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Der Begriff Mutterschaftsurlaub ist genaugenommen nicht richtig, denn es handelt sich ja nicht um eine Erholungspause von der Arbeit. Ganz im Gegenteil würden sich viele Mütter wünschen öfter Urlaub von ihrem Muttersein zu bekommen. Hier erfahren Sie alles, was zum Thema Mutterschaftsurlaub wichtig ist.

Überblick

  • Mutterschaftsurlaub und Mutterschutz
  • Mindestanforderungen zum Mutterschaftsurlaub
  • Mutterschaftsurlaub in der EU
  • Mutterschaftsurlaub in Deutschland
  • Beginn des Mutterschaftsurlaubs
  • Dauer des Mutterschaftsurlaubs
  • Mutterschaftsurlaub und Kündigungsschutz
  • Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld
  • Mutterschaftsurlaub und Elternzeit
  • Mutterschaftsurlaub und Wiedereinstieg in den Job
  • Mutterschaftsurlaub und Adoption
  • Mutterschaftsurlaub richtig nutzen

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Mutterschaftsurlaub und Mutterschutz

Der Schutz von ungeborenem oder neu geborenem Leben hat einen hohen Stellenwert. In Europa gibt es deshalb Vorschriften, die dafür sorgen sollen, dass Mütter und ihre Kinder einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt haben. Sie richten sich dabei nach dem Abkommen Nr. 183, das von der internationalen Arbeitsorganisation für alle beteiligten Staaten auf der Welt ausgehandelt wurde.

Es wurde 1952 verabschiedet und enthält die Mindestanforderungen, die für den Mutterschutz gelten sollen, wie zum Beispiel Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbote und einiges mehr. Viele Staaten wie Deutschland erweitern diese Maßnahmen durch eigene Gesetze.

Mindestanforderungen zum Mutterschaftsurlaub

Im Abkommen Nr. 183 wird festgelegt, dass angestellte Frauen mindestens 14 Wochen Zeit bekommen, um sich ausschließlich um ihr Kind zu kümmern. In dieser Zeit gilt Kündigungsschutz und eine finanzielle Absicherung. Außerdem haben Schwangere und Mütter Anspruch auf eine medizinische Versorgung.

Mutterschaftsurlaub in der EU

Im europäischen Raum wurde nach diesen Vorgaben die Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG ausgearbeitet. Mit ihr wird eine weitere Grundlage für die Verbesserung des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeiterinnen gelegt. Außerdem gibt es starke Gesetze und Regelungen gegen Diskriminierung, die in bestimmten Fällen zur Anwendung kommen können.

Die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes wird immer wieder angeregt, konnte sich bisher aber noch nicht durchsetzen. Arbeitgeberverbände befürchten, dass dadurch zu große Belastungen auf die Unternehmen zukommen würden und auch die Frauen mehr Nachteile als Vorteile davon hätten.

Mutterschaftsurlaub in Deutschland

In Deutschland ist der Mutterschutz durch das Mutterschutzgesetz festgelegt. Damit werden die europäischen Vorgaben umgesetzt und die Bedingungen geregelt, unter denen es zulässig ist, Schwangere zu beschäftigen. Dabei muss beachtet werden, dass für Frauen in bestimmten Bereichen, vor allem im Staatsdienst also Soldatinnen, Richterinnen oder Beamtinnen, besondere Regeln gelten. Sie unterscheiden sich allerdings nur in Details von den allgemeinen Regelungen.

Beginn des Mutterschaftsurlaubs

Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind und Ihren Arbeitgeber darüber informieren, muss er die Regelungen zum Mutterschutz beachten. Das kann zur Folge haben, dass Sie mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt werden, da die Stoffe oder Vorgehensweisen, mit denen Sie arbeiten, negative Auswirkungen auf Ihr Kind haben können.

