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Eigentlich können wir in Deutschland dankbar dafür sein, dass es so etwas wie das Arbeitslosengeld gibt. In finanziell schweren Situationen ist es uns so möglich, uns über Wasser zu halten. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie hoch das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II sind, und wie Sie Ihren Anspruch beider Leistungen berechnen können. Hierzu stellen wir Ihnen einen entsprechenden Rechner vor.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet

Übersicht

    • Arbeitslosengeld I berechnen

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  • Höhe des Arbeitslosengeldes I berechnen: So geht’s!
  • Ist eine Nebentätigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I erlaubt?
  • Arbeitslosengeld II berechnen
  • Höhe des Arbeitslosengeldes II berechnen: So geht’s!

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Arbeitslosengeld I berechnen

Arbeitslosengeld berechnen

Das Wichtigste in Kurzfassung:

Das Arbeitslosengeld I ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung – eine der Sozialversicherungen in Deutschland. Arbeitnehmer zahlen beispielsweise von ihrem Bruttolohn einen Anteil dort ein, damit sie und andere Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitslosigkeit weiterhin ein angemessenes Einkommen beziehen können.

Arbeitslosengeld I bezieht man dann, wenn man arbeitslos wird

Die Unterstützung durch das Arbeitslosengeld wird einem dann gewährt, wenn eine Arbeitslosigkeit eintritt. Der Anspruch bleibt einige Zeit bestehen, bis er verfällt. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Arbeitslosen dann das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV gezahlt.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Arbeitnehmer, die:

  • arbeitslos geworden sind – als arbeitslos gilt man dann, wenn man keiner Beschäftigung nachgeht oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet
  • bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet sind – die Arbeitslosigkeit muss dort persönlich gemeldet werden
  • die Anwartschaftszeit erfüllt haben – diese gilt als erfüllt, wenn der Arbeitnehmer in den letzten 2 Jahren vor der Meldung der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate einer Arbeit nachgegangen ist, bei der man Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat

 Somit haben auch Mini-Jobber einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I

Voraussetzungen auf Arbeitslosengeld I

Natürlich bekommt man das Arbeitslosengeld nicht einfach so: Neben den Grundvoraussetzungen, die man für den Erhalt des Arbeitslosengeldes erfüllen muss, muss man noch ein paar weitere Dinge erfüllen. Zum Beispiel muss man alle Möglichkeiten nutzen, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden. Logisch, das Arbeitslosengeld ist schließlich nur als eine vorübergehende Stütze gedacht.

Darum muss man übrigens auch der Arbeitsagentur bei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen. Man muss also Beschäftigungen annehmen, die als zumutbar gelten.

Wie lange hat man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I hängt von der Dauer der geleisteten Zahlungen an die Arbeitslosenversicherung ab. Hier sind einige Beispiele:

  • bei 12 Monaten Versicherungszahlungen innerhalb der letzten 3 Jahre erhält man das Arbeitslosengeld I für 6 Monate
  • bei 24 Monaten Versicherungszahlungen innerhalb der letzten 3 Jahre erhält man das Arbeitslosengeld I für 12 Monate
  • wer 55 Jahr alt ist oder älter und in den letzten 3 Jahren Versicherungszahlungen geleistet hat, der erhält das Arbeitslosengeld I sogar 18 Monate lang

Höhe des Arbeitslosengeldes I berechnen: So geht’s!

Nun möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmten können. Denn wie Sie sicher wissen, variiert die Höhe des Arbeitslosengeldes immer ein wenig mit der persönlichen beruflichen Vorgeschichte.

Als Erstes möchten wir Ihnen ein Näherungsverfahren vorstellen, mit dem Sie auch ohne komplizierte Berechnung einfach und unkompliziert bestimmen können, wie hoch Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ist. Als weiteres stellen wir Ihnen ein Arbeitslosengeld-Berechnungstool vor, mit dem Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld ganz genau berechnen können.

Arbeitslosengeld I grob überschlagen: So geht’s!

Das Arbeitslosengeld I variiert damit, wie hoch das letzte jährliche Bruttoentgelt war – von diesem werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, die Lohnsteuer sowie der Solidaritätszuschlag – auf dieser Grundlage wird das sogenannte tägliche Leistungsentgelt berechnet.

  • 1. Für das monatliche Arbeitslosengeld werden 30 Tage zugrunde gelegt.
  • 2. Arbeitslose mit Kindern erhalten 67 Prozent ihres Nettogehaltes der vergangenen 6 Monate.
  • 3. Arbeitslose ohne Kinder erhalten 60 Prozent ihres durchschnittlichen Nettogehaltes der vergangenen 6 Monate.

Interessant: Zusätzlich zum Arbeitslosengeld werden für einen auch die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit bezahlt.

