Unternehmen am

Der Traum vom einheitlichen Währungsraum geht in die nächste Runde. Denn ab dem 1. Februar 2014 findet in 33 europäischen Ländern die SEPA-Umstellung statt. Unter den Staaten sind auch solche, die nicht oder noch nicht zur Europäischen Union gehören, so wie Bulgarien oder die Schweiz. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) verfügt ab dann über standardisierte Kartenzahlungen, Lastschriften und Überweisungen. Welche wichtigen Änderungen kommen mit der Umstellung? Was müssen Selbstständige dabei beachten?

Wichtige grundlegende Fakten zu SEPA

In den 33 Ländern existieren verschiedene Standards zum Zahlungsverkehr. In Deutschland werden mit der SEPA-Umstellung die herkömmliche Bankleitzahl und Kontonummer abgeschafft.

Die wichtigste Entwicklung hierbei ist die Einführung der International Bank Account Number, kurz IBAN. Die maximal 34-stellige Chiffre beinhaltet in chronologischer Reihenfolge den zweistelligen Ländercode (in Deutschland DE), die zweistellige Prüfziffer, die 8-stellige Bankleitzahl (entspricht der deutschen) sowie die 10-stellige Kontonummer (hier werden gegebenenfalls Nullen vorangestellt). Der Code ist bereits jetzt auf Bankkarten oder auf Kontoauszügen angegeben. Die übrig bleibenden Feldlängen am Ende der IBAN sind für Daten in anderen Ländern offen. Dieser Code ist nicht nur in Europa, sondern international gültig.

Zusätzlich gilt in einer Übergangszeit bis zum 1. Februar 2016 der BIC (Bank Identifier Code). Bereits ab 1. Februar 2014 muss er nicht mehr für Inlandszahlungen verwendet werden. Die acht- bis elf-stellige Kennung enthält den Code für die Bank, das Land, den Ort und (optional) den Code für die Filiale.

Für elektronische Geldtransfers wurde eine eigene Finanzsprache entwickelt. Ihr Name ist XML, dies steht für Extensible Markup Language. Es handelt sich um eine Metasprache, die nach ISO 20022, einem Standard für Datentransfers in der Finanzbranche, entwickelt wurde. XML ersetzt das bisher in der Bundesrepublik übliche Format DTAUS.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

 

Was müssen Selbstständige bei der Umstellung beachten?

Insbesondere bei der Nutzung von Lastschriften müssen Selbstständige umdenken. Grundsätzlich können die Geldtransfers nur noch in Euro durchgeführt werden. Für Länder abweichender Währungen muss eine Auslandsüberweisung verwendet werden. Weitere wichtige Details der Zahlungsmodalitäten finden Sie darüber hinaus im Unternehmerportal der Firma Lexware. Auch beim Thema Lastschriften ist diesbezüglich einiges zu beachten:

Einzugsermächtigungen werden abgeschafft. Neuer europäischer Standard dafür ist die Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit). Basislastschriften müssen nun in einer Pre-Notification angekündigt werden, beim ersten Fälligkeitstermin fünf Tage vorher, bei den Folgeterminen zwei Tage vorher. Einen Tag vor Fälligkeit müssen die SEPA-Firmenlastschriften (SEPA Business to Business Direct Debit) bei der Zahlstelle eingehen. Bei der Firmenlastschrift wird es aufgrund einer vorherigen Überprüfung keine Widerspruchsmöglichkeit geben. Sie ist im Gegensatz zur Basislastschrift nur für Geschäftskunden vorgesehen. Basislastschriften können bis zu einer Frist von acht Wochen nach dem Tag der Belastung zurückgegeben werden.

Um eine SEPA-Lastschrift einzuziehen, muss man sich als Selbstständiger eine rechtliche Grundlage verschaffen. Es handelt sich um das Mandat. Dies garantiert die Erlaubnis, mittels Lastschrift Beträge von Kundenkonten einzuziehen. Das Datum des Einzugs muss hierbei dem Kunden 14 Tage vorher angekündigt werden und das Geld am benannten Datum eingezogen werden. Das Mandat gilt unbefristet bis zum Widerruf des Kunden. Wer eine Lastschrift einreicht, muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen. Diese ist 18-stellig und kann bei der Deutschen Bundesbank online beantragt werden. Inzwischen kursieren auch Mustertexte für die Mandate. Mit der Hausbank muss eine neue Inkassovereinbarung getroffen werden.

Neben diesen Details zu den Zahlungstransfers sollten Selbstständige alle IBANs ihrer Kunden, Klienten, Patienten oder Geschäftspartner einholen. Im Gegenzug ist es notwendig, die eigenen SEPA-Daten auf Rechnungen, Geschäftsbriefen und sonstigen Dokumenten umzustellen. Ebenso sollte jeder Selbstständige sobald wie möglich die verwendete Software parallel dazu umstellen. Die SEPA-Daten spielen in vielen Zusammenhängen eine Rolle, so dass dies beispielsweise bei CRM-, Buchhaltungs- oder weiterer Software notwendig wird.

Fazit

Dem Selbstständigen hilft weder Murren noch Knurren. Die SEPA-Umstellung kommt und er muss sich die Arbeit machen und alles auf den neusten Stand bringen. Diese Mühen lohnen sich aber. Denn langfristig bringt eine Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs wirkliche Erleichterungen und Vereinfachungen, insbesondere wenn es um Geldbewegungen zwischen verschiedenen Ländern des EWR geht. Durch gleichzeitig in Kraft tretende Verbraucherrechtlinien wird auch der grenzübergreifende E-Commerce erleichtert, sodass die erläuterten Neuerungen auch zu einer Intensivierung des europäischen Wettbewerbs in vielen Bereichen führen könnten.

Bildquelle: fckncg  / crestick.de

2 Bewertungen
5.00 / 55 2