitig – also je nach Beruf zwischen 65 und 67 Jahren – aus dem Arbeitsleben ausscheiden will, muss einiges beachten. Gilt man nicht als Frührentner aufgrund einer vollen Erwerbsminderung, kann man im Normalfall mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gehen. Hierzu müssen sie das 63. Lebensjahr erreicht, aber nicht vollendet haben. Gleichfalls ist eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 35 Jahren.

Abschläge mindern die Rente

Beim vorzeitigen Ruhestand muss man aber in jedem Fall die Abschläge berücksichtigen, die auf die Rente anfallen und diese mindern. Denn es gilt für jeden vorzeitig in Ruhestand gegangenen Monat ein Abschlag von 0,3 Prozent. Dieser Prozentsatz wird also vom Rentenbetrag abgezogen. Der Abschlag wird bis zum Zeitpunkt berechnet, zu dem der Versicherter reguläre in den Ruhestand gegangen wäre.

Wer beispielsweise einen gesetzlichen Anspruch von 1.000 Euro Rente hat, muss, wenn er mit 63 Jahren statt 67 Jahren in Rente geht, mit einem Abschlag von insgesamt 14,4 Prozent rechnen: 4 Jahre ergeben 48 Monate mal 0,3. Damit bekommt er jeden Monat bis zur Regelaltersgrenze 144 Euro weniger Rente. Insgesamt „verzichtet“ er dann auf 6.912 Euro Rente.

Geht auch ein Vorruhestand ohne Abschläge?

Ein vorzeitiger Ruhestand ohne Abschläge ist nur nach mindestens 45 Jahren Versicherungszeit möglich. So könnten Personen, die vor 1953 geboren wurden, mit 63 Jahren ohne finanzielle Einbuße in Rente gehen. Für alle nachfolgenden Jahrgänge wird das frühestmögliche Renteneintrittsalter schrittweise angehoben – in Schritten von zwei Monaten. Der Jahrgang 1960 kann also erst mit 64 Jahren und 2 Monaten vorzeitig in Rente gehen.

Abschläge durch Erspartes kompensieren

Wer nicht bis zum Mindestversicherungszeitpunkt von 45 Jahren warten möchte, aber auch nicht mit finanziellen Einbußen im Rentenalter rechnen möchte, sollte sich frühzeitig um die Altersvorsorge kümmern. Möchte man vorzeitig verrentet werden, sollte man sich mit etwa 55 Jahren beim zuständigen Rentenversicherungsträger über seine voraussichtliche Rente erkundigen.

Anhand dessen kann man nun berechnen, welchen Betrag man ansparen muss, um die Abschläge für die gesamte Dauer des vorzeitigen Ruhestands – also bis zur Regelaltersgrenze – zu kompensieren. Im oben aufgeführten Beispiel wären das 6.912 Euro. Um auf diesen Betrag zu kommen, müsste man rund 10 Jahre 70 Euro pro Monat zurücklegen.

Private Altersvorsorge grundsätzlich wichtig

Wer darüber hinaus im Alter ein zusätzliches „Taschengeld“ haben möchte, sollte ohnehin frühzeitig mit dem Sparen beginnen. Zumal die private Altersvorsorge angesichts niedriger Rentenbeträge immer wichtiger wird und Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus lassen sich finanzielle Engpässe im Alter schlechter ausgleichen, weil die berufliche Grundlage fehlt und Senioren weniger gute Jobchancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Bildquelle: © Alexander Raths – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1