Erhalten Sie Arbeitslosengeld II? Dann sollten Sie wissen, dass Sie jede Art von Einkommen beim zuständigen Jobcenter melden müssen. Wie sieht es mit dem Vermögen aus, was Sie eventuell besitzen? Was ist mit Geldgeschenken zu Weihnachten oder zum Geburtstag? Werden Umzugskosten vom Arbeitsamt übernommen? Diese und viele weitere Fragen verlangen nach Antworten!
Arbeitslosigkeit kann jeden treffen und schneller als gedacht wird manch einer zum ALG II Bezieher. Was Hartz Vier Empfänger wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Neue Regelsätze in der Grundsicherung / Sozialhilfe ab Januar 2015

Seit dem 01.01.2015 erhalten Hartz IV Empfänger eine höhere Grundsicherung. Bei alleinstehenden Beziehern von ALG II erhöht sich die Sozialleistung um 8,00 Euro pro Monat. Statt der bisherigen 391,00 Euro erhalten Alleinstehende und Alleinerziehende nunmehr einen Eck-Regelsatz von 399,00 Euro. Des Weiteren wurde ebenfalls die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche angehoben.

Die neuen Regelsätze und Bedarfsstufen ab 2015:

  • Alleinstehende und Alleinerziehende in der Regelbedarfsstufe erhalten künftig 399,00 Euro (dies entspricht 8,00 Euro mehr gegenüber 2014)
  • Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften in der Regelbedarfsstufe 2 erhalten 360,00 Euro (dies entspricht 7,00 Euro mehr gegenüber 2014).
  • Erwachsene, die in einem Haushalt von anderen leben, Regelbedarfsstufe 3, erhalten 320,00 Euro (ebenfalls 7,00 Euro mehr als im Vorjahr).
  • Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr bis unter 18 Jahre, der Regelbedarfsstufe 4, erhalten 302,00 Euro (ein Plus von 6,00 Euro).
  • Kinder zwischen 6 bis 14 Jahren, in der Regelbedarfsstufe 5, bekommen ebenfalls 6,00 Euro mehr, in dem Fall 267,00 Euro.
  • Kinder von 0 bis 6 Jahren, in der Regelbedarfsstufe 6, erhalten 234,00 Euro (5,00 Euro mehr gegenüber 2014).

Weiterhin werden Unterkunftskosten (Miete) als auch Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gezahlt, sofern die Höhe angemessen ist. Diesbezüglich gilt das jeweils örtliche Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt als Orientierungsgrundlage.

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Was bedeutet verwertbares Vermögen?

Immer wieder stellen sich von Arbeitslosigkeit Betroffene die Frage, was mit dem Sparguthaben wird, mit dem Eigenheim oder sonstigen Geldanlagen. Muss das Haus oder Grundstück verkauft werden, wenn kein neuer Job in Aussicht steht und deswegen ein Antrag auf Hartz IV Leistungen gestellt werden muss? Muss das hart ersparte Geld zunächst aufgebraucht werden, was eigentlich für unvorhersehbare Ausgaben oder für Urlaubsreisen gedacht war?

Richtig ist, dass kein Anspruch auf ­Hartz Vier Leistungen oder Sozialgeld besteht, solange ein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Allerdings gibt es ein sogenanntes Schonvermögen und überdies einen Mindestfreibetrag, der berücksichtigt werden muss. Als verwertbares Vermögen zählen alle Sparguthaben, Bargeld, Festgeld als auch Wertpapiere / Aktien und Kapitalversicherungen. Auch Immobilien und sonstige Geldanlagen sowie Schenkungen fallen unter diesen Begriff.

Immobilien von angemessener Größe, die selbst genutzt werden (das eigene Hausgrundstück, die Eigentumswohnung), sind in dem Fall nicht als verwertbares Vermögen zu betrachten. Anders hingegen verhält es sich bei Eigentumswohnungen, die fremd vermietet werden (wodurch Mieteinnahmen erzielt werden) und vermietete Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen. Diese Immobilien, als auch unbebaute Grundstücke, gelten als verwertbares Vermögen.

Wie viele qm Wohnfläche des Wohneigentums sind angemessen?

Sofern das selbst genutzte Eigenheim (bzw. die Eigentumswohnung) eine angemessene Größe aufweist, dürfen die Bezieher von ALG II darin wohnen bleiben. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass zum Beispiel für eine vierköpfige Familie eine Wohnfläche (des Eigenheims oder der Eigentumswohnung) von 120 qm angemessen ist. Die angemessene Quadratmeterzahl des Eigenheims verringert sich um je 20 qm pro Person weniger. Ehepaare (zwei Personen) haben demnach Anspruch auf 80 qm Wohnfläche. Allerdings kann auch eine Einzelperson (alleinstehende Person) eine Eigentumswohnung mit dieser Quadratmeterzahl besitzen oder ein kleines Häuschen mit einer Wohnfläche von 80 qm.

Müssen Münzsammlungen und Briefmarkensammlungen verkauft werden?

Leidenschaftliche Briefmarken- oder Münzsammler, die einen ALG II Antrag stellen, müssen sich von ihren wertvollen Sammlungen trennen, bevor Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Anspruch nehmen können. Dies bedeutet, dass Münzsammlungen und Briefmarkensammlungen mit einem hohen Wert auch dann verkauft werden müssen, wenn der Verkauf der Sammlungen mit großen Verlusten verbunden ist. So jedenfalls hat es das Bundessozialgericht (AZ: B 14 AS 100/11 R) entschieden.

