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Es gibt eine Angemessenheitsgrenze für Mieten, die vom Jobcenter bei Hartz-IV-Empfängern gezahlt werden. Das Problem ist nur, dass in vielen Gebieten diese Grenze zu niedrig angesetzt ist und die Betroffenen mehr Geld für Wohnraum ausgegeben müssen, als ihnen zusteht.

Übersicht

  • Das Problem
  • Die Berechnungsart
  • Ein paar Zahlen im Überblick
  • Richtwerte, die für Mieten gelten
  • Weniger Zwangsumzüge, als in den Jahren davor

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Das Problem

Der Wohnungsmarkt ist vielerorts eng bestückt. Dort, wo Wohnungen von Hartz-IV-Betroffenen gesucht werden, ist das Angebot mehr als schlecht. Zu den Preisen, zu denen ein Hartz-IV-Empfänger den Wohnraum aussuchen darf, hat er kaum eine  Chance, fündig zu werden.

Das liegt an den Richtwerten, die für Wohnraum bestimmt wurden. Nicht nur, dass die Mieten im Allgemeinen gestiegen sind, es ist auch ein Problem dass in der Verwaltung eine Ursache zu finden ist.

Die Berechnungsart

Fast jeder zweite Hartz-IV-Haushalt zahlt zu hohe Mieten. So sieht die Realität zum Beispiel in Berlin aus, laut einer großen Tageszeitung.

Eine Kriterium, der ursächlich auch für dieses Ungleichgewicht sorgt, ist  die Berechnungsart. Seit 2015 zahlen die Jobcenter nicht mehr die Bruttowarmmieten. Seit dem Jahr überprüfen die Jobcenter die Bruttokaltmieten und die Heizkosten und zahlen beide Posten getrennt an die betroffenen Hartz-IV-Empfänger aus.

Ein paar Zahlen im Überblick

Wenn davon die Rede ist, dass fast in jedem zweiten Hartz-IV-Haushalt zu hohe Mieten gezahlt werden, dann sind das in Zahlen ausgedrückt genau gesagt 44 Prozent für den Wohnraum in Berlin.

Mit diesem Prozentsatz hat sich die Anzahl derer, die zu viel Miete zahlen in den letzten drei Jahren nahezu verdoppelt – ein rasanter Anstieg.

In Zahlen ausgedrückt, handelte es sich vor drei Jahren um 64.700 Betroffenen und dieses Jahr sind es schon 125.000 Hartz-IV-Empfänger, die zur Miete dazuzahlen müssen.

Richtwerte, die für Mieten gelten

Die angegebenen Richtwerte gelten für Mieten in Berlin, wenn Sie im  Hartz-IV-Bezug stehen.

Bei einem 1-Personen-Haushalt sind 5,71 Euro als Kaltmiete angesetzt, was eine Bruttokaltmiete von 7,29 Euro ausmacht, mithin darf die Wohnung 364,50 Euro als Richtwert bei 50 qm Wohnfläche kosten.

Bei einem Paar ist müssen Sie sich bei 60 qm Wohnfläche eine Wohnung für 437,40 Euro bruttokalt suchen.

Als Familie mit beispielsweise zwei Kindern bewegt sich die Preisgrenze für 85 qm Wohnfläche bei 587,35 Euro bruttokaltmiete als Richtwert.

Weniger Zwangsumzüge als in den Vorjahren

Auch wenn beinahe jeder zweite Haushalt im Hartz-IV-Bezug zur Miete dazubuttern muss, sind die Zwangsumzüge gesunken.

Einer der Fakten für diesen Rückgang könnte in der Tatsache begründet sein, dass die Betroffenen keinen anderen Wohnraum finden. Die niedrigen Richtwerte schaffen keinen alternativen Wohnraum zu dem Wohnraum, den Hartz-IV-Empfänger über dem Richtwert anmieten mussten.

Sie sind also weiterhin gezwungen, von dem Regelsatz zusätzlich Geld für die zu hohe Miete aufzubringen.

Bildquelle: © Alex_Po – Fotolia.com

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