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Die einen fordern, den Mindestlohn nicht nur für die Qualifikationsphase der Geflüchteten auszusetzen, sondern auf ein Jahr zu auszuweiten. Die anderen sehen darin eine kritische Entwicklung und plädieren dafür, Mindestlohnausnahmen für Geflüchtete als Tabuthema zu erklären.

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Übersicht

  • Ein paar Worte zum Mindestlohn
  • Die Überlegung der Mindestlohnausnahme für Geflüchtete
  • Befürworter
  • Die Gegner
  • Das Eingangstor zur Umgehung des Mindestlohns ausweiten

Ein paar Worte zum Mindestlohn

Der Mindestlohn ist 2015 eingeführt worden. Mit ihm ist eine Grenze im Lohnsegment definiert worden, die nicht unterschritten werden darf. Der Mindestlohn ist in dem Paragrafen 1 MiLoG verankert. Dieser beinhaltet folgende Aussage:

„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Entgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“

Der Mindestlohn beträgt seit 2017 8,84 Euro und orientiert sich der Tarifentwicklung der letzten Jahre. Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ist für die Anpassung des Mindestlohns verantwortlich.

Natürlich gibt es für jede Regel auch wieder Ausnahme. Eine geplante Mindestlohnausnahme für Geflüchtete ist dabei in den Mittelpunkt der Diskussionen geraten.

Die Überlegung der Mindestlohnausnahme für Geflüchtete

Nun steht eine Mindestlohnausnahme für Geflüchtete und Zuwanderer im Raum. Mit dieser Mindestlohnausnahme sollen die benannten Personengruppen von der Regelung des Mindestlohns für die Zeit ausgeschlossen sein, die sie zur Nachqualifikation für die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses benötigen. Dazu gehören auch die praktischen Fähigkeiten in einem Betrieb, die für eine Anerkennung eines gleichwertigen Berufsabschlusses in Deutschland nötig sind.

Befürworter

Befürworter sehen in dieser Überlegung einen Schritt in die richtige Richtung. Sie sehen den Verantwortungsbereich der Integration in die Unternehmen verlagert und da helfe eine Mindestlohnaussetzung in diesem Bereich den Unternehmen, wie auch den Betroffenen.

Die Gegner

Die Gegner der geplanten Mindestlohnausnahme für Geflüchtet haben ganz andere Argumente. Sie sehen die Überlegung als eine Lücke, die Unternehmen sich verschaffen wollen und plädieren mit Nachdruck darauf, daraus ein Tabuthema zu machen.

Das Einfallstor zur Umgehung des Mindestlohns ausweiten
Mit der Einführung der Mindestlohnausnahme für Geflüchtet sehen die Gewerkschaften eine Möglichkeit, das Einfallstor zur Umgehung des Mindestlohns auszuweiten.

Die Wirtschaft verschaffe sich damit einen Weg, Arbeitskräfte möglichst billig zu erhalten. Sie wollen Flüchtlinge als Langzeitarbeitslose behandeln, die eh schon benachteiligt sind im Mindestlohnsegment. Für diese Personengruppe gilt eine Aussetzung des Mindestlohns von sechs Monaten zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Die Forderung der Union und der Wirtschaft liegt bei einer Ausweitung der Mindestlohnausnahme auf zwölf Monate, die dann für Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge gleichermaßen gelte.

Ein absolutes Tabuthema für die Gewerkschaften.

Beschäftige als Pflichtpraktikanten deklarieren

Flüchtlinge mit abgeschlossener Ausbildung sollen ihre beruflichen Fähigkeiten mit einem Qualifikationspraktikum als Anerkennung besiegeln.
Pflichtpraktika sind aber vom Mindestlohn ausgenommen.

Die Gewerkschaften sehen es als Lücke an, die Unternehmen für sich nutzen wollen. Man könne bei einem Flüchtling mit einer Berufsausbildung eine Einarbeitungsphase in der Probezeit voranstellen und müsse nicht die Beschäftigten zu Pflichtpraktikanten deklarieren, um mit einer betrieblichen Qualifikationsphase den Mindestlohn zu umgehen.

Bildquelle: © filipefrazao – Fotolia.com

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