Wenn es keine besonderen Regelungen gibt, dann gilt der Zeitraum von sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin, in dem Sie nicht mehr arbeiten dürfen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie ausdrücklich weiterarbeiten wollen. Dann dürfen Sie nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten und auch nicht an Sonn- und Feiertagen. Da Sie nicht unbedingt weiterarbeiten müssen, ist es auch möglich die Arbeitszeit zu reduzieren.

Dauer des Mutterschaftsurlaubs

Nach der Geburt sind Sie für mindestens 8 Wochen von der Arbeit freigestellt. Wenn es sich um eine Früh- oder Mehrlingsgeburt handelt, dann verlängert sich dieser Zeitraum auf 12 Wochen. Zusammen mit dem Mutterschaftsurlaub vor der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens 14 Wochen Freistellung von der Arbeit. Auch das kann ein Grund sein, als Schwangere weiterzuarbeiten. Damit bleibt nach der Geburt mehr Zeit sich um das Kind zu kümmern.

Mutterschaftsurlaub und Kündigungsschutz

Während des Mutterschaftsurlaubs und generell als Schwangere haben Sie einen erhöhten Kündigungsschutz. Nur unter besonderen Voraussetzungen, zum Beispiel bei der Insolvenz eines Unternehmens, kann Ihnen gekündigt werden. Nach der Geburt erstreckt sich der Kündigungsschutz auf eine Dauer von vier Monaten. Für den Fall, dass Sie Elternzeit in Anspruch nehmen, verlängert sich der Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit.

Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld

Wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben, dann können Sie auch das Mutterschaftsgeld nutzen. Voraussetzung ist, dass Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, das durch die Vorgaben zum Mutterschutz unterbrochen wird. Das ist nicht überall der Fall, da zum Beispiel für wissenschaftliche Mitarbeiter mit einem Stipendium andere Regeln gelten.

Um Mutterschaftsgeld zu bekommen, müssen Sie bei der Krankenkasse eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme einreichen, auf dem der errechnete Geburtstermin angegeben ist.

Mutterschaftsurlaub und Elternzeit

Wenn Sie Elternzeit in Anspruch nehmen, verlängern sich dadurch der Mutterschutz und der Mutterschafsurlaub. Sie sind vor Kündigung geschützt. Die Elternzeit kann bis zu 36 Monate lang in Anspruch genommen werden. Dabei ist es möglich, die Zeit unter Vater und Mutter aufzuteilen. Wenn Sie wollen, können Sie während der Elternzeit maximal 30 Stunden in der Woche in Teilzeit weiterarbeiten.

Mutterschaftsurlaub und Wiedereinstieg in den Job

Sie haben das Recht nach Ihrem Mutterschaftsurlaub und der Elternzeit wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Ihnen stehen dabei die gleichen Bedingungen zu, wie vorher. Abweichungen kann es im Staatsdienst geben, wo Sie zwar in der gleichen Tarifgruppe bleiben, aber möglicherweise einen neuen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen, der in seinen Anforderungen Ihrem Profil entspricht.

Mutterschaftsurlaub und Adoption

Auch wenn Sie ein Kind adoptieren, haben Sie aus Gründen der Gleichbehandlung Anspruch auf Elternzeit. So wie bei leiblichen Eltern können Sie maximal drei Jahre unter den Erziehungsberechtigten aufteilen. Das gilt allerdings nur, wenn das Kind beim Alter das achte Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

Mutterschaftsurlaub richtig nutzen

Wenn Sie sich vorher vor allem um Ihre Karriere gekümmert haben, kann der Mutterschaftsurlaub allein schon für sich genommen einen gewaltigen Einschnitt in Ihr Leben bedeuten. Dazu kommt die Verantwortung für das Kind. Scheuen Sie sich also nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie sich beraten und finden Sie einen Weg, der für Sie und Ihre Familie passt. Es gibt dabei nicht den einen richtigen Weg, sondern viele Möglichkeiten.

Bildquelle: © ilfotokunst – Fotolia.com

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