Hartz IV – Keine andere Sozialleistung ist so heiß diskutiert in Deutschland. Ist die Höhe der finanziellen Unterstützung ausreichend für den persönlichen Bedarf? Oder kassieren einige viel zu viel? Für die Betroffenen sind die Zahlungen in den meisten Fällen überlebenswichtig. Auch mit der Erhöhung von Hartz IV ab 2017 leben viele zu viele noch am Existenzminimum. Warum der Regelbedarf viel höher ausfallen müsste (mindestens 100 EUR!!), erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
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Der bisherige Regelsatz
Wenn bei Ihnen als bedürftiger Bürger das Geld so knapp ist, dass das Einkommen oder das Vermögen für die Deckung des persönlichen Bedarfs nicht ausreicht, und Sie im Bezug von Hartz IV stehen, rechnen Sie mit jedem Cent.
404 Euro!
So hoch ist der Hartz IV Eck-Regelsatz monatlich seit dem 01.01.2016.
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Die neuen Regelsätze im Januar bei Hartz IV
Die neuen Regelsätze im Januar bei Hartz IV sollen wie folgt ausfallen:
- Regelstufe 1: Erhöhung um 5 Euro von 404 € auf 409 €
- Regelstufe 2: Erhöhung um 4 Euro von 364 € auf 368 € (pro Person)
- Regelstufe 3: Erhöhung um 3 Euro von 324 € auf 327 €
- Regelstufe 4: Erhöhung um 5 Euro von 306 € auf 311 €
- Regelstufe 5: Erhöhung um 21 Euro von 270 € auf 291 €
- Regelstufe 6: keine Erhöhung 273 € bleiben
Das Bundeskabinett hat es vor kurzem beschlossen: Ab Januar 2017 gibt es mehr Geld für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Der Regelsatz für Alleinstehende erhöht sich demnach von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 steigt um 21 Euro.
Die angepassten Sozialleistungen gelten sowohl für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII als auch für Asylbewerber.
Erhöhung fällt zu gering aus
Doch die zum Jahresbeginn 2017 erhöhten Leistungen fallen laut der Analyse vieler Experten viel zu wenig aus und erfüllen bei weitem nicht die Anforderungen, die unter anderem das Bundesverfassungsgericht an die Ermittlung der Regelbedarfe gestellt hat (BVerfG 1 BvL 1/091, BVerfG 1 BvL 10/12). hartz4widerspruch.de hat ein paar interessante Berechnungen aufgestellt, die zeigen, dass die Erhöhung mindestens 100 Euro höher sein müsste.
Wonach berechnet wird
Einkommens- und Verbraucherstichproben (EVS) prüfen, ob die Hartz-IV-Regelsätze angepasst und auch erhöht werden müssen. Diese werden in einer Befragung von 60.000 Haushalten von dem Statischen Bundesamt alle fünf Jahre ermittelt. Grundlage der statistischen Informationen sind die Ausgestaltung von Gebrauchsgütern, die Konsumangaben privater Haushalte und die Vermögens-, Einkommens- und Schuldensituation aus den Stichproben. Kriterien, die die Basis für das Existenzminimum darstellen.
Das schafft dann die Basis für die Berechnung der lebensnotwendigen Dinge, wie beispielsweise Lebensmittel, Körperpflege, Hausrat und Kleidung. Nach diesem Bedarf wird dann der Regelsatz angepasst. Höhere Lebenshaltungskosten bedeuten demnach auch mehr Hartz IV 2017.
Erhöhung erfüllt nicht gesetzliche Vorgaben
Der Regelbedarf muss demnach so kalkuliert sein, dass ein Hartz-4-Empfänger angemessen am sozialen Leben teilnehmen kann ohne von der Gesellschaft isoliert zu werden. Ein Kino- oder Zoobesuch sollte demnach problemlos möglich sein.
Doch genau hier klafft eine große Lücke zwischen Bedarf und tatsächlicher Zahlung. Hartz-4-Empfänger wissen zu gut, dass einfache Dinge, wie Tierfutter oder Geld für die Reinigung kaum zu stemmen sind.
Experten werfen dem Arbeitsministerium vor, solch genannten Positionen einfach nicht berücksichtigt zu haben.
Experten fordern 520 EUR bzw. 575 EUR
hartz4widerspruch.de hat mithilfe der Paritätischen Forschungsstelle herausgefunden, dass ein alleinstehender Erwachsene 520 Euro monatlich benötigt, um am sozialen Leben teilnehmen zu können. Der Regelbedarf von 409 Euro ist gerade so für ein körperliches Leben am Existenzminimum möglich.
Ein anderer Experte Rüdiger Böker, der als Sachverständiger beim Bundesverfassungsgericht tätig war, kommt bei seiner Analyse des neuen Regelbedarfs sogar zu dem Ergebnis, dass sich die Zahlungen für einen alleinstehenden Erwachsenen auf 575 Euro belaufen müssten.
Bescheide prüfen lassen
Wie anfangs genannt, kommt es auf jeden Cent an. Doch nicht nur für die Hartz-4-Empfänger selbst besteht diese Tatsache, auch das Arbeitsministerium scheint offensichtlich nach diesem Motto zu leben. Das zeigt zumindest aktuell die Ermittlung der neuen Regelbedarfe ab 2017.
Wer ist hartz4widerspruch.de?
Fehler bei den Berechnungen der Jobcentern können immense Auswirkungen in Hartz-IV-Familien haben. Doch woher soll man wissen, ob ein Ablehnungsbescheid, Bewilligungsbescheid, Änderungsbescheid oder eine Sanktion in der Form korrekt ausgestellt wurde? Die wenigsten Leistungsempfänger finden sich in diesem Formulardschungel zurecht. Als Laie kann man die Berechnungsgrundlagen der Jobcenter meist nicht nachvollziehen. Was ist rechtens, was nicht? Viel zu wenig Hartz-IV-Empfänger legen gegen einen Bescheid Widerspruch ein.
Und genau darauf hat sich hartz4widerspruch.de spezialisiert. Mit ihren Spezialisten im Sozialrecht werden die Bescheide kostenlos von einem Rechtsanwalt überprüft. hartz4widerspruch.de hat festgestellt:
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