Stromkosten- und Betriebskostenrückzahlungen: Was beachten?

Da die Ausgaben für die Betriebskosten bereits im Regelsatz berücksichtigt werden, ist es zulässig, wenn das Jobcenter im Falle einer Betriebskostenrückzahlung die Summe in voller Höhe vom ALG II abzieht. Dafür übernimmt das Arbeitsamt auch die Nachzahlung der Nebenkosten, sofern eine solche fällig wird. Anders verhält es sich mit einer eventuellen Stromkostenrückerstattung. Wenn Hartz 4 Empfänger eine Gutschrift vom Energieanbieter erhalten, darf das Amt diese Summe nicht mit dem ALG II verrechnen. Dies geht aus seinem Urteil (AZ B 14 AS 186/10 R) des Bundessozialgerichts hervor. Arbeitslosengeld II Empfänger sollten daher darauf achten, ob die entsprechende Summe der Stromkostenrückzahlung gegengerechnet wurde. Sollte dem so sein, ist ein sofortiger Widerspruch fällig.

Sogenannte „Aufstocker“ – Arbeitnehmer oder Selbstständige, die aufgrund zu geringer Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis zusätzlich Leistungen vom Jobcenter beziehen – sollten bei einer Nebenkostennachzahlung ebenfalls ihren Bescheid kontrollieren. Denn eine vollständige Verrechnung der Nebenkostennachzahlung mit den laufenden Leistungen ist nicht immer gerechtfertigt. Diesbezüglich kommt es darauf an, wie sich der Leistungsbescheid (Leistungsbetrag) zusammensetzt. Hauptsächlich ist in solchen Fällen darauf zu achten, ob die Unterkunftskosten vollständig oder nur anteilmäßig berechnet worden sind. 

Übernimmt das Jobcenter Umzugskosten?

Arbeitslosgeld II Bezieher, die aus privaten Gründen den Wohnort wechseln möchten, haben nur Anspruch auf eine angemessene Kostenübernahme der Umzugsgebühren. Verlangt jedoch das Jobcenter einen Umzug, weil die vermittelte Arbeitsstelle in einer anderen Stadt oder in einem anderen Bundesland liegt, so haben Hartz Vier Bezieher durchaus Anspruch auf höhere Umzugsgebühren. Diese Ansicht vertritt das BSG (Kassel: Aktenzeichen B 14 AS 7/09 R).

Sofern Kosten für einen Immobilienmakler entstehen, ist im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob jene vom Jobcenter übernommen werden müssen. Da lt. neuer Regelung ab 2015 Maklergebühren entweder vom Vermieter oder aber von demjenigen, der einen Immobilienmakler beauftragt, übernommen werden müssen, bleibt abzuwarten, wie die jeweilige Einzelfallentscheidung ausfällt. Bisher war es so, dass einige Jobcenter in der BRD die Maklerkosten anerkannt und übernommen haben, andere hingegen nicht.

Hinweis zum Thema Miete und Umzug:

  • ALG II Empfänger, die in eine kleinere Wohnung ziehen, deren Mietkosten jedoch teurer als die in der bisherigen Wohnung sind, erhalten vom Jobcenter lediglich den Betrag zur Miete, der für die vorherige Mietwohnung bezahlt wurde.
    Absolut keinen Anspruch auf die Erstattung der Umzugskosten haben Bezieher von ALG 2, die aus dem Ausland zurück in die BRD ziehen. So hat es das Sozialgericht Mainz entschieden (AZ: S 10 AS 412/12 ER).

Geldgeschenke: Was dürfen Hartz-IV-Empfänger behalten?

Geldgeschenke, die Kinder zum Schulanfang, zum Geburtstag oder zur Konfirmation erhalten, dürfen nicht auf die Hartz 4 Leistungen angerechnet werden. Jedenfalls dann nicht, wenn sie die geltende Höchstgrenze bzw. Obergrenze nicht übersteigen.

Das Landessozialgericht Sachsen in Chemnitz hat entschieden, dass Hartz IV Bezieher Geldgeschenke, deren Betrag nicht höher als 50,00 Euro liegt, behalten dürfen. Pro Person und pro Jahr sind demnach Geldgeschenke bis zu 50,00 Euro anrechnungsfrei. Sobald diese Summe überschritten wird, gilt der Betrag als Einkommen und muss dem Arbeitsamt (Jobcenter) gemeldet werden (L 2 AS 248/09).

Wie verhält es sich mit dem Ferienjobverdienst von Kindern (Jugendlichen), deren Eltern Hartz Vier beziehen? Wenn Schüler (unter 25 Jahren) Ferienjobs ausüben, um ihr Taschengeld aufzubessern, dürfen sie (seit Juni 2010) bis zu 1.200,00 Euro pro Jahr verdienen, ohne dass das Einkommen angerechnet wird (lt. ALG II-VO § 1, Abs. 4). Vorausgesetzt wird jedoch, dass die Schüler tatsächlich nur in den Ferien einer Beschäftigung nachgehen und maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr arbeiten.

Hinweis: Diese Regelung gilt lediglich für Jugendliche (Schüler), die keine Ausbildungsvergütung erhalten!
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