ArbeitslosHartz 4 am

Wer seinen Job verliert, der steht oft erst einmal unter Schock. Die Situation ist schwierig und wirft viele Fragen auf. Eine davon ist oft die nach der weiteren finanziellen Absicherung. Um diese zu gewährleisten, ist es wichtig, sich rechtzeitig arbeitslos zu melden. Wir zeigen Ihnen, wie das richtig geht!

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet

Überblick

  • Wenn die Arbeitslosigkeit eintritt
  • Arbeitsuchend und arbeitslos: Was ist der Unterschied?
  • Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung
  • Arbeitslos melden
  • Grundantrag stellen
  • Welche Unterlagen braucht man für den Antrag?

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So gehts:

Arbeitslos melden

Wenn die Arbeitslosigkeit eintritt

Wer seinen Job verliert, dem schießen sofort tausend Gedanken durch den Kopf. Einige davon sind mit Ängsten verbunden und mit Fragen wie: Wie geht es nun weiter? Wie kann ich meinen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten? Welche Ansprüche habe ich?

Wer mit sofortiger Wirkung gekündigt wurde, der sollte sich in jedem Fall umgehend bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Arbeitsagentur) arbeitslos melden. Das ist wichtig, um Leistungen wie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können.

Für den Fall, dass Sie bereits schon vorher wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis bald endet, sollten Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden müssen. Andernfalls drohen Leistungskürzungen.

Arbeitsuchend und arbeitslos: Was ist der Unterschied?

Zwischen dem Status arbeitsuchend und arbeitslos gibt es auch Sicht der Bundesagentur für Arbeit Unterschiede, so dass nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) diese zwei Meldungsarten existieren. 

Zusammengefasst lässt sich sagen: Die Arbeitsuchendmeldung ist erforderlich, damit die Arbeitsagentur Sie bei der Jobsuche unterstützen kann. Die Arbeitslosmeldung wiederum dient der Sicherung der finanziellen Ansprüche.

Wichtig: Bei den beiden Meldungsarten sind unterschiedliche Fristen einzuhalten. Die frühzeitige Arbeitssuchendmeldung ersetzt dabei nicht die persönliche Arbeitslosmeldung, welche Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist.

Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung

Die Arbeitsuchendmeldung ist erforderlich, damit Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann.

Laut der Bundesagentur für Arbeit besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses.

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung.

In jedem Fall muss die Arbeitslosenmeldung persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Hiefür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Direkt bei einem persönlichen Beratungstermin
  • Telefonisch
  • Online über die Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit

Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen, bzw. Online-Arbeitsuchendmeldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen.

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, kann eine Sperrzeit von einer Woche eintreten, in der Sie dann die Arbeitslosengeld-Leistungen nicht erhalten.

Arbeitslos melden

Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird erst ab dem Tag gewährt, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben.

Um sich arbeitslos zu melden, müssen Sie spätestens am ersten Tag Ihrer Erwerbslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur einen Antrag stellen. Der Antrag kann frühestens drei Monate im Voraus erfolgen.

Grundantrag stellen

Um Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen so genannten Grundantrag stellen. Die Antragsunterlagen für das Arbeitslosengeld erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder als Online-Variante unter eService Arbeitslosengeld online.

In dem Grundantrag wird Ihr beruflicher Werdegang der vergangenen fünf Jahre erfasst. Füllen Sie ihn online aus, werden zunächst nur die letzten zwei Jahre abgefragt.

Welche Unterlagen braucht man für den Antrag?

Für den Antrag auf Arbeitslosengeld benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Lohnsteuerkarte
  • gegebenenfalls Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld), auch bei einer anderen Agentur für Arbeit
  • Arbeitsbescheinigung
  • gegebenenfalls Kündigungsschreiben
  • gegebenenfalls Erklärung zur Arbeitsaufgabe
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Bezug von Krankengeld

Die Arbeitsbescheinigungen Ihrer früheren Arbeitgeber sind für die Antragstellung notwendig. Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Arbeitsbescheinigung auszuhändigen oder elektronisch an die Arbeitsagentur zu übermitteln.

Auch ein Beitragsnachweis über abgeführte Beträge in die Arbeitslosenversicherung ist notwendig für das Arbeitslosengeld I.

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit ein. In den meisten Fällen können Sie den Antrag beim ersten persönlichen Beratungsgespräch einreichen. Hier bespricht der zuständige Fallmanager mit Ihnen auch Ihre beruflichen Perspektiven, Ziele und Maßnahmen.

Der Fallmanager prüft anschließend Ihren Antrag und erst dann kann das Arbeitslosengeld freigegeben und an Sie ausgezahlt werden.

Bildquelle:  © apops – Fotolia.com

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