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Weil ein gefährlicher Straftäter nach dem Absitzen seiner Strafe im Gefängnis weiterhin festgehalten wurde, bekam er eine unglaubliche Summe an Schmerzensgeld: Der europäische Gerichtshof verurteilte den deutschen Rechtsstaat zu einer Zahlung des Schmerzensgeldes…

Vor wenigen Jahren ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland an, einem in Sicherungsverwahrung untergebrachten Sexualstraftäter 12.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Das Straßburger Gericht beanstandete, dass man den Mann im Gefängnis untergebracht hatte, obwohl nach dessen Entlassung aus einer psychiatrischen Anstalt eine schwere psychische Störungen festgestellt worden war.

Der Täter war bereits in seinem Heimatland Rumänien einschlägig vorbestraft worden und hatte zwischen den Jahren 1991 und 1995 auch ein Deutschland eine Reihe von Sexualstraftaten und Überfällen begangen. Unter anderem hatte er seine Ehefrau und seine Geliebte misshandelt. Er prügelte Frauen und würgte sie – fügte ihnen schwerste Verletzungen im Gesicht und im Genitalbereich zu. Zudem soll der Mann seine Ehefrau zur Prostitution gezwungen haben.

Strafrechtlich unzurechnungsfähig

1996 wurde der Mann von einem Gericht in München als strafrechtlich unzurechnungsfähig eingestuft. Man ordnete seine Inhaftierung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Im Jahr 2007 endete dann die Unterbringung in der psychiatrischen Anstalt: Daraufhin schickte das Landgericht München den Straftäter ins Gefängnis.

Weil er als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft wurde

Begründet wurde der Beschluss des Landgerichts München damit, dass der Mann erneut straffällig werden und Frauen angreifen könnte. Allerdings erklärten die Straßburger Richter, dass das Gefängnis von Straubing, in dem der Straftäter untergebracht worden war, keine geeignete Institution für Geisteskranke darstellen würde. Die Inhaftierung sei somit sogar gegebenenfalls ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit.

Bildquelle: © Bits and Splits – Fotolia.com

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