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Sanktionen dienen normalerweise dazu, den Betroffenen aufzurütteln und eines Besseren zu belehren. Wenn es dabei dann auch diejenigen trifft, die aus Selbstverschulden die Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen müssen, sind die Sanktionen zielgerichtet. Unsinnige Hartz-IV-Regeln aber treffen oft genug Leistungsempfänger, die aus unverständlichen Ursachen heraus sanktioniert werden. Die Forderung: weg mit den unsinnigen Hartz-IV-Regeln steht massiv im Raum.

Übersicht

  • Ein paar Worte zu dem Thema Hartz IV
  • Die unsinnigen Regeln im Hartz IV
  • Die Bewerbungsbemühungen
  • Die Maßnahmen
  • Das Unverständnis der Betroffenen
  • Ausbildungsanerkennung
  • Getrennt und bestraft

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Ein paar Worte zu dem Thema

Wenn es darum geht, sich von unsinnigen Hartz-IV-Regeln zu verabschieden, bedarf es eines neuen Denkansatzes, der die Streu vom Weizen zu trennen vermag. Denn eine Regel muss auch Sinn machen und nicht der Regel wegen durchgesetzt werden, ohne Rücksicht auf Verluste.

Die unsinnigen Regeln bei Hartz IV

Hartz IV Bestimmungen unterliegen vielen Regeln, die nicht nur nachvollziehbar, sondern geradezu unsinnig sind.

Ob es um Maßnahmen, Bewerbungsbemühungen oder um individuelle Fälle geht, die mit Sanktionen geahndet werden, es fehlt oftmals an dem Verständnis, dass die Durchsetzung der Regeln begründet sieht.

Die Bewerbungsbemühungen

Jeder Leistungsempfänger sollte die Verantwortung haben, die Sozialleistungen nur solange, wie nötig zu beziehen.

Es geht um die Gelder der Steuerzahler. Die Gemeinschaft stützt die in Not geratenen. Doch die Annahme, wer sich nicht redlich bemühe, ruhe sich ich auf Kosten der Gemeinschaft aus, ist die Triebfeder unsinniger Hartz-IV-Regeln, die geschickte Schlendriane zu umgehen wissen und Betroffene sanktioniert, wo es nicht nötig täte.

So ist eine feste Anzahl an Bewerbungsbemühungen vorgeschrieben, die aber, wenn sie nicht zielgerichtet sind, keinen Erfolg versprechen können.

Die Maßnahmen

Die Maßnahmen, mit denen Hartz IV Empfänger der Rückweg in den Arbeitsalltag erleichtert werden soll, sind ein Thema, das in die Rubrik: weg mit den unsinnigen Hartz-IV-Regeln gehört.

Da sitzen Leistungsempfänger in Kursen, die von staatlichen Geldern finanziert werden und haben die Fähigkeiten, die erlernt werden sollen bereits perfekt abrufbar. Kein Wunder, dass sich da nicht nur Unverständnis ausbreitet.

Das Unverständnis der Betroffenen

Wenn Ihnen Sozialleistungen aberkannt werden oder Sie mit einer Sperre der Regelleistung zu rechnen haben, keimt bei vielen Betroffenen Unverständnis auf. Sie bemühen sich aus eigener Kraft darum, Ihren Lebensunterhalt langhaltig zu gestalten, doch es entspricht nicht den Hartz-IV-Regeln.

Ausbildungsanerkennung

Da will eine Betroffene eine viermonatige Prüfungsvorbereitung finanziert bekommen, um mit einer externen Ausbildungsprüfung einen Vollzeitjob als Gelernte aufnehmen zu können. Doch Sie muss eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, da die Arbeitsaufnahme vorgestellt wird. Eine unsinnige Hartz-IV-Regel, die in diesem Fall die aufstockende Leistung besiegelt.

Getrennt und bestraft

Sicherlich ist es häufig begründet, Sanktionen auszusprechen, doch jemandem die Sozialleistung abzuerkennen aus einer starren Hartz-IV-Regel heraus, ist unsinnig.

So trifft es eine Mutter, die aus wichtigen Gründen heraus, den Vater des Kindes nicht benennen will. Da drängt sich der Gedanke, weg mit den unsinnigen Hartz-IV-Regeln, förmlich auf.

Bildquelle: © denisismagilov – Fotolia.com

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