Unterhaltsvorschuss: Das ändert sich ab Juli für Alleinerziehende! 
News am

Vorschüsse steigen um bis zu 33.768 Euro: Nach wie vor ist die Zahl der Unterhalts-Nichtzahler erschreckend hoch. Kein Wunder, dass dies einer der schwerwiegendsten Gründe für die finanzielle Notlage der Alleinerziehenden ist. Hier kann der Staat einspringen und helfen. Und mit der Erweiterung des Unterhaltsvorschusses können sich Alleinerziehende nun auf deutlich mehr und vor allem auch längere Unterstützung freuen!

Das ändert sich zum 1. Juli

Wie die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) erklärte, soll die Höhe der bisherigen Leistungen nicht durch die Reform beschnitten werden. Nach wie vor gibt es für Kinder bis fünf Jahre 150 Euro Unterhaltsvorschuss pro Monat. Für Kinder bis elf Jahre sind es 201 Euro und für ältere Kinder 268 Euro monatlich.

Ab einem Bruttoeinkommen von monatlich 600 Euro soll der Unterhaltsvorschuss zu beantragen sein. Die bisherige Altersgrenze für eine Zahlung des Unterhaltsvorschusses lag bislang bei 12 Jahren. Doch dank des neuen Beschlusses soll diese Grenze auf 18 Jahre angehoben werden.

Zudem soll die Begrenzung durch eine Höchstbezugsdauer von bisher maximal sechs Jahre aufgehoben werden. Hierdurch soll die Höhe der Leistungen für Alleinerziehende bei einer langjährigen Vorauszahlung des Unterhalts um bis zu 33.768 Euro steigen.

Was bedeutet das für Hartz-IV-Bezieher?

Viele betroffene Alleinerziehende leben von Hartz IV. Sie müssen den Unterhaltsvorschuss mit den Leistungen der Jobcenter verrechnen. Doch leider wird ihnen gerade dadurch nicht sonderlich geholfen. Vielmehr soll die neue Regelung den betroffenen Alleinerziehenden einen Anreiz bieten, einen Weg aus der Abhängigkeit von Sozialleistungen zu finden. Denn ab 600 Euro monatlichem Bruttoeinkommen bezahlen Bund und Länder den Vorschuss.

Bisher erhalten rund 440.000 Kinder den Unterhaltsvorschuss. Eigentlich müssten es jedoch viel mehr Kinder sein. Fakt ist nämlich, dass viele Leistungsberechtigte den Unterhaltsvorschuss nicht beantragen. Das Ministerium rechnet nun damit, dass nach dem Ausbau bis zu 260.000 Kinder zusätzlich einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erheben werden. Von sogar 400.000 zusätzlichen Antragstellern geht dagegen der Deutsche Städte- und Gemeindebund aus.

Die Höhe der Kosten der Reform des gesamten Projekts wird von Experten mit rund 350 Millionen Euro beziffert. Bund, Länder und Gemeinden hatten zuletzt über die Finanzierung des Vorhabens gestritten. Laut Bundesfamilienministerium soll der Bund 40 Prozent der Kosten tragen. Die Länder steuern 60 Prozent der Kosten bei.

Beitragsbildquelle: © Tomsickova – Fotolia.com

18 Bewertungen
2.94 / 55 18