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Wie gewohnt gibt es zum Jahreswechsel die eine oder andere Änderung. So soll auch der Kinderzuschlag für Geringverdiener erhöht werden. Hier erfahren Sie alle wichtigen Fakten zum Kinderzuschlag 2017…

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Erhöhung um 10 Euro

Der Kinderzuschlag soll zum Jahreswechsel um 10 Euro auf nun insgesamt 170 Euro erhöht werden. Daneben ist auch das Kindergeld in diesem Jahr zum zwei Euro gestiegen.

Ausschlaggebend für die Erhöhung war die Einigung von Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Indem beide in einigen strittigen Punkten auf einen Nenner gekommen sind, konnte die Erhöhung der entsprechenden Unterstützungen durchgeführt werden.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Ein Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar den eigenen Bedarf durch ihr Einkommen sichern können, nicht aber zusätzlich den des Kindes. Damit die Eltern in solchen Fällen nicht in die Armut rutschen und auf Hartz IV angewiesen sind, wurde der Kinderzuschlag eingeführt.

Auch Grundfreibetrag wurde erhöht

Eine ebenfalls wichtige Erleichterung für viele Geringverdiener ist die Erhöhung des Grundfreibetrags in diesem Jahr. Der Grundfreibetrag steigt um 170 Euro auf 8.822 Euro. Im nächsten Jahr soll der Grundfreibetrag möglicherweise sogar auf über 9.000 Euro erhöht werden.

Bis zu einem solchen Einkommen kann jeder einzelne in Deutschland Einkommen erwirtschaften, ohne Steuern hierauf zu zahlen. Zu besteuern ist beglich das Geld ab einem höheren verdienst. Der bereits verdiente Grundfreibetrag bleibt weiterhin steuerfrei. Bei Pärchen gilt dann für beide entsprechend der doppelte Betrag.

Bildquelle: © st-fotograf – Fotolia.com

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