JobMütterRecht am

Schwangere haben in vielen Fällen eine gewisse Freiheit bei den Mutterschutzfristen. In bestimmten Berufen sind sie aber strikt an die vorgegebenen Zeiten gebunden. Wir fassen zusammen, was Sie über Mutterschutzfristen wissen müssen. Informieren Sie sich, damit Sie sich optimal um Ihren Nachwuchs und Ihre Gesundheit kümmern können!

Überblick

  • Was sind Mutterschutzfristen?
  • Grundlagen für die Mutterschutzfrist
  • Wie lang ist die Mutterschutzfrist?
  • Mutterschutzfrist und Kündigungsschutz
  • Mutterschutzfrist berechnen
  • Mutterschutz: Ihre Pflichten
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Mutterschutz bei Frühgeburt und vorzeitiger Entbindung
  • Mutterschutz bei Fehlgeburt und Totgeburt
  • Mutterschutz bei befristeter Arbeit
  • Was passiert nach dem Mutterschutz?
  • Ausnahmen vom Mutterschutz

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Was sind Mutterschutzfristen?

Zum Schutz von Schwangeren, ungeborenem Leben und Neugeborenen gibt es in Deutschland folgende Maßnahmen:

  • ein Arbeitsverbot für die Mutter, das vor der Geburt beginnt und über die Entbindung hinausreicht
  • Kündigungsschutz
  • Lohnfortzahlung für die Mutter
  • Finanzielle Unterstützung und Vorsorgeuntersuchungen durch einen Arzt
  • Stillpausen für Mütter, die wieder arbeiten

Grundlagen für die Mutterschutzfrist

Die Vorgaben für den Mutterschutz stammen von der internationalen Arbeitsorganisation. Im Abkommen Nr. 183 wurde festgelegt, wie lange die Schutzfrist sein muss und welche Geld- und Sachleistungen eine Mutter bekommen sollte.

In Deutschland wurden diese Vorgaben in der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz konkretisiert. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Etat der Sozialhilfe, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

Wie lang ist die Mutterschutzfrist?

Die Frist für den Mutterschutz ist mindestens 14 Wochen lang. Sie beginnt sechs Wochen vor der Geburt. In potenziell gefährlichen Berufen muss die Mutter den Arbeitsplatz verlassen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist. In unbedenklichen Berufen, kann sie auch bis kurz vor der Entbindung weiterarbeiten, wenn sie das möchte.

Allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht länger als 8,5 Stunden am Tag.
Bei Komplikationen oder bei einer Problemschwangerschaft kann sich die Mutterschutzfrist ebenfalls verlängern.

Mutterschutzfrist und Kündigungsschutz

Sobald Ihr Arbeitgeber weiß, dass Sie schwanger sind, beginnt der Mutterschutz. Je nachdem welche Rahmenbedingungen herrschen, dauert der Kündigungsschutz bis mindestens vier Monate nach der Geburt. Für den Beginn des Mutterschutzes zieht man 280 Tage vom errechneten Geburtstermin ab. Damit gelten alle Schutzbedingungen auch nachträglich, falls Sie erst sehr spät gemerkt haben, dass Sie schwanger sind.

Das ist für den Fall wichtig, dass Sie die Kündigung erhalten haben, obwohl Sie schon schwanger waren, aber das noch nicht wussten. Nach der Mutterschutz-Zeit können Sie und der Vater sich für Elternzeit entscheiden.

Mutterschutzfrist berechnen

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt. Für Sie besteht dann Arbeitsverbot, wenn Sie sich nicht ausdrücklich dagegen entscheiden oder in gefährlichen Branchen dazu verpflichtet sind. Wenn Sie mit Strahlung, Chemikalien oder Krankheitserregern arbeiten, dann schreibt das Gesetz in den meisten Fällen eine Zwangspause vor.

Um dem Kind eine gute Entwicklung zu ermöglichen und Ihnen zu erlauben sich zu erholen, dürfen Sie auch acht Wochen lang nach der Entbindung keiner Beschäftigung nachgehen. Bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Zeit auf zwölf Wochen.

Im Internet werden Online-Rechner angeboten, mit denen Sie sich ganz leicht einen Überblick verschaffen können. Sie brauchen dafür nur den errechneten Geburtstermin, den Ihnen Ihr Arzt sagen kann. Da die Natur manchmal ihre eigenen Pläne hat und sich der Termin nach vorne oder hinten verschieben kann, stehen die Mutterschutzfristen aber erst bei der Geburt fest.

