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Um Anspruch auf Leistungen des Arbeitslosengelds zu haben, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten und Arbeitsnachweise erbringen. Dazu zählt die so genannte Arbeitsbescheinigung, die Ihnen Ihr Arbeitgeber ausstellt. Hier erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen, damit alles ordnungsgemäß läuft und Sie alle Vorteile nutzen können.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet

Überblick:

  • Definition
  • Inhalt
  • Rechtsgrundlage
  • Bruttoarbeitsentgelt
  • Berechnungsgrundlage
  • Sperrzeiten
  • Arbeitsbescheinigung statt Kündigung
  • Falsch ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
  • Wartezeit bei Arbeitsbescheinigung
  • Arbeitsbescheinigung richtig ausfüllen

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Was ist eine Arbeitsbescheinigung?

Eine Arbeitsbescheinigung ist ein Formular, das vom Arbeitgeber ausgefüllt wird, wenn ein Beschäftigungsverhältnis beendet wird. Damit werden alle Tatsachen bescheinigt, die die Bundesagentur für Arbeit dafür heranzieht, den Anspruch auf Arbeitslosengeld anzuerkennen oder abzulehnen.

Die Arbeitsbescheinigung hat den Stellenwert einer Urkunde. Wer sie verfälscht, kann sich damit einer Straftat schuldig machen.

Was enthält die Arbeitsbescheinigung?

Im Vordruck, der bei der Bundesagentur für Arbeit erhältlich ist, wird die Art der Tätigkeit eingetragen, sowie deren Beginn, Ende, gegebenenfalls Unterbrechungen und den Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Außerdem sind hier das Arbeitsentgelt und alle weiteren Geldleistungen einzutragen, auf die der Arbeitnehmer ein Anrecht hat.

Pflicht die Arbeitsbescheinigung auszufüllen

Arbeitgeber sind verpflichtet die Arbeitsbescheinigung auszufüllen und sie dem Arbeitnehmer oder der Agentur für Arbeit auf Verlangen zukommen zu lassen. Die Rechtsgrundlage dafür ist der Paragraph 312 des Sozialgesetzbuches III. Gründe, warum dies nicht geschieht, können nicht vorgebracht werden.

Auch bei einem laufenden Arbeitsgerichtsverfahren gegen den Arbeitnehmer muss die Arbeitsbescheinigung ausgefüllt und ausgehändigt werden. Verstößt ein Arbeitgeber gegen diese Pflicht, so kann er nach § 404 SGB III durch die Agentur für Arbeit zu einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro verpflichtet werden. Außerdem muss er den Schaden ersetzen, der der Agentur für Arbeit dadurch entstanden ist. Für den Arbeitnehmer hat das allerdings keine Konsequenzen.

Mitarbeiter des Arbeitsamtes haben das Recht zur Überprüfung der Angaben die Geschäftsräume des Arbeitgebers zu betreten.

Bruttoarbeitsentgelt

Ein wichtiger Teil der Arbeitsbescheinigung sind die Angaben zum Bruttoarbeitsentgelt. Dazu zählen neben dem ausbezahlten Lohn auch alle Sachbezüge wie freie Verpflegung oder Unterbringung, die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit, vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen und nachträgliche tarifliche Lohnerhöhungen.

Dabei muss folgendes vom Bruttoarbeitsentgelt abgesetzt werden:

  • sozialversicherungsfreie Zulagen (für Nacht- oder Feiertagsarbeit, soweit der Grundlohn pro Stunde nicht über 25 Euro liegt).
  • Urlaubsabgeltungen
  • Arbeitsentgelte, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden.

Für Abfindungen und ähnliche Leistungen, die mit dem Ende der Arbeitszeit zusammenhängen, gibt es einen eigenen Bereich auf dem Formular.

Arbeitnehmer sollten unbedingt darauf achten, dass neben dem monatlichen Durchschnittsgehalt auch alle anderen Leistungen aufgeführt werden. Da sich das Arbeitslosengeld I meist aus dem Lohn der letzten 12 Monate ergibt, spielen deshalb auch Weihnachtsgeld und weitere Leistungen eine Rolle. Wer hier etwas übersieht, bekommt weniger Arbeitslosengeld.

