Familie am

Haben Sie für den Fall eines unerwarteten Todes vorgesorgt? Was passiert mit ihrem Kind? Jedes Jahr werden mehr als 60.000 Kinder zu Halbwaisen – etwa 1.000 Kinder werden jährlich zu Vollwaisen. Es ist ein besonders tragisches Schicksal für die Kinder, denn in den meisten Fällen sind sie noch nicht einmal annähernd selbstständig und in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Als Elternteil kann man nie wissen, wann es einen trifft. Und genau darum sollte man für den Ernstfall stets vorbereitet sein… Hier zeigen wir Ihnen, wie das geht.

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Vorplanung für den Ernstfall: Das sind die Vorteile

Niemand denkt gern über den eigenen Tod nach. Aber das soll man auch gar nicht. Für die Eltern besteht die wichtigste Aufgabe darin, den Kindern eine behütete Zukunft zu ermöglichen. Das bedeutet natürlich auch, dass man für den Ernstfall vorsorgt. Hier sind eine Reihe wichtiger Vorteile:

Der wichtigste Grund für eine Notfall-Vorsorge ist, dass man sichergehen kann, dass es den eigenen Kindern immer gut gehen wird und für sie gesorgt ist. Ein besonders schöner Nebeneffekt ist zudem, dass es unglaublich gut tut, als Elternteil zu wissen, dass die Zukunft der Kinder gesichert ist.

Es ist völlig normal, dass man sich als Elternteil ab und zu fragt: Was passiert eigentlich, wenn ich mal nicht mehr für meine Kinder da sein kann? Eine solche Frage stellt man sich selbst nur ungern und meist auch mit einem Gefühl der Sorge. Auf einen grünen Zweig kommt man dabei häufig aber auch nicht. Man „hofft“ dann einfach das Beste und hält sich nicht weiter mit dem Gedanken auf.

Viel besser als hoffen: Planen!

Achtung: Als Elternteil nimmt man ganz automatisch neue Denkmuster an. Es hat also einen wichtigen Zweck, dass wir uns auch über die Zukunft unserer Kinder Gedanken machen und uns fragen, was passieren könnte, wenn wir mal nicht mehr da sind.

Damit möchte Ihr Eltern-Instinkt Sie auf etwas hinweisen – Sie sollen vorplanen, und zwar auch für den Fall, dass Sie mal nicht mehr da sind. Schließlich kann niemand genau vorhersagen, wann dieser Zeitpunkt kommen wird.

Innerer Frieden für Eltern

Interessanterweise hat eine genaue Planung des Szenarios den besonderen Effekt, dass Eltern sich anschließend keine Sorgen mehr für den Fall ihres Ablebens machen müssen. Sie wissen schließlich, dass für das Kind gesorgt ist und es einen Notfallplan gibt.

Einen Notfallplan machen: So geht’s!

Hier möchten wir Ihnen zeigen, was Sie alles unternehmen sollten, um für den Ernstfall vorzusorgen:

Vormund bestimmten: Auch wenn man es erwarten würde, doch das Sorgerecht für die Kinder geht in einem solchen Fall nicht automatisch auf die Geschwister, die Großeltern oder auf die Paten des Kindes über. Zwar waren das früher die Aufgaben, doch heute ist die gesetzliche Regelung anders.

Wenn es ungünstig läuft, bestimmen nämlich die Jugendämter über die Zukunft des Kindes. Wenn man vermeiden möchte, dass das Jugendamt hier das letzte Wort hat, muss man eben selbst einen Vormund bestimmen. Denn auch dann, wenn das Vormundschaftsgericht ein Wörtchen mitzureden hat, muss es dennoch den Wunsch der Eltern berücksichtigen.

Die Vormundschaft können Sie mit einer sogenannten Sorgerechtsverfügung beim Gericht hinterlegen. Wählt man jemanden aus dem Freundes- oder Verwandtenkreis aus, sollte man mit dieser unbedingt im Vorfeld über die Entscheidung sprechen. Immerhin benötigt man die Zustimmung der Person, da eine solche Aufgabe viel Verantwortung bedeutet.

