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Durch die staatliche Förderung mit Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll die Chancengleichheit sichergestellt werden. Aber welche BAföG Voraussetzungen muss man dabei beachten? Wer hat Anspruch auf BAföG und zu welchen Bedingungen? Hier erfahren Sie, was Sie zu den BaföG Voraussetzungen wissen müssen.

Überblick

  • Sinn von BAföG
  • Regelung
  • Schulen
  • Art der Ausbildung
  • Meister-BAföG
  • Voraussetzungen
  • Antrag stellen
  • Bedarfsberechnung
  • Rückzahlung
  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Datenabgleich
  • Zuschuss und Darlehen

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Sinn von BAföG

Von einer guten Ausbildung profitiert derjenige, der eine Universität oder eine andere Hochschule besucht genauso wie die Wirtschaft als Ganzes. Deshalb sollte man die Chance nutzen BAföG zu beantragen, wenn man kann.

Die Konditionen für dieses staatliche Darlehen sind fast unschlagbar, denn man muss nur die Hälfte des Betrags zurückzahlen und hat dafür ausreichend Zeit. Deshalb haben sich BAföG-ähnliche Leistungen auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel im Handwerk durchgesetzt.

Regelung

BaföG-Zahlungen sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Die langfristigen Pläne zielen darauf ab, dass sie als Teil der Sozialhilfe eingestuft werden. So könnte die Antragstellung und die Verwaltung der Zahlungen vereinfacht werden.

Außerdem ist eine Voraussetzung für BAföG, dass man nicht oder nur im geringen Maß von den eigenen Eltern unterstützt werden kann. So finden sich diejenigen, die am meisten von BAföG profitieren, häufig in Familien, die auf die eine oder andere Weise mit den Institutionen des Sozialstaates zu tun haben.

Förderwürdige Schulen

Die BAföG Voraussetzungen sehen nur eine Förderung für bestimmte Schulen vor. Bei allgemeinbildenden Schulen kann man ab der zehnten Klasse einen Antrag stellen. Im Unterschied zum normalen BAföG spricht man hier auch von Schüler-BAföG. Es gilt auch für Schüler, die eine Weile im Ausland zur Schule gehen.

Die meisten Anträge werden für den Besuch von Hochschulen, Fachhochschulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und andere vergleichbare Institutionen gestellt.

Welche Art der Ausbildung kann gefördert werden?

Grundsätzlich kann nur eine Erstausbildung gefördert werden. Da es nicht so einfach ist, sich auf Anhieb für den richtigen Studiengang zu entscheiden, kann man meist problemlos bis zum Ende des zweiten Semesters das Studienfach wechseln.

Wenn Sie auf BAföG angewiesen sind, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Masterstudiengang direkt an den Bachelorstudiengang anschließt. Ansonsten könnte es zu Problemen bei der Anerkennung kommen, da Ihre Ausbildung eigentlich schon mit dem Bachelorabschluss beendet ist.

Meister-BAföG

Neben dem eigentlichen BAföG gibt es auch das so genannte Meister-BAföG. Seine Regelungen findet man im Aufstiegsfortbildungförderungsgesetz (AFBG). Damit ist es möglich eine duale Ausbildung zu fördern. Ein Antragsteller bekommt, wenn er die Voraussetzungen für Meister-BAföG erfüllt, eine Berufsausbildungsbeihilfe. Mehr erfahren

Welche Voraussetzungen gibt es für BAföG?

Nur selten muss man nichts dafür tun, um Geld zu bekommen. So ist es auch beim BAföG. Sie müssen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um die Zahlungen in Anspruch nehmen zu können.

Zunächst einmal müssen Sie gewillt und fähig sein Ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen.  Die Förderung soll sich ja schließlich lohnen. So lange Sie gute Noten schreiben und regelmäßig an den angebotenen Veranstaltungen teilnehmen, bekommen Sie BAföG.

Außerdem dürfen Sie nicht zu alt sein. Die Höchstgrenze liegt bei 30 Jahren, kann aber bei bestimmten Gründen verlängert werden. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Angehörige pflegen mussten oder ein Kind aufgezogen haben.

Der dritte wichtige Punkt sind die finanziellen Möglichkeiten. Eine BAföG Voraussetzung ist die Bedürftigkeit.

Antrag stellen oder nicht?

Es lohnt sich eigentlich immer einen Antrag auf BAföG zu stellen, wenn nicht absolut klar ist, dass man die BAföG Voraussetzungen nicht erfüllt. Denn auch wenn die Vergabe-Richtlinien eigentlich eindeutig sind, kann es sein, dass man in einem Jahr, in dem es wenig Bewerber gibt, BAföG bekommt, selbst wenn man die Voraussetzungen nicht alle erfüllt.

Der Aufwand für den Antrag ist vergleichsweise gering. Man sollte sich dabei aber unterstützen lassen, um nicht den Überblick zu verlieren. BAföG beantragen

Bedarfsberechnung

Wie bei anderen Zuschüssen aus der Sozialkasse gibt es eine Pauschale für die BAföG-Obergrenze. Diese unterscheidet sich von Ausbildung zu Ausbildung. Ein Bestandteil ist aber immer die Pauschale für die Wohnkosten. Dafür ist es ausschlaggebend, ob der Antragsteller noch bei seinen Eltern wohnt oder nicht.

Im BAföG sind Zahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung enthalten.

Beim allgemeinen BAföG beträgt der Höchstsatz 670 Euro (im Jahr 2015).

Rückzahlung und Erlass von BAföG

Die Hälfte der BAföG-Zahlungen wird als unverzinsliches Darlehen gewährt. Das bedeutet, dass die eine Hälfte der Gesamtsumme in vierteljährlichen Raten zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird vom Staat bezuschusst. Die Höhe der Rückzahlungen wird durch das Einkommen bestimmt. Eine vorzeitige Tilgung ist möglich und verringert den Betrag, der zurückgezahlt werden muss.

Die Berufsausbildungsbeihilfe

Die Agentur für Arbeit gewährt zur Ausbildungsförderung die so genannte Berufsausbildungsbeihilfe. Voraussetzung für dieses Azubi-BAföG ist eine betriebliche Ausbildung, ein Mindestalter von 18 Jahren und ein eigener Wohnsitz.

Wer einen Antrag stellt und die Bedingungen erfüllt, erhält zunächst für 18 Monate einen finanziellen Zuschuss zu seiner Berufsausbildung. Die Zahlungen können verlängert werden.

Datenabgleich

Zur Kontrolle werden dem Amt für Ausbildungsförderung vom Finanzamt die Auszubildenden gemeldet, die ein Zinseinkommen von über 100 Euro haben. Sie müssen daraufhin ihr Vermögen offenlegen. In manchen Fällen führt das dazu, dass die BAföG-Leistungen gekürzt oder gestrichen werden.

BAföG als Zuschuss oder Darlehen?

Studenten erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen. Bei Schülern und Azubis müssen die BAföG-Leistungen nicht zurückgezahlt werden. Wer ein Ausbildungsdarlehen bekommt, das über die regulären Leistungen von BAföG hinausgeht, muss dieses voll zurückzahlen, allerdings mit sehr moderaten Zinsen.

Bildquelle: © MH – Fotolia.com

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