Mutterschutz: Ihre Pflichten

Sie sind umfassend durch Gesetze geschützt, wenn Sie schwanger sind. Es gibt also keinen Grund Ihrem Arbeitgeber das zu verheimlichen, denn Sie dürfen dadurch keine Nachteile erleiden.

Ob Sie es außer Ihrem Arbeitgeber auch noch den Kollegen sagen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Der Arbeitgeber darf diese Information nur an die zuständige Aufsichtsbehörde weiterleiten. Dabei handelt es sich meist um die Agentur für Arbeit.

Wenn Sie sich bewerben, dürfen Sie verschweigen, dass Sie schwanger sind.

Vorsorgeuntersuchungen

Um sicherzugehen, dass die Schwangerschaft normal verläuft, sollten Sie zu den Vorsorgeuntersuchungen gehen. Für die Kosten kommt Ihre Krankenkasse auf.

Außerdem haben Sie Anspruch darauf von der Arbeit freigestellt zu werden, um sich untersuchen zu lassen, wenn kein anderer Termin möglich ist. Sie müssen in dieser Zeit ganz normal weiter bezahlt werden. Zeiten für Untersuchungen dürfen nicht auf Ihren Urlaub angerechnet werden.

Mutterschutz bei Frühgeburt und vorzeitiger Entbindung

Bei einer Frühgeburt kommt es rein rechtlich gar nicht auf der Termin der Geburt an, sondern auf das Geburtsgewicht (das aber mit dem Termin zusammenhängt). Wenn das Neugeborene weniger als 2.500 Gramm wiegt, gelten besondere Regeln.

Damit verlängert sich das Beschäftigungsverbot nämlich auf insgesamt zwölf Wochen. Auch wenn sich der Geburtstermin sich im Vergleich zum errechneten Ergebnis verschiebt, bleibt die Dauer des Mutterschutzes gleich.

Mutterschutz bei Fehlgeburt und Totgeburt

Auch Fehl- oder Totgeburten haben Auswirkungen auf den Mutterschutz. Wenn das Kind unter 500 Gramm wiegt und tot zur Welt kommt, entfallen nachfolgende Schutzfristen. Für viele Frauen ist das aber ein traumatisches Erlebnis. Sie können deshalb krankgeschrieben werden.

Bei anderen Totgeburten greifen die üblichen Schutzfristen nach der Geburt. Hier unterscheidet man zwischen einer Frühgeburt und normalen Geburten. Wenn die Frau zustimmt, kann sie ab der dritten Woche wieder arbeiten, wenn sie von ihrem Arzt die Erlaubnis dafür bekommen hat.

Mutterschutz bei befristeter Arbeit

Endet ein Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der anschließenden Schutzfrist, dann haben Sie keinen Anspruch darauf in den Beruf zurückzukehren. Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse, die üblicherweise verlängert werden. Sie sollten sich auf jeden Fall mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, damit Sie wissen, was Sie erwartet.

Was passiert nach dem Mutterschutz?

Auch nach Ablauf der Frist von acht oder zwölf Wochen gilt der Mutterschutz. Sie haben dann die Möglichkeit Elternzeit in Anspruch zu nehmen oder sich Zeit für Stillpausen zu nehmen. Dafür sind zweimal am Tag je 30 Minuten vorgesehen.

Arbeiten Sie länger als 8 Stunden am Tag, sind es zweimal 45 Minuten. Diese Pausen können nicht mit den normalen Arbeitspausen verrechnet werden.

Sie sind darüber hinaus weiterhin von bestimmten Arbeiten ausgeschlossen, um sich und Ihr Kind zu schonen.

Ausnahmen vom Mutterschutz

Manche Arbeitsverhältnisse sind so geregelt, dass der Mutterschutz nicht greifen kann. Wenn Sie zum Beispiel ein Stipendium bekommen und an einer Bildungseinrichtung arbeiten, kann es sein, dass eine Schwangerschaft Ihren Zeitplan gehörig durcheinanderbringt.

Wenn die Zahlung des Stipendiums an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, die Sie deshalb nicht erfüllen können, kann es Probleme geben. Auch als Selbstständige haben Sie keine Möglichkeit die gleichen Schutzfristen in Anspruch zu nehmen wie fest angestellte Schwangere.

Bildquelle: © Tobilander – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1