Die Unternehmergesellschaft ist salopp gesagt die kleine Schwester der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gerade für Existenzgründer stellt die UG, wie die Unternehmergesellschaft meistens kurz genannt wird, eine interessante Variante dar. In diesem Artikel lesen Sie, was für das UG Gründen spricht. So geht‘s richtig!
Überblick
- Neue Gesellschaftsform: UG
- Einführungsgrund
- Besonderheit der UG
- Rechtsform
- UG Gründen
- Stammkapital hinterlegen
- Gesellschaftsvertrag aufsetzen
- Beurkundung durch Notar
- Behördenmeldungen
- UG Gewinne
- Von der UG zur GmbH
- UG Gründen: Kosten
- Fazit
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Neue Gesellschaftsform: UG
Die Unternehmergesellschaft – UG –ist eine Kapitalgesellschaft in deutscher Rechtsform. Es handelt sich hierbei um eine verkleinerte Version der Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH.
Einführungsgrund
Die Gesellschaftsform der UG wurde 2008 eingeführt als Gegenentwurf zur bis dahin zunehmend genutzten Form der britischen Limited.
Besonderheit der UG
Wesentliches Unterscheidungsmerkmal der UG zur GmbH ist ihr geringeres Stammkapital. Ist für eine GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorgeschrieben, genügt bei der UG bereits ein Euro als Stammkapitaleinlage. Aus diesem Grund wird die UG auch als 1-Euro-GmbH oder Mini-GmbH bezeichnet.
Rechtsform
Eine UG gilt als juristische Person und ist fast immer körperschaftssteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Ihre Jahresabschlüsse veröffentlicht eine UG gemäß §§ 325 und 326 HGB.
Erfüllt eine UG die dafür notwendigen Voraussetzungen, erhält sie den Status der Gemeinnützigkeit, erkennbar an „gUG (haftungsbeschränkt)“. Hierdurch erhält die UG keine andere Rechtsform. Sie gilt dann als besondere Form der gemeinnützigen GmbH – gGmbH und fällt unter das GmbH-Gesetz.
UG Gründen
Das UG Gründen läuft über vier Etappen:
- Stammkapital hinterlegen
- Gesellschaftsvertrag aufsetzen
- Beurkundung durch Notar
- Behördenmeldungen
So funktioniert es:
Stammkapital hinterlegen
Was gerade für neu gegründete Unternehmen eine immense Belastung darstellt, ist beim UG Gründen eine leicht lösbare Aufgabe: die Einzahlung des Stammkapitals. Statt mindestens 25.000 Euro wie bei einer herkömmlichen GmbH genügt bei Gründung einer UG bereits ein Euro als Mindestbetrag. Das heißt: Wer mag, darf natürlich mehr hinterlegen.
Es wird sogar dringend empfohlen, einen höheren Betrag als nur einen Euro als Stammkapital zu hinterlegen. Der eine Euro ist hier eher als Symbol zu verstehen für ein besonders günstiges Gesellschaftermodell. Wer ein Unternehmen gründet, sollte finanziell nicht knapp über Null starten. Für eine UG raten Ökonomen zu einem Stammkapital-Minimum von 500 Euro, besser 1000 Euro, wenn möglich, noch mehr.
In einer wirtschaftlichen Schieflage oder Überschuldung kann es zur Feststellung einer Insolvenzverschleppung kommen, in der der Geschäftsführer bei zu geringen Einlagen mit seinem Privatvermögen haftet.
Für das Einzahlen des Stammkapitals beim UG Gründen ist im Allgemeinen ein Firmenkonto erforderlich. Einige Banken richten einer UG erst dann ein Firmenkonto ein, wenn ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag präsentiert wird. In so einem Fall müssen die Punkte 2. und 3. vorgezogen werden.
Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Einer der ersten Schritte beim UG Gründen ist das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags. Grundsätzlich kann eine UG von einem Gesellschafter oder mehreren gegründet werden. Dabei dürfen die Gesellschafter neben natürlichen Personen andere Gesellschaften sein.
Folgende Angaben muss ein Gesellschaftsvertrag enthalten:
- Firma
- Unternehmenssitz
- Unternehmensgegenstand
- beteiligte Gesellschafter
- Höhe des Stammkapitals
- Geschäftsanteile
- vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Die korrekte Form der Firmenbezeichnung der UG ist genau einzuhalten: „ABCXYZ-Firma Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Hieran erkennen künftige Vertragspartner sofort die Rechtsform.