Wenn man sich einig ist, kann man den Wunsch handschriftlich mit vollem Namen und mit Unterschrift festhalten. Am besten versieht man das Ganze noch mit einer Vollmacht. Das Dokument sollte dann, ebenso wie das Testament, an einem sehr sicheren Ort aufbewahrt werden. Zum Beispiel beim gewünschten Vormund, beim Notar oder beim Nachlassgericht.

Besondere Vorsicht für Alleinerziehende

Haben beide Eltern gemeinsam das Sorgerecht ausgeübt und kommt einer ums Leben, so geht das Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil über. Auch bei Trennung oder nach der Scheidung. Es sei denn, es gibt einen Grund, weshalb dies nicht der Fall sein sollte.

Besondere Vorsicht ist allerdings im Falle von alleinerziehenden Eltern geboten. Denn wenn das Kind beispielsweise keinen Kontakt zum Vater hatte, und dieser plötzlich das Sorgerecht bekommt, könnte das in einigen Fällen fatal sein.

Selbst wenn der Mutter das alleinige Sorgerecht zustand, wird das Familiengericht zunächst überprüfen, ob es tatsächlich dem Wohl des Kindes dient, wenn das Sorgerecht auf den leiblichen Vater übergeht. Das Ganze gilt natürlich auch für den umgekehrten Fall.

Möchte der Elternteil mit dem Sorgerecht auf keinen Fall, dass das Sorgerecht für den Fall des Ablebens auf den anderen Elternteil übergeht, muss der Übertragung des Sorgerechts widersprochen werden.

Finanzielle Vorsorge

Wenn nur irgendwie möglich, sollten Eltern auch schon den finanziellen Aspekt mit berücksichtigen. Denn von einer Waisenrente kann man leider nicht leben. Halbwaisen und Waisen steht das Kindergeld ebenso zu wie die sogenannte Waisen- oder Halbwaisenrente. Leider ist diese allerdings alles andere als hoch. Im Durchschnitt sind es rund 150 Euro monatlich für Halbwaisen und 300 Euro für Vollwaisen.

Man braucht kein Mathegenie zu sein, um zu erkennen, dass die Waisenrente in keinem Fall eine ausreichende finanzielle Sicherung für das Kind bietet. Aus diesem Grund sollten Eltern auch finanziell für ihre Kinder vorsorgen – zumindest wenn dies vom Budget her möglich ist.

Als nächstes sollte man auch eine Person zur Vermögensvorsorge bestimmen: der erste Vormund wird für die Erziehungsmaßnahmen bestimmt. Nun kann man aber auch noch einen zweiten für die finanziellen Angelegenheiten bestimmen. Dieser kümmert sich dann um das geerbte Vermögen der Eltern. Auch diese Person kann in der Sorgerechtsverfügung bestimmt werden.

Eine sinnvolle Versicherung wählen: Dann gibt es noch die Möglichkeit, mit einer Versicherung für die finanzielle Zukunft der Kinder vorzusorgen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die nicht einmal teuer sein müssen. So gibt es beispielsweise die Risikolebensversicherung, die dann eine hohe Geldsumme auszahlt, wenn einer der Eltern oder beide sterben sollten. Weil es relativ selten passiert, dass jemand tatsächlich stirbt, sind solche Versicherungen auch vergleichsweise sehr günstig.

Mit dem Geld hieraus könnte das Kind beispielsweise seinen Lebensunterhalt bestreiten, seine Ausbildung machen der sogar ein Studium beginnen. Sollte das Haus oder die Eigentumswohnung der Eltern noch nicht abbezahlt sein, sollten die Eltern unbedingt eine Risikolebensversicherung abschließen, damit das Kind nach dem Tod der Eltern nicht mit den Restschulden dasteht.

Achtung: Eine Kapitallebensversicherung sollten sie nicht abschließen! Solche Versicherungen sind aufgrund der extremen Niedrigzinsen unrentabel und verursachen Ihnen wahrscheinlich sogar mehr Kosten als inflationsbereinigten Gewinn.

Online finden Sie mittlerweile ziemlich viele gute Anbieter, die gleichzeitig auch sicher sind. Das ist häufig sogar besser, als zur eigenen Hausbank zu gehen, da die Tarife mehrerer Anbieter im Internet verglichen werden können. Die Online-Anbieter haben oft Angebote, mit denen andere Versicherungskonzerne nicht mithalten können.

Bildquelle: © drubig-photo – Fotolia.com

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