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Wer seine Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen hat und sich beruflich weiter qualifizieren möchte, für den besteht die Möglichkeit einer Förderung durch ein Weiterbildungsstipendium. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, wo man sich bewirbt und wie genau ein Weiterbildungsstipendium zu beantragen ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Übersicht:

  • Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger
  • Leistungsvoraussetzungen
  • Förderungsdauer und Leistungshöhe
  • Was gefördert wird
  • Weiterbildungsstipendium beantragen
  • Wo bewerben
  • Wie bewerben

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Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger

Das Weiterbildungsstipendium ist eine finanzielle Förderung für Berufseinsteiger. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich gezielt an junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung.

Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung. Die Förderung gibt einen Anstoß zum Lebenslangen Lernen und eröffnet Karrierechancen.

Leistungsvoraussetzungen: Wer kann gefördert werden?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Zusammengefasst kann gefördert werden, wer entweder:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat und
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat 

oder

  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist

oder

  • ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann.

Zum Aufnahmezeitpunkt muss der Bewerber grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf höchstens drei Jahre begrenzt.

Zudem muss der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.

Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen können nicht aufgenommen werden.

Förderungsdauer und Leistungshöhe

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Es werden Bildungsmaßnahmen in Deutschland sowie innerhalb der EU, in Ausnahmefällen auch im Ausland außerhalb der EU gefördert.

Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der in dem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt ist man Stipendiatin bzw. Stipendiat des Programms und kann gefördert werden.

Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre, insgesamt also für drei Jahre. Das Aufnahmejahr gilt immer – unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin – als erstes Förderjahr. Das Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Als Stipendiat/-in kann man innerhalb des Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 6.000 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 2.000 EUR – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 6.000 EUR.

Was gefördert wird

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen. Dazu zählen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
  • Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel

Weiterbildungsstipendium beantragen

Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner. Grundsätzlich gilt: Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der das Berufsbildungsverhältnis eines Interessenten oder Antragstellers eingetragen war, zu stellen.

Wo Sie das Weiterbildungsstipendium genau beantragen könne, erfahren Sie im nächsten Punkt.

Wo bewerben

Hat man eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen, muss man sich für die Bewerbung an die zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes) wenden, bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen war.

Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, gilt Folgendes:

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben.

Wenn Sie eine duale Berufsausbildung absolviert haben, wenden Sie sich in allen Fragen zum Weiterbildungsstipendium an die Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war.

Wie bewerben

Die Bewerbung hat folgenden Ablauf:

  • Überprüfen Sie für sich selbst, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Stelle auf.
  • Die zuständige Stelle sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu (Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen).
  • Sie senden das ausgefüllte Stammblatt mit den erforderlichen Belegen (Kopie des Prüfungszeugnisses und weitere Unterlagen) an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Aufnahme.

Abschließend erhalten Sie das Ergebnis (Zusage oder Absage) von Ihrer zuständigen Stelle per Post.

Bildquelle: © Cello Armstrong – Fotolia.com

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