Achtung: Beim Finden eines Firmennamens lauern einige Fallen! Manche Namen existieren bereits und können sogar geschützt sein. Hilfreicher Ansprechpartner ist hier die Industrie- und Handelskammer. Auch das elektronische Handelsregister führt bereits vergebene Firmennamen auf und ist kostenlos nutzbar. Wer bei seinem Firmennamen nicht aufpasst, riskiert teure Abmahnungen und obendrein weitere Ausgaben infolge der erforderlichen Namensänderung.
UG Gründer sollten unbedingt ihren Gesellschaftsvertrag durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Das kostet zwar Honorar, doch sind nachträgliche Änderungen oder Abmahnungen wesentlich teurer.
Alternativ zum Gesellschaftsvertrag kann ein Musterprotokoll genutzt werden. Das Musterprotokoll ist ein bereits vorbereiteter Gesellschaftsvertrag mit den Grundanforderungen. Individuelle Ergänzungen oder Änderungen sind nicht zulässig. Auch dürfen nicht mehr als drei Gesellschafter sowie ein Geschäftsführer vorhanden sein. Diese Lösung mag für viele UGs ausreichen und spart außerdem bei den Notargebühren.
Beurkundung durch Notar
Steht der Vertrag, muss diesen anschließend ein Notar beurkunden.
Behördenmeldungen
Jetzt noch ein paar Behördengänge, dann ist das UG Gründen geschafft:
Nach der Notarbeurkundung und gegebenenfalls nachträglichem Hinterlegen des Stammkapitals folgt das Eintragen der UG in das Handelsregister. Die ausführenden Geschäftsführer müssen bei der Anmeldung neben ein paar weiteren Details bezüglich der Stammeinlage schriftlich erklären, dass es für ihre persönliche Bestellung keine Hinderungsgründe gibt.
Der nächste Gang führt ins Einwohnermeldeamt zur Abgabe der Gewerbeanmeldung. Und selbstverständlich muss die frisch gegründete UG auch dem Finanzamt bekanntgegeben werden.
UG Gewinne
Ihre Gewinne darf eine UG nicht komplett frei verwenden. 25 % davon müssen dem Stammkapital zufließen, bis es die Höhe von 25.000 Euro erreicht hat. Wie lange dies dauert, ist unerheblich. Bei ausbleibenden Gewinnen brauchen solange keine Rücklagen gebildet zu werden. Allerdings dürfen Gewinne nicht verschleiert werden.
Von der UG zur GmbH
Ist eine Stammkapitalhöhe von 25.000 Euro erreicht, kann die Haftungsbeschränkung entfallen. Es steht den UG Gründern frei, ob sie weiter als haftungsbeschränkte UG firmieren möchten oder künftig als „richtige“ GmbH auftreten.
UG Gründen: Kosten
Die Kosten für das UG Gründen lassen sich nicht centgenau beziffern, da sie unter anderem vom Unternehmensstandort abhängen. Die Beurkundung durch einen Notar kostet circa 125 Euro und der Eintrag ins Handelsregister etwas über 100 Euro. Eine größere Bandbreite weisen die Mitgliedsbeiträge der Industrie- und Handelskammer auf: Sie schwanken zwischen 100 bis 250 Euro jährlich.
Bei Verwendung des Musterprotokolls reduzieren sich die Notargebühren deutlich. Hier wird nämlich nicht rechnerisch ein Stammkapitalbetrag von mindestens 30.000 Euro zugrunde gelegt, sondern der exakte Betrag. So sind bei einem Stammkapital von einem Euro statt 125 Euro nur 15 Euro zu entrichten und beispielsweise bei 501 Euro Einlagenhöhe 19 Euro Notargebühren. Ausführlich Auskunft hierüber gibt die Gebührentabelle gemäß Notar- und Gerichtskostengesetz.
Fazit
Für Firmengründer mit dünner Kapitaldecke stellt die Möglichkeit zum Gründen einer UG eine große Start-Erleichterung dar. Sie können bereits mit ein paar Schritten und wenig Kapital ihr Unternehmen gründen und so allmählich in ihrer Branche Fuß fassen.
Dennoch sollte das UG Gründen nicht leichtsinnig stattfinden und die gesetzlich angebotenen Vereinfachungen kritiklos bis ins Letzte wahrgenommen werden. In der rauen Geschäftswelt muss sich auch eine UG behaupten können und darf ihre Vorteile nicht leichtsinnig verspielen.
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