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Sie haben Ihren Führerschein verloren? Oder ist er womöglich zusammen mit der Geldbörse gestohlen worden? Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen man einen neuen Führerschein beantragen muss. Wo und wie Sie dies am besten machen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Übersicht

  • Führerschein gestohlen oder verloren – was nun?
  • Wo neuen Führerschein beantragen?
  • Die Kosten für den neuen Führerschein
  • Nach der Hochzeit neuen Führerschein ausstellen lassen?

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Führerschein gestohlen oder verloren – was nun?

Der Führerschein ist ein wichtiges Dokument. Man benötigt ihn nicht nur zwingend zum Führen eines Kraftfahrzeuges bzw. zur Vermeidung von Verwarnungsgeld, sondern man kann sich mit ihm unter Umständen sogar gegenüber Dritten ausweisen. Sollte er einmal nicht vorhanden sein, weil er verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, gilt es den Führerschein möglichst schnell neu zu beantragen.

Für die weitere Vorgehensweise ist allerdings entscheidend, warum der Führerschein neu beantragt werden muss:

  • Diebstahl: Wurde der Führerschein gestohlen, eventuell zusammen mit dem Portemonnaie, sollte man den Diebstahl unmittelbar danach oder nach Bemerken der Tat bei der Polizei melden. Sie erhalten dann von der Polizei ein Übergangsdokument, das solange die Fahrerlaubnis darstellt, bis der Ersatzführerschein eingetroffen ist. Mit diesem Dokument dürfen Sie unmittelbar nach Diebstahlmeldung wieder Autofahren. Weiterhin müssen Sie mit Meldung des Diebstahls bei der Polizei keine Eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn der neue Führerschein beantragt wird. Vorsicht: Wird der Diebstahl nicht unmittelbar bzw. schnellstmöglich gemeldet, kann ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro folgen.
  • Verlust: Sie verlieren Ihren Führerschein, können ihn einfach nicht mehr finden. Auch dann gilt es eine neue Fahrerlaubnis schnellstmöglich zu beantragen. Bei einem regulären Verlust können Sie sich den Weg zur nächsten Polizeidienststelle sparen. Allerdings erhalten Sie dann auch kein Übergangsdokument, mit dem Sie weiterfahren können, sondern müssen einen vorläufigen Führerschein beantragen.

Wo neuen Führerschein beantragen?

Wenn Sie einen neuen Führerschein benötigen, unabhängig davon, ob geklaut oder verloren, gehen Sie schnellstmöglich zur örtlichen Führerscheinstelle. Diese finden Sie für gewöhnlich beim Straßenverkehrsamt Ihres Wohnortes oder alternativ beim Kreisamt / Landratamt. Bei der Führerscheinstelle müssen Sie zwingend persönlich erscheinen, da der Antrag auf einen Ersatzführerschein nur mit persönlicher Unterschrift gültig ist.

Für die Beantragung müssen Sie weiterhin folgende Unterlagen vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles Lichtbild nach biometrischen Vorgaben (Hochformart, ohne Rand, 45 x 35 mm groß)
  • Karteikartenabschrift sofern der Führerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde, als derzeit zuständig
  • Eidesstattliche Versicherung / Diebstahlmeldung: Der Antragsteller muss bei der Führerscheinstelle versichern, dass der Führerschein verloren ist bzw. geklaut wurde. Die Eidesstattliche Versicherung kann bei der Führerscheinstelle abgegeben werden, oder alternativ beim Notar. Allerdings stellt dies einen zusätzlichen Gang dar.

Durch diesen Antrag wird der Druckauftrag an die Bundesdruckerei weitergeleitet, die den neuen Führerschein ausstellt. Die Bearbeitungsdauer kann zwischen zwei und vier Wochen betragen. Eine Expressbestellung ist innerhalb von zwei bis drei Tagen möglich.

Wenn Sie den Antrag auf einen neuen Führerschein stellen, erhalten Sie von der Führerscheinstelle ein vorläufiges Dokument, auch Übergangsführschein genannt. Dieser ist ausschließlich in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gültig. Unter anderem, weil der vorläufige Führerschein kein Lichtbild beinhaltet.

Die Kosten für die Neuausstellung

Bei den Kosten für den neuen Führerschein unterscheidet man ebenfalls zwischen „gestohlen“ oder „verloren“. Wer seinen Führerschein irgendwo verloren hat, ist im Grunde selber schuld an dieser Situation und muss auch mit höheren Kosten rechnen. Bei Diebstahl zahlt man lediglich 35 Euro für den neuen Führerschein, bei Verlust kommen weitere 30,70 Euro für die Eidesstattliche Versicherung hinzu.

Geht man für diese extra zu einem Notar, müssen die Kosten hinzu gerechnet werden. Wer schnellstmöglich den neuen Führerschein in den Händen halten will, zahlt für die Expressbestellung weitere 20,41 Euro. Und soll der Führerschein direkt nach Hause geliefert werden, zahlt man für den Direktversand noch einmal 5,25 Euro. Den Führerschein kann man allerdings auch bei der Führerscheinstelle abholen bzw. durch einen bevollmächtigten Dritten abholen lassen.

Wer den Diebstahl zu spät meldet, zahlt außerdem ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Möchte man sich von der Führerscheinmitführpflicht befreien lassen, zahlt man 11 Euro.

Führerschein nach Hochzeit ändern lassen?

Neben dem Verlust und Diebstahl gibt es noch andere Situationen, in denen ein neuer Führerschein beantragt werden muss – zum Beispiel die Hochzeit, sofern eine Namensänderung stattgefunden hat. Zwar ist die Namensänderung nach der Hochzeit – oder auch Scheidung – nicht mehr erforderlich, viele Frauen und Männer machen es dennoch. Es bedeutet zwar nach der Hochzeit mehr Papierkram erledigen zu müssen, aber im weiteren Verlauf ist es doch einfacher, wenn Personalausweis und Führerschein übereinstimmen.

Die Namensänderung im Führerschein kann man ebenfalls nur bei der Führerscheinstelle beantragen. Erforderlich sind hierfür der neue Personalausweis (mit bereits neuem Namen) sowie der alte Führerschein und ein biometrisches Lichtbild. Teilweise ist auch die Heiratsurkunde erforderlich. Die Gebühr kann variieren, liegt jedoch bei etwa 25 Euro.

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei bis vier Wochen. Bei der Namensänderung nach der Heirat besteht auch die Möglichkeit zu einem Direktversand nach Hause, für zusätzlich 5 Euro. Weitere Kosten kommen hinzu, wenn zum Beispiel eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt werden soll. Da die Namensänderung nach der Heirat aber nicht verpflichtend ist, erscheint die vorläufige Fahrerlaubnis nicht notwendig.

Bildquelle: © ACP prod – Fotolia.com

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