Betriebsrente gestärkt Geringverdiener profitieren
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Bundestag beschließt endlich neues Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente, von dem vor allem Geringverdiener profitieren. Die betriebliche Altersvorsorge wird dadurch aber insgesamt noch komplexer.

Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen

Trotz Riesterrente und gesetzlichem Anspruch auf Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung investieren vor allem Geringverdiener selten in die betriebliche Altersvorsorge.

Von einem Stundenlohn um den gesetzlichen Mindestlohn herum, bleibt oft nur wenig übrig – zum Beiseitelegen schon gar nicht. Nun hat der Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet, von dem nun Geringverdiener profitieren sollen.

Was ändert sich mit dem Gesetz?

Die Grundförderung der Riesterrente soll von 154 auf 175 Euro angehoben werden. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, 15 Prozent Zuschuss zu zahlen, wenn Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung in die zusätzliche Altersvorsorge investieren.

Und das scheint nur sinnvoll, entfallen auf den Teil des Bruttogehalts, der in die Betriebsrente geht, doch keine Sozialabgaben und Steuern – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Was der Arbeitgeber aber bislang gespart hat, ist oftmals nicht dem Arbeitnehmer zugutegekommen. Ab 2022 soll diese Regelung auch für Altverträge gelten.

Weiterhin sollen künftig bis zu 200 Euro pro Monat frei von der Anrechnung auf die Grundsicherung sein. Wird es also notwendig, die gesetzliche Rente durch Grundsicherung aufzustocken, muss nicht auf die komplette Betriebs- oder Riesterrente verzichtet werden.

Haftungsentlastung für Arbeitgeber

Das neue Gesetzt sieht weiterhin vor, dass Arbeitnehmer keine Garantie auf eine Mindestrente erhalten. Künftig müssen Arbeitgeber nur noch die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge sicherstellen. Dadurch sollen die Arbeitgeber von Haftungsrisiken entlastet werden, um ihre Bereitschaft zu stärken, Betriebsrenten zu ermöglichen.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben sich jedoch im Vorfeld darauf geeinigt, dass dies eine Einigung der Gewerkschaften und Arbeitgeber als Tarifpartner voraussetzt.

Die Regierungsparteien hatten in den vergangenen Monaten über die Details verhandelt. Die Grünen und Linken kritisierten unterdessen das Vorhaben der Regierung. Es sei zu stark auf Tarifverträge fokussiert und nehme Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung.

Weniger komplex wird die Betriebsrente nicht

Mit dem neuen Gesetz wird es künftig sechs verschiedene Möglichkeiten der Betriebsrente geben, aus denen der Arbeitgeber einen möglichst guten Vertrag für seine Mitarbeiter auswählen kann. Vor allem aber kleinere und mittelständische Unternehmer haben in der Regel Mühe, sich einzuarbeiten und alle Optionen zu verstehen.

Darüber hinaus ist es natürlich möglich, dass der Arbeitnehmer bei jedem Arbeitsplatzwechsel einen neuen Vertrag vorgelegt bekommt, weil der neue Arbeitgeber eine andere Option gewählt hat.

Vor diesem Hintergrund wird vom Arbeitnehmer „verlangt“, dass er über die Unterschiede der jeweiligen Verträge Bescheid weiß, um gegebenenfalls eine Verschlechterung durch den neuen Altersvorsorgevertrag vermeiden zu können.

Um die Betriebsrente zu stärken, sollten aber nicht nur neue Regelungen getroffen werden, sondern vermutlich auch eine Entkomplizierung versucht werden. So steht der Arbeitnehmer unter Umständen vor mehreren verschiedenen Rentenpolicen und verliert den Überblick über seine Altersvorsorge.

Bildquelle: © magele-picture – Fotolia.com

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