Recht am

In diesem Artikel möchten wir die Zusammenveranlagung etwas genauer unter die Lupe nehmen. Hier zeigen wir Ihnen, was die Zusammenveranlagung ist und geben Ihnen zusätzlich die wichtigsten Tipps und Tricks.

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Was ist die Zusammenveranlagung?
  • Splittingtarif
  • Keine Zusammenveranlagung für gleichgeschlechtliche Paare
  • Regeln für eine Zusammenveranlagung
  • Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung
  • Berechnung der Steuerschuld mithilfe der Splittingtabelle
  • Wann lohnt sich die gemeinsame Veranlagung am meisten?
  • Tipps und Tricks
  • Splittingtabelle und Einkommenssteuerrechner

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Was ist die Zusammenveranlagung?

Auf Antrag hin können zwei Ehepartner bei der Einkommenssteuer zusammen veranlagt werden. Neben der Zusammenveranlagung gibt es nämlich noch einige andere Veranlagungsarten.

So zum Beispiel die getrennte Veranlagung und die besondere Veranlagung. Zwischen diesen verschiedenen Veranlagungsarten kann man im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung wählen. Das geschieht durch das Ankreuzen auf der ersten Seite des Vordrucks oder aber durch Beifügung einer besonderen Erklärung.

Bei Versäumnis: Sollte man es versäumen, in der Einkommenssteuererklärung explizit eine der Veranlagungsarten zu beantragen, wird man automatisch gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt. Natürlich nur dann, wenn man auch wirklich einen Ehepartner hat. Also auch ganz ohne einen expliziten eigenen Wunsch auf Zusammenveranlagung.

Und so funktioniert die Zusammenveranlagung

Bei der Zusammenveranlagung wird für beide Ehepartner zusammen nur ein einziger Steuerbescheid erlassen. Bei der Veranlagung werden als erstes für beide Partner getrennte Einkünfte ermittelt. Wenn das passiert ist, werden die Beträge addiert. Das zu versteuernde Einkommen wird dann für beide Partner zusammen berechnet.

Splittingtarif

Auf das zu versteuernde Einkommen wird nun der sogenannte Splittingtarif angewandt. Wenn Einkommensunterschiede bei den Ehepartnern vorliegen, ergeben sich dabei insgesamt sogar steuerliche Vorteile für die Eheleute. Verdient beispielsweise die Frau weniger als der Mann, muss bei einer Zusammenveranlagung weniger Einkommenssteuer gezahlt werden.

Grund hierfür ist ein progressiver Steuersatz – wer mehr verdient, zahlt hierbei auch prozentual mehr Steuern.

Getrennte Besteuerung beantragen

Beantragt einer der Ehepartner allerdings eine getrennte Veranlagung bei der Einkommenssteuererklärung, so ist diese durchzuführen.

Dagegen kann der andere Ehepartner auch nur vorgehen, wenn die getrennte Veranlagung willkürlich beantragt wurde. Willkür kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn der beantragende Partner über keine oder eben geringe Einkünfte verfügt oder sogar geringe Verluste hat.

Keine Zusammenveranlagung für gleichgeschlechtliche Paare

Gleichgeschlechtliche Paare, die eine Beziehung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz führen, haben bislang noch keinen Anspruch auf eine Zusammenveranlagung. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 26. Januar 2006.

Tipp: Sollten Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, kann es sich lohnen zu prüfen, ob eine Zusammenveranlagung theoretisch finanziell lohnenswert wäre. Sollte es so sein, ist ein Einspruch gegen den jeweiligen Steuerbescheid ratsam. Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten gilt die nur von einem Ehepartner gezahlte Einkommenssteuer-Vorauszahlung als für beide geleistet.

Regeln für eine Zusammenveranlagung

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen kurz und knapp die wichtigsten Regeln für eine Zusammenveranlagung erläutern:

  • Nicht dauernd getrennt lebende und einkommenssteuerpflichtige Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung wählen. Welche verschiedenen Veranlagungsarten hierin enthalten sind, können Sie dem ersten Absatz weiter oben im Artikel entnehmen.
  • Wenn sich die Partner für eine Zusammenveranlagung entscheiden, gilt für die Ehepartner die sogenannte Splitting-Tabelle. Eine Zusammenveranlagung bedeutet dabei meist eine erhebliche steuerliche Besserstellung gegenüber der Einzelveranlagung.
  • Der steuerliche Vorteil der Ehepartner durch die Zusammenveranlagung wird größer, je höher der Unterschied zwischen beiden Verdiensten der Ehepartner ist.
  • Auch wer als nicht „dauernd getrennt lebend“ eingestuft ist, kann einen unterschiedlichen Wohnsitz haben. Eine solche Formulierung bezieht sich auf die Partner, weniger auf die Scheidung.
  • Wer also „dauernd getrennt“ lebt und steuerpflichtig ist, kann für das Jahr der Trennung ebenfalls die Splittingtabelle verwenden. Dies gilt ebenso für Verwitwete bis zu dem Kalenderjahr, das dem Todesjahr des Partners folgt.

Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung

Nach § 26 Abs. 1 EStG sind Ehepaare dazu befugt, zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung zu wählen, wenn sie einkommenssteuerpflichtig sind. Auch für eingetragene Lebenspartner gilt diese Regelung.

Nun gibt es einige wichtige Voraussetzungen, die für die Zusammenveranlagung gelten:

  • Nicht dauernd getrennt lebend bedeutet nun nicht, dass die Eheleute den gleichen Wohnsitz haben müssen, der im Melderegister eingetragen ist. Es darf ebenso sein, dass einer der Partner beispielsweise aus beruflichen Gründen einen komplett anderen Wohnsitz hat.
  • Den Splittingtarif gemäß der Splittingtabelle können auch Personen anwenden, die steuerpflichtig sind, wenn sie die Tabelle im Jahr der Trennung nehmen wollen.
  • Das gilt ebenso für verwitwete Ehegatten bis zu dem Kalenderjahr, das auf das Todesjahr des Ehepartners folgt.

 Berechnung der Steuerschuld mithilfe der Splittingtabelle

Wer sich mit seinem Ehepartner für die Zusammenveranlagung entscheidet, wird die Steuerberechnung nach dem sogenannten Splittingverfahren anwenden. Die geschieht auf der Grundlage von § 26b und § 32 a EStG unter Heranziehung der Splittingtabelle.

Man berechnet die eigene Steuerlast oder Steuerschuld, indem man das zu versteuernde Einkommen mit dem des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners zusammen addiert. Die Summe, die dabei herauskommt, wird nun durch zwei geteilt. Aus diesem Betrag ergibt sich nun die Höhe der Einkommenssteuer gemäß § 32a EStG. Die Steuer, die sich hierbei ergibt, wird als nächste mit der Zahl 2 multipliziert.

Meist Besserstellung: In den meisten Fällen führt dieses Berechnungsverfahren zu einem deutlichen Unterschied im Gegensatz zu einer Einzelveranlagung. Das liegt daran, dass die Steuerlast progressiv mit dem Einkommen steigt.

Der Effekt einfach erklärt

Die Besserstellung durch die Zusammenveranlagung ergibt sich durch einen ganz wesentlichen Aspekt des Steuerrechts:

Wer mehr verdient, zahl verhältnismäßig mehr Steuern von seinem Einkommen.

Das bedeutet, dass wer doppelt verdient, nicht nur die doppelte Menge an Steuern zahlt, sondern mehr als doppelt so viel. Natürlich gibt es hier auch eine Steuergrenze…

Diese Effekt ist nun dafür verantwortlich, dass es häufig schlauer sein kann, die Veranlagungsart „Zusammenveranlagung“ zu wählen. Wie schon erwähnt ist das vor allem dann sinnvoll, wenn beide Ehepartner oder Lebenspartner unterschiedlich viel verdienen. Logisch – würden beide gleich viel verdienen, wäre die oben beschriebene Berechnung beim Gleichen geblieben.

Wann lohnt sich die gemeinsame Veranlagung am meisten?

Der steuerliche Vorteil wird immer dann größer, wenn das Einkommen der beiden Eheleute oder Lebenspartner weiter auseinander klafft. Je größer also die Differenz beim Lohn oder Gehalt der Ehepartner oder eingetragenen Partner ist, desto höher ist auch der finanzielle Vorteil bei einer Zusammenveranlagung im Vergleich zu einer Einzelveranlagung.

Am lukrativsten wird die Zusammenveranlagung dann, wenn der eine Partner ein sehr hohes Einkommen hat und der andere über gar kein Einkommen verfügt, aber dennoch einkommenssteuerpflichtig ist.

Tipps und Tricks

Im Übrigen kann man die Zusammenveranlagung für das gesamte Jahr machen, in dem man geheiratet hat oder die Partnerschaft hat eintragen lassen. Selbst wer noch am 31. Dezember heiratet, kann also rückwirkend für das Ganze Jahr durch eine Zusammenveranlagung profitieren und je nach Einkommen die Einkommenssteuerschuld dank Splitting unter bestimmten Umständen deutlich senken.

Splittingtabelle und Einkommenssteuerrechner

Wer zusammen veranlagt ist und die zu zahlende Einkommenssteuer berechnen möchte, der kann hierfür die Splittingtabelle des Bundesfinanzministeriums (BMF) verwenden. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass man das zu versteuernde Einkommen bereits ermittelt hat (hierbei handelt es sich nicht um das Bruttoeinkommen).

Auch das Ministerium bietet einen ähnlichen Service mit einem eigenen Einkommenssteuerrechner.

Übrigens: Für die Berechnung Ihrer Einkommenssteuer können Sie auch unseren Einkommenssteuerrechner benutzen.

Bildquelle: © stefan_weis – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1