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Ein Beruf, der Handwerk und Kreativität vereint: Der Werksteinhersteller. Denn als solcher stellt man nicht nur einfach Werksteine aus verschiedenen Baustoffen her, sondern kann bei der Herstellung und Verarbeitung auch seine eigenen, künstlerischen Ideen einfließen lassen.

Für wen das nach dem perfekten Job im Handwerk klingt, der sollte über eine Ausbildung zum Werksteinhersteller nachdenken. Wie diese genau aussieht, welches Gehalt einem nach dem Abschluss erwartet und welche beruflichen Perspektiven es gibt – all das erfahren Sie in diesem Artikel.

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Übersicht:

  • Berufsbild und Aufgaben Werksteinhersteller
  • Ausbildung zum Werksteinhersteller
  • Form und Dauer
  • Inhalte
  • Zugangsvoraussetzungen
  • Gehalt
  • Während der Ausbildung
  • Nach der Ausbildung
  • Berufliche Perspektiven

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Berufsbild und Aufgaben Werksteinhersteller

Kurz gesagt: Werksteinhersteller stellen Beton-, Naturwerksteine, Terrazzo und künstliche Werksteine her, verarbeiten Werksteine zu Fassaden-, Bodenplatten, Treppen und anderen Bauteilen und verlegen Terrazzoböden.

Dabei können Werksteinhersteller ihre eigenen Ideen einbringen, denn auch die Gestaltung dieser Oberflächen gehört zu ihrer Arbeit. Sie fertigen und bearbeiten die Steine und Betonteile zunächst selbst in ihrer Werkstatt. Danach bauen sie sie auf der Baustelle ein. Das heißt, je nach Bedarf werden sie montiert, verankert oder verlegt.

Der Terrazzoboden hat eine starke Tradition. Er kann in allen Farben ausgeführt werden und ist extrem belastbar. Wenn ältere Terrazzoböden schlechte Stellen aufweisen, bessern die Werksteinherstellerinnen sie aus. Zudem pflegen, warten und reparieren Werksteinhersteller ihre Maschinen und Geräte so weit wie möglich selbst.

Werksteinhersteller finden Beschäftigung in Betrieben der Werksteinherstellung, in Betonfertigteilwerken, bei Betonbauelementeherstellern und in Ausbaubetrieben, die Terrazzofußböden verlegen.

Ausbildung zum Werksteinhersteller

Wer als Werksteinhersteller tätig werden möchte, muss eine Ausbildung absolvieren.

Der Beruf wird in zwei Schwerpunkten ausgebildet:

  • 1. Betonstein und Terrazzo
  • 2. Betonfertigteilbau

Geregelt ist die Ausbildung in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin (Werksteinherstellerausbildungsverordnung – WStHAusbV).

Form und Dauer

Werksteinhersteller ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt.

Inhalte

Die Werksteinherstellerausbildungsverordnung nennt folgende berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Abs. 2):

  1. Anfertigen und Anwenden technischer Unterlagen,
  2. Herstellen und Einsetzen von Schalungen und Formen,
  3. Herstellen und Einbauen von Bewehrungen und Verstärkungen,
  4. Herstellen und Prüfen von Betonen, Vorsatzbetonen und Mörtel,
  5. Planen, Herstellen und Bearbeiten von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen und Werksteinen aus künstlichen Materialien,
  6. Herstellen von Abdichtungen, Dämmungen und Schallschutz,
  7. Transportieren, Montieren, Verlegen, Versetzen und Verankern von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen und Werksteinen aus künstlichen Materialien,
  8. Herstellen und Montieren von Befestigungen,
  9. Gestalten und Behandeln von Oberflächen von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen und Werksteinen aus künstlichen Materialien,
  10. Be- und Verarbeiten sowie Verlegen von Platten aus künstlichen Werksteinen, Betonwerksteinen, Fliesen und Naturwerksteinen,
  11. Planen, Herstellen, Verlegen, Bearbeiten und Behandeln von Terrazzoböden und zementgebundenen geschliffenen Böden und
  12. Instandsetzen von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen, Werksteinen aus künstlichen Materialien und von Terrazzi.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Werksteinbauteile herstellen und verlegen, Terrazzoböden herstellen) sowie in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zugangsvoraussetzungen

Rein rechtlich gesehen ist keine schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Die meisten Betriebe verlangen jedoch mindestens den Hauptschulabschluss.

Wer sich für die Ausbildung interessiert, sollte zudem Folgendes mitbringen:

Freude am Bauen, technisches Verständnis, räumliches Vorstellungsvermögen, Freude am Gestalten, handwerkliche Geschicklichkeit, gutes Augenmaß, robuste Gesundheit, Wetterunempfindlichkeit.

Gehalt

Finanzielle Aspekte spielen bei der Berufswahl meist eine wichtige Rolle. Deswegen wollen wir hier erste Orientierungshilfen geben, was man als Werksteinhersteller während und nach der Ausbildung verdienen kann.

Während der Ausbildung

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Tarifauswertung – Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen beträgt eine beispielhafte monatliche Ausbildungsvergütung (brutto, Stand Oktober 2015):

  • 1. Ausbildungsjahr: € 528 bis € 879
  • 2. Ausbildungsjahr: € 598 bis € 1.026
  • 3. Ausbildungsjahr: € 716 bis € 1.172

Nach der Ausbildung

Das Gehalt nach der Ausbildung hängt – wie immer – von vielen Faktoren ab. Dazu gehören der Standort des Arbeitgebers, die Einsatzgebiete, die Projekte und natürlich die Berufserfahrung. Konkrete Zahlen sind daher schwer zu nennen. Zudem ist wichtig, ob man nach Tarif bezahlt wird oder nicht.

Um ein Beispiel zu nennen: Ist man nach Tarif beschäftigt, kann die tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde) bei 17,89 Euro liegen.

Berufliche Perspektiven

Eine gute Startposition können sich angehende Werksteinhersteller verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation „Europaassistent im Handwerk“.

Die Zusatzqualifikation „Europaassistent im Handwerk“ eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich – über die Erstausbildung hinaus – zu bilden.

Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland.

Aber auch durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Natur- und Kunststeinbearbeitung bis hin zu Schalungsbau.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Betonstein- und Terrazzoherstellermeister abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Baustoffingenieurwissenschaft erwerben.

Wer sein eigener Chef werden möchte, kann das ebenfalls tun und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, z.B. als Unternehmer mit einem Betrieb der Werksteinherstellung.

Bildquelle: © pedrosala – Fotolia.com

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