Arbeitslosengeld I genau berechnen

Mit dem folgenden Rechner für das Arbeitslosengeld I können Sie Ihren Anspruch ziemlich genau ermitteln. Alles was sie dafür brauchen, sind die folgenden Angaben:

  • das durchschnittliche Monatsbruttoentgelt der vergangenen 12 Monate
  • das Jahr in dem Arbeitslosengeld bezogen wird
  • die eigene Steuerklasse
  • das Bundesland
  • Angabe über eigene Kinder

Wichtig: Wenn die folgenden Leistungen gezahlt werden, erhält man trotz Anspruchs keine Zahlung des Arbeitslosengeldes I:

Ist eine Nebentätigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I erlaubt?

Eine Nebentätigkeit ist erlaubt, wenn sie nicht länger als 15 Stunden pro Woche beträgt. Allerdings wird sie unter Abzug von Steuern, Sozialabgaben sowie Werbungskosten und einem Freibetrag von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld I angerechnet.

Arbeitslosengeld II berechnen

Das Wichtigste in Kurzfassung:

Das Arbeitslosengeld II, das mittlerweile auch umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet wird, ist ebenfalls eine Grundleistung für Arbeitssuchende. Anders als das Arbeitslosengeld I, das durch die Sozialabgaben in die Arbeitslosenversicherung finanziert wird, werden die finanziellen Leistungen des Arbeitslosengeldes II und das Sozialgeld aus steuerlichen Mitteln bereitgestellt.

Dann gibt es noch einen weiteren Unterschied zum Arbeitslosengeld I: Das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV orientiert sich nicht am letzten Nettolohn, sondern am Bedarf des Empfängers.

Zweck: Das Arbeitslosengeld II soll dem Empfänger einen Lebensunterhalt ermöglichen. Es ist sozusagen die letzte Rettung in der Not.

Arbeitslosengeld II bezieht man dann, wenn man keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hat

Endet der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I, dass wir ja schon zuvor in diesem Artikel gründlich bearbeitet haben, so tritt das Arbeitslosengeld II in Kraft. Wer überhaupt keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I hatte, der erhält gleich das Arbeitslosengeld II.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

Leistungsempfänger für das Arbeitslosengeld II müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • man muss mindestens 15 Jahre alt sein, maximal aber 64 Jahre
  • man muss erwerbsfähig sein – das bedeutet, dass man aus gesundheitlicher Sicht mindestens 3 Stunden je Tag arbeiten kann.
  • man muss hilfebedürftig sein, was bedeutet, dass man seinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann (z.B. aus eigenem Einkommen oder Vermögen)
  • der derzeitige Aufenthaltsort muss die Bundesrepublik Deutschland sein

Wichtige Info Ausländer: Ausländer erhalten das Arbeitslosengeld II nach einem 3-monatigen Aufenthalt in Deutschland, solange die oben beschriebenen Bedingungen zutreffen. Außerdem muss ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt sein.

Wer ist nicht leistungsberechtigt?

Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben:

  • Personen, die eine Rente wegen Alters beziehen
  • Personen, die in einer stationären Einrichtung leben, z.B. Justizvollzugsanstalt
  • Kranken, die länger als 6 Monate im Krankenhaus untergebracht sind
  • Auszubildende
  • Studenten

Höhe des Arbeitslosengeldes II berechnen: So geht’s!

Wie schon erwähnt hängt die Höhe des Arbeitslosengeldes II nicht vom vorherigen Verdienst ab, sondern von der individuellen Situation.

Die monatliche Regelleistung (hier im Jahr 2012) beträgt für:

Alleinstehende, Alleinerziehende, Personen mit Lebenspartner unter 18 Jahren:100 Prozent der Regelleistung – also 374 Euro

  • Ehe- und Lebenspartner bzw. Bedarfsgemeinschaften: 337 Euro je Partner
  • Erwachsene im Haushalt anderer: 299 Euro
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag: 219 Euro
  • Kinder vom 6. bis zum 14. Geburtstag: 251 Euro
  • Kinder vom 14. bis zum 18. Geburtstag: 287 Euro

Hierneben gibt es allerdings noch weitere Leistungen, so zum Beispiel:

  • Regelleistungen für Ernährung, Kleidung, etc.
  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft
  • Pflichtbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
  • Weiterbildungen, Vermittlungsleistungen, etc.
  • Kinderbetreuungsleistungen
  • Unterkunfts- und Mietzahlungen sowie Heizungskosten
  • einmaliger Bedarf wie Ausstattung von Wohnung, etc.

Arbeitslosengeld II genau berechnen

Zur genauen Berechnung des persönlichen Arbeitslosengeld II-Anspruchs können Sie einfach das nachstehende Berechnungstool verwenden.

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Bildquelle: © Butch – Fotolia.com

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