12 Monate, 24 Monate oder 42 Monate?

Für das maßgebliche Durchschnittsgehalt werden unter Umständen mehr als die letzten 12 Monate der Tätigkeit herangezogen. Wenn es aus betrieblichen Gründen zu gravierenden Lohneinbußen gekommen ist, kann man die letzten 24 Monate heranziehen. Bei Teilzeitarbeit sogar 42 Monate. Dabei ist allerdings Voraussetzung, dass vom Arbeitnehmer innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre mindestens für sechs Monate eine Vollzeitstelle besetzt wurde.

Sperrzeiten

Um Arbeitslosengeld I zu bekommen, muss sich der Arbeitnehmer vertragsgemäß verhalten und seine Arbeitslosigkeit nicht selbst herbeigeführt haben. Ob das der Fall ist, kann auf dem Formular der Arbeitsbescheinigung vermerkt werden.

In der Regel ist es eindeutig, ob ein Regelverstoß vorlag, aber als Arbeitnehmer sollten Sie wenn möglich ein klärendes Gespräch suchen. Die fristlose Kündigung mit anschließender Sperre beim Arbeitsamt kann zum Beispiel durch einen Aufhebungsvertrag umgangen werden.

Arbeitsbescheinigung statt Kündigung

Das Aushändigen einer Arbeitsbescheinigung ersetzt nicht die Kündigung. Nur in Ausnahmefällen kann es zu einer Konstellation kommen, in der die Arbeitsbescheinigung vor einer Kündigung ausgestellt werden sollte. Zum Beispiel dann, wenn der Arbeitnehmer über einen langen Zeitraum hinweg arbeitsunfähig krankgeschrieben ist und von der Krankenkasse weitere Schritte eingeleitet werden. Dann gilt der Arbeitsvertrag als ruhend.

Falsch ausgefüllte Arbeitsbescheinigung

Als Arbeitnehmer sollten Sie grundsätzlich einen prüfenden Blick auf die Arbeitsbescheinigung werfen, bevor sie an die Agentur für Arbeit übermittelt wird. Solange sie nicht offiziell als Urkunde zur Nutzung gekommen ist, kann man ohne negative Konsequenzen eine neue Arbeitsbescheinigung ausfüllen.

Auf keinen Fall darf man aber nachträglich das unterschriebene Formular verändern, selbst wenn es Fehler enthält. Sollten Sie feststellen, dass etwas nicht stimmt, nachdem die Arbeitsbescheinigung beim Finanzamt ist, dann sollten Sie mit Ihrem Betreuer dort reden und Ihren ehemaligen Arbeitgeber mit ins Boot holen. Trotz Urkundenstatus ist der Sinn der Arbeitsbescheinigung einen reibungslosen Ablauf der Bearbeitung zu erlauben. Das Arbeitsamt hat genügend Erfahrung mit solchen Fällen, um sie schnell und unkompliziert zu berichtigen.

Wartezeit bei Arbeitsbescheinigung

Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihre Arbeitsbescheinigung einfordern, sobald Sie wissen, dass Ihr Beschäftigungsverhältnis enden wird. Das gilt auch für die Ausstellung Ihres Arbeitszeugnisses und die Herausgabe aller anderen Arbeitsunterlagen.

Von Arbeitgebern wird manchmal als Argument für Verzögerungen angeführt, dass die Arbeitsbescheinigung erst dann ausgefüllt werden kann, wenn die letzte Lohnbescheinigung oder Lohnabrechnung vorliegt. Das ist aber nicht der Fall. Das maßgebliche Einkommen errechnet sich aus dem Lohn der letzten 12 bis 42 Monate.

Wenn der Arbeitgeber sich zu lange Zeit mit der Herausgabe der Arbeitsbescheinigung lässt, dann droht ihm ein Bußgeld.

Arbeitsbescheinigung richtig ausfüllen

Die Bundesagentur für Arbeit bietet auf ihren Seiten eine umfangreiche Ausfüllhilfe für die Arbeitsbescheinigung. Wenn Sie trotzdem noch Fragen dazu haben sollten, dann können Sie sich direkt an die Agentur wenden und beraten lassen. Das ist besser als langwierig Rückfragen bei einer falsch ausgefüllten Arbeitsbescheinigung zu beantworten.

Bildquelle: © Koedir – Fotolia.com

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